Früh­lings­kam­pagne — Spar­plan-Chall­enge — März 20252025-03-11T12:01:42+01:00
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Spar­plan-Chall­enge zum Früh­lings­be­ginn – lass Deine Finanzen erblühen!
Gewinne einen Spar­plan im Wert von bis zu 1.200 € für ein ganzes Jahr!

Bis zum 31. März einen Spar­plan ein­richten, für die Spar­plan-Chall­enge anmelden, min­des­tens zwölf Monate durch­halten – und die Fort­füh­rung dieses Spar­plans für ein wei­teres Jahr gewinnen.

Spar­plan-Chall­enge zum Früh­lings­be­ginn – lass Deine Finanzen erblühen!

Gewinne einen Spar­plan im Wert von bis zu 1.200 € für ein ganzes Jahr!

Bis zum 31. März einen Spar­plan ein­richten, für die Spar­plan-Chall­enge anmelden, min­des­tens zwölf Monate durch­halten – und die Fort­füh­rung dieses Spar­plans für ein wei­teres Jahr gewinnen.

Und so funktioniert’s:

1. Spar­plan anlegen

Lege Dir einen monat­li­chen Spar­plan in Höhe von min­des­tens 10 € an und lasse ihn min­des­tens 12 Monate laufen, um an der Spar­plan-Chall­enge teilzunehmen.
→ Was ist ein Sparplan?

2. Teil­nah­me­for­mular

Bestä­tige Deine Teil­nahme an der Spar­plan-Chall­enge, indem Du das Teil­nah­me­for­mular aus­füllst, dass Du in Deiner Pocket-Über­sicht im Bereich “Mehr für Dich” findest.

3. Wachsen lassen

Der Samen ist gesät – jetzt heißt es: Dran­bleiben lohnt sich! Du musst nichts weiter tun, als Deiner Spar­summe beim Wachsen zuzu­sehen. Und mit etwas Glück gewinnst Du die Fort­füh­rung Deines Spar­plans für ein ganzes wei­teres Jahr.

Ein­fach bis zum 31.03.2025 ein Depot bei EVERGREEN eröffnen, Dich für die Spar­plan-Chall­enge anmelden und einen Spar­plan anlegen – fertig!
Hier geht’s zur kos­ten­losen Eröffnung

Per­fekt, dann melde Dich bei der Spar­plan-Chall­enge an und lege einen Spar­plan an, falls Du noch keinen ange­legt hast. Los geht’s!

Und so funktioniert’s:

1. Spar­plan anlegen

Lege Dir einen monat­li­chen Spar­plan in Höhe von min­des­tens 10 € an und lasse ihn min­des­tens 12 Monate laufen, um an der Spar­plan-Chall­enge teilzunehmen.
→ Was ist ein Sparplan?

2. Teil­nah­me­for­mular

Bestä­tige Deine Teil­nahme an der Spar­plan-Chall­enge, indem Du das Teil­nah­me­for­mular aus­füllst, dass Du in Deiner Pocket-Über­sicht im Bereich “Mehr für Dich” findest.

3. Wachsen lassen

Der Samen ist gesät – jetzt heißt es: Dran­bleiben lohnt sich! Du musst nichts weiter tun, als Deiner Spar­summe beim Wachsen zuzu­sehen. Und mit etwas Glück gewinnst Du die Fort­füh­rung Deines Spar­plans für ein ganzes wei­teres Jahr.

Ein­fach bis zum 31.03.2025 ein Depot bei EVERGREEN eröffnen, Dich für die Spar­plan-Chall­enge anmelden und einen Spar­plan anlegen – fertig!

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Per­fekt, dann melde Dich bei der Spar­plan-Chall­enge an und lege einen Spar­plan an, falls Du noch keinen ange­legt hast. Los geht’s!

