Das ändert sich 2023 bei Deinen Finanzen

Infla­tion und stei­gende Ener­gie­preise: Die hohen finan­zi­ellen Belas­tungen machen vielen Bürger:innen aktuell Sorgen. Um diese aus­zu­glei­chen, sind einige Maß­nahmen geplant, die ab dem kom­menden Jahr in Kraft treten werden. Außerdem gibt es Neue­rungen auf euro­päi­scher Ebene bezüg­lich der Nach­hal­tig­keits­kri­te­rien für Finanz­an­lagen. Unter den wich­tigsten Ände­rungen ab 2023 in Bezug auf Deine Finanzen sind die Erhö­hung des Steu­er­frei­be­trags und des Kin­der­gelds, die neue EU-Taxo­nomie und gleich meh­rere Steuererleichterungen.

Erhö­hung des Steuerfreibetrags

Ab 2023 erhöht sich der Spa­rer­pausch­be­trag für Allein­ste­hende von bisher 801 Euro auf 1.000 Euro, bei zusam­men­ver­an­lagten Lebenspartner:innen auf 2.000 Euro (bisher: 1.602 Euro). Gewinne aus Anla­ge­pro­dukten müssen dem­nanch ab dem neuen Jahr bis zu einem Betrag von 1.000 bzw. 2.000 Euro nicht ver­steuert werden. Dafür ist die Ein­rich­tung eines Frei­stel­lungs­auf­trags bei Deinem Finanz­dienst­leister not­wendig. Bei dem Besitz von Depots bei ver­schie­denen Banken, kann der Spa­rer­pausch­be­trag auch auf diese auf­ge­teilt werden, darf aber ins­ge­samt 1.000 Euro nicht überschreiten.

Auto­ma­ti­sche Anpas­sung für EVERGREEN-Kund:innen

Für die EVERGREEN-Kund:innen passen wir zum 01.01.2023 die bei uns vor­lie­genden Frei­stel­lungs­auf­träge auto­ma­tisch fol­gen­der­maßen an:
  • Wenn aktuell der maxi­male Betrag von 801 Euro / 1.602 Euro hin­ter­legt ist, dann erhöht sich dieser Betrag auto­ma­tisch auf 1.000 Euro / 2.000 Euro zum 01.01.2023. Die Kund:innen müssen dafür nichts tun.
  • Wenn der Frei­stel­lungs­auf­trag bei uns aktuell nied­riger als die mög­liche Ober­grenze ist, dann erhöhen wir diesen zum 01.01.2023 pro­zen­tual um 24,844 % und runden auf den nächsten vollen Euro auf. Auch hierfür müssen die Kund:innen nichts beauftragen.

Auch Kapi­tal­erträge von Kin­dern erhalten einen eigenen Steu­er­frei­be­trag von zukünftig 1.000 Euro, unab­hängig von den Sor­ge­be­rech­tigten. Aus diesem Grund lohnt es sich, ein sepa­rates Depot für Kinder ein­zu­richten. Bei EVERGREEN kannst Du ganz ein­fach ein kos­ten­loses Kin­der­depot eröffnen. So sparst Du für Deinen Nach­wuchs und pro­fi­tierst gleich­zeitig steuerlich.

Erhö­hung des Kindergeldes

Um vor allem Fami­lien in Zeiten stei­gender Preise zu unter­stützen, soll ab dem neuen Jahr das Kin­der­geld für die ersten drei Kinder erhöht werden: Ab dem 1. Januar werden pro Monat 250 Euro pro Kind aus­ge­zahlt. Für die ersten beiden Kinder bedeutet das eine Erhö­hung von jeweils 31 Euro pro Monat und 25 Euro für das dritte.

Das ist vor allem für Fami­lien mit geringem Ein­kommen not­wendig, ange­sichts der stei­genden Lebens­hal­tungs­kosten. Fami­lien mit 2 Kin­dern erhalten so pro Jahr 744 Euro mehr und bei drei Kin­dern sind es 1044 Euro mehr jährlich.

