Das ändert sich 2023 bei Deinen Finanzen
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Inflation und steigende Energiepreise: Die hohen finanziellen Belastungen machen vielen Bürger:innen aktuell Sorgen. Um diese auszugleichen, sind einige Maßnahmen geplant, die ab dem kommenden Jahr in Kraft treten werden. Außerdem gibt es Neuerungen auf europäischer Ebene bezüglich der Nachhaltigkeitskriterien für Finanzanlagen. Unter den wichtigsten Änderungen ab 2023 in Bezug auf Deine Finanzen sind die Erhöhung des Steuerfreibetrags und des Kindergelds, die neue EU-Taxonomie und gleich mehrere Steuererleichterungen.
Erhöhung des Steuerfreibetrags
Ab 2023 erhöht sich der Sparerpauschbetrag für Alleinstehende von bisher 801 Euro auf 1.000 Euro, bei zusammenveranlagten Lebenspartner:innen auf 2.000 Euro (bisher: 1.602 Euro). Gewinne aus Anlageprodukten müssen demnanch ab dem neuen Jahr bis zu einem Betrag von 1.000 bzw. 2.000 Euro nicht versteuert werden. Dafür ist die Einrichtung eines Freistellungsauftrags bei Deinem Finanzdienstleister notwendig. Bei dem Besitz von Depots bei verschiedenen Banken, kann der Sparerpauschbetrag auch auf diese aufgeteilt werden, darf aber insgesamt 1.000 Euro nicht überschreiten.
Automatische Anpassung für EVERGREEN-Kund:innen
- Wenn aktuell der maximale Betrag von 801 Euro / 1.602 Euro hinterlegt ist, dann erhöht sich dieser Betrag automatisch auf 1.000 Euro / 2.000 Euro zum 01.01.2023. Die Kund:innen müssen dafür nichts tun.
- Wenn der Freistellungsauftrag bei uns aktuell niedriger als die mögliche Obergrenze ist, dann erhöhen wir diesen zum 01.01.2023 prozentual um 24,844 % und runden auf den nächsten vollen Euro auf. Auch hierfür müssen die Kund:innen nichts beauftragen.
Auch Kapitalerträge von Kindern erhalten einen eigenen Steuerfreibetrag von zukünftig 1.000 Euro, unabhängig von den Sorgeberechtigten. Aus diesem Grund lohnt es sich, ein separates Depot für Kinder einzurichten. Bei EVERGREEN kannst Du ganz einfach ein kostenloses Kinderdepot eröffnen. So sparst Du für Deinen Nachwuchs und profitierst gleichzeitig steuerlich.
Erhöhung des Kindergeldes
Um vor allem Familien in Zeiten steigender Preise zu unterstützen, soll ab dem neuen Jahr das Kindergeld für die ersten drei Kinder erhöht werden: Ab dem 1. Januar werden pro Monat 250 Euro pro Kind ausgezahlt. Für die ersten beiden Kinder bedeutet das eine Erhöhung von jeweils 31 Euro pro Monat und 25 Euro für das dritte.
Das ist vor allem für Familien mit geringem Einkommen notwendig, angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten. Familien mit 2 Kindern erhalten so pro Jahr 744 Euro mehr und bei drei Kindern sind es 1044 Euro mehr jährlich.
Für Familien, die nicht unmittelbar auf die Erhöhung angewiesen sind, um ihre monatlichen Kosten zu decken, kann es sinnvoll sein, das Geld zu sparen und für die Kinder in einem Kinderdepot anzulegen. So können Eltern für die finanzielle Zukunft ihres Nachwuchses vorsorgen und ihnen einen guten Start ins Erwachsenenleben ermöglichen.
Neue EU-Taxonomie – problematisches Greenwashing?
Mit der 2021 beschlossenen EU-Taxonomie sollen mehr Investments in nachhaltige Unternehmen und Projekte gelenkt werden. Durch mehr Transparenz soll das neue Klassifizierungssystem es Anleger:innen erleichtern, in nachhaltigere Technologien und Unternehmen zu investieren. Außerdem gelten Offenlegungspflichten für Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer:innen. Das ist ein Schritt auf dem Weg zu einem klimaneutralen Europa bis 2050.
Doch ab Januar 2023 sollen nun auch Gas- und Atomkraftwerke unter bestimmten Bedingungen als klimafreundlich eingestuft werden können. Die Entscheidung entstand auf den Druck einiger Mitgliedstaaten hin, darunter Frankreich und Deutschland und ist hoch umstritten. Der Vorschlag hätte noch verhindert werden können, wenn sich mindestens 20 EU-Staaten, die mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU vertreten, zusammengeschlossen hätten. Das kam jedoch bis zum Fristende nicht zustande und so wird der Rechtsakt zur Taxonomie am 1. Januar in Kraft treten. Mit Klagen gegen diesen Rechtsakt ist zu rechnen.
Für Anleger:innen bedeutet das ab 2023, dass sie zukünftig noch genauer hinschauen müssen, welche Assets im einem Green-Bond oder ESG Fonds enthalten sind, um nicht ungewollt in Gas oder Atomkraft zu investieren.
Steuerentlastungen
Ab dem neuen Jahr treten eine Reihe von Steuerentlastungen in Kraft, die die Bürger:innen in Zeiten der Inflation entlasten sollen. Durch das Inflationsausgleichsgesetz wird ab 2023 der Grundfreibetrag auf 10.632 Euro pro Jahr angehoben. Bis zu dieser Grenzen müssen Bürger:innen keine Steuern zahlen.
Um besonders die Mitte der Gesellschaft zu entlasten, soll die kalte Progression abgebaut werden. Kalte Progression bedeutet, dass Arbeitnehmer:innen trotz inflationsbedingter Gehaltserhöhung weniger Netto vom Brutto erhalten als zuvor. Dafür sollen die Tarifeckwerte proportional zur Inflation verschoben werden. Menschen mit niedrigem Einkommen werden dabei prozentual am stärksten entlastet. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift dann erst ab einem Einkommen von 61.971 Euro, aktuell sind es 58.597 Euro. So sollen Arbeitnehmer:innen im Jahr 2023 durchschnittlich 192 Euro mehr netto in der Tasche haben im Vergleich zum Vorjahr. Ausdrücklich ausgenommen sind davon Menschen mit sehr hohem Einkommen: Der Reichensteuersatz ab 277.836 Euro soll konstant bei 45 Prozent bleiben.
Ob diese Maßnahmen ausreichen werden, um Menschen finanziell zu entlasten und ihnen die Entscheidung für nachhaltige Geldanalagen zu vereinfachen, ist umstritten. Besonders die neuen Regelungen der EU-Taxonomie werden in Zukunft für weitere Kontroversen sorgen.
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