So wird Dein Früh­lings­be­ginn der Start einer blü­henden Zukunft

  • Wenn Du ein Jahr lang regel­mäßig sparst, kannst Du Dich im nächsten Früh­ling über eine stolze Summe freuen. Dar­über hinaus hast Du Deine Finanzen geregelt. 💰
  • Mit einem Spar­plan wächst Dein Ver­mögen unab­hän­giger von Markt­schwan­kungen – mal mehr, mal weniger Anteile, aber immer mit Balance. ⚖️
  • Jedes Pocket passt sich Deiner per­sön­li­chen Risi­ko­prä­fe­renzen an – Deine Geld­an­lage blüht ganz in Deinem Stil. 🪞
  • Fle­xibel wie der Früh­ling: Du kannst jeder­zeit mehr ein­zahlen oder Geld ent­nehmen – gebüh­ren­frei. 🌱
  • Begleitet durch monat­liche E‑Mails lernst Du spie­le­risch mehr über’s Sparen und Inves­tieren – so wächst Dein Finanz­wissen mit jedem Monat. 🤓

So wird Dein Früh­lings­be­ginn der Start einer blü­henden Zukunft

  • Wenn Du ein Jahr lang regel­mäßig sparst, kannst Du Dich im nächsten Früh­ling über eine stolze Summe freuen. Dar­über hinaus hast Du Deine Finanzen geregelt. 💰
  • Mit einem Spar­plan wächst Dein Ver­mögen unab­hän­giger von Markt­schwan­kungen – mal mehr, mal weniger Anteile, aber immer mit Balance. ⚖️
  • Jedes Pocket passt sich Deiner per­sön­li­chen Risi­ko­prä­fe­renzen an – Deine Geld­an­lage blüht ganz in Deinem Stil. 🪞
  • Fle­xibel wie der Früh­ling: Du kannst jeder­zeit mehr ein­zahlen oder Geld ent­nehmen – gebüh­ren­frei. 🌱
  • Begleitet durch monat­liche E‑Mails lernst Du spie­le­risch mehr über’s Sparen und Inves­tieren – so wächst Dein Finanz­wissen mit jedem Monat. 🤓

Ein­fach und fle­xibel für alle Deine Sparziele

✓ Nach­haltig und gebüh­ren­frei Geld anlegen.

✓ Fle­xible Spar­pläne ab 1 Euro monat­li­cher Einzahlung.

✓ Jeder­zeit mit einem Klick ein- und auszahlen.

✓ Mit „Pockets“ für unter­schied­liche Ziele gleich­zeitig sparen.

✓ Alles über­sicht­lich & trans­pa­rent in einer App.

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Teil­nah­me­be­din­gungen

Ver­an­stalter dieses Gewinn­spiels ist die:

Ever­green GmbH
Dittrich­ring 2
04109 Leipzig
Telefon: +49 341 2425 0070

Han­dels­re­gis­ter­nummer: HRB 35343

Mit der Teil­nahme an dem Gewinn­spiel der Spar­plan-Chall­enge erklärst Du Dich mit diesen Teil­nah­me­be­din­gungen einverstanden.

1. Vor­aus­set­zungen zur Teilnahme

Die Anmel­dung zur Teil­nahme an dem Gewinn­spiel der Spar­plan-Chall­enge ist nur im Zeit­raum vom 04.03.2025 bis ein­schließ­lich zum 31.03.2025 mög­lich und erfolgt aus­schließ­lich nach diesen Teil­nah­me­be­din­gungen. Der gesamte Chall­enge-Zeit­raum beträgt 13 Monate. Er beginnt am 04.03.2025 und endet am 31.03.2026.