Für Fami­lien, die nicht unmit­telbar auf die Erhö­hung ange­wiesen sind, um ihre monat­li­chen Kosten zu decken, kann es sinn­voll sein, das Geld zu sparen und für die Kinder in einem Kin­der­depot anzu­legen. So können Eltern für die finan­zi­elle Zukunft ihres Nach­wuchses vor­sorgen und ihnen einen guten Start ins Erwach­se­nen­leben ermöglichen.

Neue EU-Taxo­nomie – pro­ble­ma­ti­sches Greenwashing?

Mit der 2021 beschlos­senen EU-Taxo­nomie sollen mehr Invest­ments in nach­hal­tige Unter­nehmen und Pro­jekte gelenkt werden. Durch mehr Trans­pa­renz soll das neue Klas­si­fi­zie­rungs­system es Anleger:innen erleich­tern, in nach­hal­ti­gere Tech­no­lo­gien und Unter­nehmen zu inves­tieren. Außerdem gelten Offen­le­gungs­pflichten für Unter­nehmen und Finanzmarktteilnehmer:innen. Das ist ein Schritt auf dem Weg zu einem kli­ma­neu­tralen Europa bis 2050.

Doch ab Januar 2023 sollen nun auch Gas- und Atom­kraft­werke unter bestimmten Bedin­gungen als kli­ma­freund­lich ein­ge­stuft werden können. Die Ent­schei­dung ent­stand auf den Druck einiger Mit­glied­staaten hin, dar­unter Frank­reich und Deutsch­land und ist hoch umstritten. Der Vor­schlag hätte noch ver­hin­dert werden können, wenn sich min­des­tens 20 EU-Staaten, die min­des­tens 65 Pro­zent der Gesamt­be­völ­ke­rung der EU ver­treten, zusam­men­ge­schlossen hätten. Das kam jedoch bis zum Fris­tende nicht zustande und so wird der Rechtsakt zur Taxo­nomie am 1. Januar in Kraft treten. Mit Klagen gegen diesen Rechtsakt ist zu rechnen.

Für Anleger:innen bedeutet das ab 2023, dass sie zukünftig noch genauer hin­schauen müssen, welche Assets im einem Green-Bond oder ESG Fonds ent­halten sind, um nicht unge­wollt in Gas oder Atom­kraft zu investieren.

Geldanlage

Steu­er­ent­las­tungen

Ab dem neuen Jahr treten eine Reihe von Steu­er­ent­las­tungen in Kraft, die die Bürger:innen in Zeiten der Infla­tion ent­lasten sollen. Durch das Infla­ti­ons­aus­gleichs­ge­setz wird ab 2023 der Grund­frei­be­trag auf 10.632 Euro pro Jahr ange­hoben. Bis zu dieser Grenzen müssen Bürger:innen keine Steuern zahlen.

Um beson­ders die Mitte der Gesell­schaft zu ent­lasten, soll die kalte Pro­gres­sion abge­baut werden. Kalte Pro­gres­sion bedeutet, dass Arbeitnehmer:innen trotz infla­ti­ons­be­dingter Gehalts­er­hö­hung weniger Netto vom Brutto erhalten als zuvor. Dafür sollen die Tarif­eck­werte pro­por­tional zur Infla­tion ver­schoben werden. Men­schen mit nied­rigem Ein­kommen werden dabei pro­zen­tual am stärksten ent­lastet. Der Spit­zen­steu­er­satz von 42 Pro­zent greift dann erst ab einem Ein­kommen von 61.971 Euro, aktuell sind es 58.597 Euro. So sollen Arbeitnehmer:innen im Jahr 2023 durch­schnitt­lich 192 Euro mehr netto in der Tasche haben im Ver­gleich zum Vor­jahr. Aus­drück­lich aus­ge­nommen sind davon Men­schen mit sehr hohem Ein­kommen: Der Rei­chen­steu­er­satz ab 277.836 Euro soll kon­stant bei 45 Pro­zent bleiben.

Ob diese Maß­nahmen aus­rei­chen werden, um Men­schen finan­ziell zu ent­lasten und ihnen die Ent­schei­dung für nach­hal­tige Geld­analagen zu ver­ein­fa­chen, ist umstritten. Beson­ders die neuen Rege­lungen der EU-Taxo­nomie werden in Zukunft für wei­tere Kon­tro­versen sorgen.