Teil­nah­me­be­rech­tigt sind alle Neukund:innen sowie Bestandskund:innen, die natür­liche Per­sonen sind, das 18. Lebens­jahr voll­endet haben, keiner Steu­er­pflicht in den USA unter­liegen und über ein Refe­renz­konto im SEPA-Raum ver­fügen. Als Neukund:innen gelten alle Per­sonen, die noch nie ein Depot bei EVERGREEN eröffnet haben. Eine Depoter­öff­nung durch Neukund:innen zählt dann als abge­schlossen, wenn eine erfolg­reiche POST­IDENT-Iden­ti­fi­zie­rung statt­ge­funden hat und das Depot von der DAB BNP Parisbas eröffnet wurde. Neukund:innen müssen dem­entspre­chend vor der ersten Spar­plan­ein­zah­lung Anfang April sowohl die E‑Mail von EVERGREEN mit dem Betreff “Iden­ti­fi­zie­rung erfolg­reich abge­schlossen” erhalten haben, als auch die E‑Mail über die Depoter­öff­nung mit dem Betreff “Jetzt geht es los”.

Nach Abschluss des Chall­enge-Zeit­raums wird unter allen teil­nah­me­be­rech­tigten Per­sonen per Zufalls­prinzip eine Gewinner:in ermit­telt. Diese Person erhält die Fort­füh­rung ihres aktiven Spar­plans für wei­tere zwölf Monate (April 2026 – März 2027). Der monat­liche Betrag des Gewinn-Spar­plans ent­spricht dem durch­schnitt­li­chen monat­li­chen Spar­plan­be­trag der Person im Kam­pa­gnen­zeit­raum. Dabei ist der Gewinn-Betrag auf 100 € monat­lich, also auf ins­ge­samt 1.200 €, gede­ckelt. In wel­ches Pocket der Gewinn-Spar­plan ein­ge­zahlt wird, ent­scheidet die Person, die gewonnen hat, vor der ersten Ein­zah­lung. Das Pocket kann anschlie­ßend nicht mehr geän­dert werden.

Um an der Ver­lo­sung der Spar­plan-Fort­füh­rung teil­zu­nehmen, gelten fol­gende Voraussetzungen:

  • Neukund:innen müssen den Pro­zess der Depoter­öff­nung zwi­schen dem 04.03.2025 und dem 31.03.2025 erfolg­reich abge­schlossen haben. Das beinhaltet auch die POSTIDENT-Identifizierung. 
  • Die Anmel­dung zur Kam­pagne muss zwi­schen dem 04.03.2025 und dem 31.03.2025 über das Teil­nah­me­for­mular abge­schickt werden. Dieses finden die Kund:innen in ihrem Depot im Bereich “Mehr für Dich”. 
  • Die teil­neh­mende Person muss von April 2025 bis März 2026 (in zwölf auf­ein­an­der­fol­genden Monaten) monat­lich mind. 10 € über einen oder meh­rere Spar­pläne ein­ge­zahlt haben. Dazu muss die Spar­plan­funk­tion im EVER­GREEN-Depot genutzt werden. Monat­liche Über­wei­sungen gelten nicht als Spar­plan. Die Min­dest-Spar­plan­höhe von 10 € zu Monats­be­ginn muss in Eigen­ver­ant­wor­tung durch die teil­neh­mende Person sicher­ge­stellt werden. Die Spar­plan-Ein­zie­hung findet jeweils in den ersten Tagen eines Monats statt. Eine etwaige monat­liche Aus­zah­lungs­plan-Summe darf die monat­liche Spar­plan-Summe inso­fern nicht über­schreiten, dass trotz Aus­zah­lungs­plan der Min­dest­be­trag von 10 € im Monat als Spar­plan­summe inves­tiert bleibt. 
  • Mit der Annahme dieser Teil­nah­me­be­din­gungen stimmt die teil­neh­mende Person auch dem Abon­ne­ment des Spar­plan-Chall­enge-News­let­ters zu, der in etwa monat­lich zum Fort­schritt des Gewinn­spiels infor­miert sowie wei­tere Infor­ma­tionen zu Finanz­wissen und Pro­dukten von EVERGREEN ent­hält (Wer­bung). Das Abon­ne­ment des News­let­ters ist Vor­aus­set­zung für die Teil­nahme am Gewinn­spiel. Als Gegen­leis­tung für die kos­ten­lose Teil­nahme am Gewinn­spiel wird die Ever­green GmbH die im Rahmen dieses Gewinn­spiels erho­benen per­so­nen­be­zo­genen Daten (siehe Punkt 3. Daten­schutz) unter anderem zu Wer­be­zwe­cken für den News­letter ver­wenden. Der News­letter ist jeder­zeit frei wider­rufbar. Mit dem Abbe­stellen des News­let­ters erhalten die teil­neh­menden Per­sonen aller­dings keine wei­teren Updates zum Gewinn­spiel, außer die Gewinnbenachrichtigung. 

In jedem mög­li­chen Fall, in dem die oben­ste­henden Vor­aus­set­zungen nicht erfüllt sind, besteht kein Anspruch auf den Gewinn. Wenn die Spar­plan­summe der teil­neh­menden Person in min­des­tens einem der Chall­enge-Monate am Tag der Spar­plan-Ein­zie­hung unter 10 € liegt, nimmt sie auto­ma­tisch nicht mehr an der Spar­plan-Chall­enge teil und erhält ent­spre­chend den News­letter nicht mehr.

Nicht teil­nah­me­be­rech­tigt am Gewinn­spiel sind alle an der Kon­zep­tion und Umset­zung des Gewinn­spiels betei­ligten Per­sonen und Mit­ar­bei­tende der Ever­green GmbH, sowie deren nahe Fami­li­en­mit­glieder. Zudem behalten wir uns vor, nach eigenem Ermessen Per­sonen von der Teil­nahme aus­zu­schließen, wenn der begrün­dete Ver­dacht des Vor­lie­gens berech­tigter Gründe besteht, beispielsweise:

(a) bei Mani­pu­la­tionen im Zusam­men­hang mit Zugang zum oder Durch­füh­rung des Gewinn­spiels, (b) bei Ver­stößen gegen diese Teil­nah­me­be­din­gungen, © bei unlau­terem Han­deln oder (d) bei fal­schen oder irre­füh­renden Angaben im Zusam­men­hang mit der Teil­nahme an dem Gewinnspiel.

2. Gewinn und Gewinnbenachrichtigung

Die Aus­zah­lung des Gewinns erfolgt ab April 2026 für zwölf auf­ein­an­der­fol­gende Monate in Form einer Spar­plan-Ein­zah­lung. Die Höhe der monat­li­chen Spar­plan-Gewinn­summe ent­spricht dem monat­li­chen Durch­schnitt der von der Person, die gewonnen hat, im Kam­pa­gnen­zeit­raum ein­ge­zahlten Spar­plan­summe ins­ge­samt. Die Prämie wird zunächst auf dem Ver­rech­nungs­konto dieser Person gut­ge­schrieben und anschlie­ßend auto­ma­tisch ent­spre­chend der ermit­telten Stra­tegie in das von ihr aus­ge­wählte Pocket inves­tiert. Eine Bar­aus­zah­lung ist nicht mög­lich. Um den Gewinn voll­ständig zu erhalten, muss die Person, die gewonnen hat, bis Mitte März 2027 Kund:in von EVERGREEN bleiben, um die monat­li­chen Spar­plan­ein­zah­lungen erhalten zu können. Wenn die Person ihr Depot bei EVERGREEN bereits zuvor kün­digt, wird sie die rest­li­chen Aus­zah­lungen nicht erhalten.

Die Person, die gewonnen hat, wird nach der letzten Kam­pa­gnen-Spar­plan­ein­zah­lung (März 2026) unter allen teil­nah­me­be­rech­tigten Per­sonen per Zufalls­prinzip ermit­telt. Die Zufallser­mitt­lung wird mit­hilfe einer nicht beein­fluss­baren Soft­ware vor­ge­nommen. Die Person wird per E‑Mail benach­rich­tigt und auf­ge­for­dert, inner­halb eines zwei­wö­chigen Zeit­raums eine E‑Mail an die dort ange­ge­bene E‑Mail-Adresse zu senden, um den Erhalt der Gewinn­be­nach­rich­ti­gung und die Annahme des Gewinns zu bestä­tigen sowie das gewünschte Pocket für die Ein­zah­lungen anzu­geben. Wird der Gewinn von der gewin­nenden Person nicht inner­halb von zwei Wochen ange­nommen, wird eine andere Person als Gewinner:in ermittelt.

Mit der Teil­nahme an diesem Gewinn­spiel beauf­tragt die Person, die gewonnen hat, die Ever­green GmbH unter der Vor­aus­set­zung, dass sie als Gewinner:in ermit­telt wurde und den Gewinn durch Absenden der Gewinn­be­stä­ti­gung ange­nommen hat, die depot­füh­rende Bank anzu­weisen, für den gut­ge­schrie­benen Betrag in Höhe von maximal 1.200 € Finanz­in­stru­mente anzu­schaffen und diese in ihrem Ver­wal­tungs­depot zu verbuchen.

Der Gewinn bzw. die hierfür ange­schafften und ver­buchten Finanz­in­stru­mente müssen für min­des­tens sechs Monate nach dem Ein­gang der Gut­schrift auf dem Konto der Person, die gewonnen hat, in der Ver­mö­gens­ver­wal­tung ange­legt bleiben. Das bedeutet, dass eine Reduk­tion des jewei­ligen Gesamt­an­la­ge­be­trages um diesen Betrag auf Wei­sung dieser Person erst nach dem Ablauf von 6 Monaten mög­lich ist. Bei der Berech­nung der Frist wird gemäß § 187 BGB der Tag an wel­chem der Gewinn dem Ver­rech­nungs­konto gut­ge­schrieben wird, nicht mitgerechnet.

3. Daten­schutz

Mit der Anmel­dung zur Spar­plan-Chall­enge werden sowohl diese Teil­nah­me­be­din­gungen als auch die Daten­schutz­er­klä­rung von EVERGREEN akzep­tiert. Der Name der Gewinner:in wird nicht öffent­lich bekanntgegeben.

4. Anwend­bares Recht

Fragen und Bean­stan­dungen im Zusam­men­hang mit dem Gewinn­spiel sind an den Ver­an­stalter zu richten. Das Gewinn­spiel des Ver­an­stal­ters unter­liegt aus­schließ­lich dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5. Sal­va­to­ri­sche Klausel

Sollte eine Bestim­mung dieser Teil­nah­me­be­din­gungen ganz oder teil­weise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gül­tig­keit dieser Teil­nah­me­be­din­gungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirk­samen Bestim­mung gilt die­je­nige gesetz­lich zuläs­sige Rege­lung, die dem in der unwirk­samen Bestim­mung zum Aus­druck gekom­menen Sinn und Zweck wirt­schaft­lich am nächsten kommt. Ent­spre­chendes gilt für den Fall des Vor­lie­gens einer Rege­lungs­lücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Viel Glück!

Teil­nah­me­be­din­gungen

Teil­nah­me­be­din­gungen

Ver­an­stalter dieses Gewinn­spiels ist die:
Ever­green GmbH
Dittrich­ring 2
04109 Leipzig
Telefon: +49 341 2425 0070

Han­dels­re­gis­ter­nummer: HRB 35343

Mit der Teil­nahme an dem Gewinn­spiel der Spar­plan-Chall­enge erklärst Du Dich mit diesen Teil­nah­me­be­din­gungen einverstanden.

1. Vor­aus­set­zungen zur Teilnahme

Die Anmel­dung zur Teil­nahme an dem Gewinn­spiel der Spar­plan-Chall­enge ist nur im Zeit­raum vom 04.03.2025 bis ein­schließ­lich zum 31.03.2025 mög­lich und erfolgt aus­schließ­lich nach diesen Teil­nah­me­be­din­gungen. Der gesamte Chall­enge-Zeit­raum beträgt 13 Monate. Er beginnt am 04.03.2025 und endet am 31.03.2026.

Teil­nah­me­be­rech­tigt sind alle Neukund:innen sowie Bestandskund:innen, die natür­liche Per­sonen sind, das 18. Lebens­jahr voll­endet haben, keiner Steu­er­pflicht in den USA unter­liegen und über ein Refe­renz­konto im SEPA-Raum ver­fügen. Als Neukund:innen gelten alle Per­sonen, die noch nie ein Depot bei EVERGREEN eröffnet haben. Eine Depoter­öff­nung durch Neukund:innen zählt dann als abge­schlossen, wenn eine erfolg­reiche POST­IDENT-Iden­ti­fi­zie­rung statt­ge­funden hat und das Depot von der DAB BNP Parisbas eröffnet wurde. Neukund:innen müssen dem­entspre­chend vor der ersten Spar­plan­ein­zah­lung Anfang April sowohl die E‑Mail von EVERGREEN mit dem Betreff “Iden­ti­fi­zie­rung erfolg­reich abge­schlossen” erhalten haben, als auch die E‑Mail über die Depoter­öff­nung mit dem Betreff “Jetzt geht es los”.

Nach Abschluss des Chall­enge-Zeit­raums wird unter allen teil­nah­me­be­rech­tigten Per­sonen per Zufalls­prinzip eine Gewinner:in ermit­telt. Diese Person erhält die Fort­füh­rung ihres aktiven Spar­plans für wei­tere zwölf Monate (April 2026 – März 2027). Der monat­liche Betrag des Gewinn-Spar­plans ent­spricht dem durch­schnitt­li­chen monat­li­chen Spar­plan­be­trag der Person im Kam­pa­gnen­zeit­raum. Dabei ist der Gewinn-Betrag auf 100 € monat­lich, also auf ins­ge­samt 1.200 €, gede­ckelt. In wel­ches Pocket der Gewinn-Spar­plan ein­ge­zahlt wird, ent­scheidet die Person, die gewonnen hat, vor der ersten Ein­zah­lung. Das Pocket kann anschlie­ßend nicht mehr geän­dert werden.

Um an der Ver­lo­sung der Spar­plan-Fort­füh­rung teil­zu­nehmen, gelten fol­gende Voraussetzungen:

  • Neukund:innen müssen den Pro­zess der Depoter­öff­nung zwi­schen dem 04.03.2025 und dem 31.03.2025 erfolg­reich abge­schlossen haben. Das beinhaltet auch die POSTIDENT-Identifizierung.
  • Die Anmel­dung zur Kam­pagne muss zwi­schen dem 04.03.2025 und dem 31.03.2025 über das Teil­nah­me­for­mular abge­schickt werden. Dieses finden die Kund:innen in ihrem Depot im Bereich “Mehr für Dich”.
  • Die teil­neh­mende Person muss von April 2025 bis März 2026 (in zwölf auf­ein­an­der­fol­genden Monaten) monat­lich mind. 10 € über einen oder meh­rere Spar­pläne ein­ge­zahlt haben. Dazu muss die Spar­plan­funk­tion im EVER­GREEN-Depot genutzt werden. Monat­liche Über­wei­sungen gelten nicht als Spar­plan. Die Min­dest-Spar­plan­höhe von 10 € zu Monats­be­ginn muss in Eigen­ver­ant­wor­tung durch die teil­neh­mende Person sicher­ge­stellt werden. Die Spar­plan-Ein­zie­hung findet jeweils in den ersten Tagen eines Monats statt. Eine etwaige monat­liche Aus­zah­lungs­plan-Summe darf die monat­liche Spar­plan-Summe inso­fern nicht über­schreiten, dass trotz Aus­zah­lungs­plan der Min­dest­be­trag von 10 € im Monat als Spar­plan­summe inves­tiert bleibt.
  • Mit der Annahme dieser Teil­nah­me­be­din­gungen stimmt die teil­neh­mende Person auch dem Abon­ne­ment des Spar­plan-Chall­enge-News­let­ters zu, der in etwa monat­lich zum Fort­schritt des Gewinn­spiels infor­miert sowie wei­tere Infor­ma­tionen zu Finanz­wissen und Pro­dukten von EVERGREEN ent­hält (Wer­bung). Das Abon­ne­ment des News­let­ters ist Vor­aus­set­zung für die Teil­nahme am Gewinn­spiel. Als Gegen­leis­tung für die kos­ten­lose Teil­nahme am Gewinn­spiel wird die Ever­green GmbH die im Rahmen dieses Gewinn­spiels erho­benen per­so­nen­be­zo­genen Daten (siehe Punkt 3. Daten­schutz) unter anderem zu Wer­be­zwe­cken für den News­letter ver­wenden. Der News­letter ist jeder­zeit frei wider­rufbar. Mit dem Abbe­stellen des News­let­ters erhalten die teil­neh­menden Per­sonen aller­dings keine wei­teren Updates zum Gewinn­spiel, außer die Gewinnbenachrichtigung.

In jedem mög­li­chen Fall, in dem die oben­ste­henden Vor­aus­set­zungen nicht erfüllt sind, besteht kein Anspruch auf den Gewinn. Wenn die Spar­plan­summe der teil­neh­menden Person in min­des­tens einem der Chall­enge-Monate am Tag der Spar­plan-Ein­zie­hung unter 10 € liegt, nimmt sie auto­ma­tisch nicht mehr an der Spar­plan-Chall­enge teil und erhält ent­spre­chend den News­letter nicht mehr.

Nicht teil­nah­me­be­rech­tigt am Gewinn­spiel sind alle an der Kon­zep­tion und Umset­zung des Gewinn­spiels betei­ligten Per­sonen und Mit­ar­bei­tende der Ever­green GmbH, sowie deren nahe Fami­li­en­mit­glieder. Zudem behalten wir uns vor, nach eigenem Ermessen Per­sonen von der Teil­nahme aus­zu­schließen, wenn der begrün­dete Ver­dacht des Vor­lie­gens berech­tigter Gründe besteht, beispielsweise:

(a) bei Mani­pu­la­tionen im Zusam­men­hang mit Zugang zum oder Durch­füh­rung des Gewinn­spiels, (b) bei Ver­stößen gegen diese Teil­nah­me­be­din­gungen, © bei unlau­terem Han­deln oder (d) bei fal­schen oder irre­füh­renden Angaben im Zusam­men­hang mit der Teil­nahme an dem Gewinnspiel.

2. Gewinn und Gewinnbenachrichtigung

Die Aus­zah­lung des Gewinns erfolgt ab April 2026 für zwölf auf­ein­an­der­fol­gende Monate in Form einer Spar­plan-Ein­zah­lung. Die Höhe der monat­li­chen Spar­plan-Gewinn­summe ent­spricht dem monat­li­chen Durch­schnitt der von der Person, die gewonnen hat, im Kam­pa­gnen­zeit­raum ein­ge­zahlten Spar­plan­summe ins­ge­samt. Die Prämie wird zunächst auf dem Ver­rech­nungs­konto dieser Person gut­ge­schrieben und anschlie­ßend auto­ma­tisch ent­spre­chend der ermit­telten Stra­tegie in das von ihr aus­ge­wählte Pocket inves­tiert. Eine Bar­aus­zah­lung ist nicht mög­lich. Um den Gewinn voll­ständig zu erhalten, muss die Person, die gewonnen hat, bis Mitte März 2027 Kund:in von EVERGREEN bleiben, um die monat­li­chen Spar­plan­ein­zah­lungen erhalten zu können. Wenn die Person ihr Depot bei EVERGREEN bereits zuvor kün­digt, wird sie die rest­li­chen Aus­zah­lungen nicht erhalten.

Die Person, die gewonnen hat, wird nach der letzten Kam­pa­gnen-Spar­plan­ein­zah­lung (März 2026) unter allen teil­nah­me­be­rech­tigten Per­sonen per Zufalls­prinzip ermit­telt. Die Zufallser­mitt­lung wird mit­hilfe einer nicht beein­fluss­baren Soft­ware vor­ge­nommen. Die Person wird per E‑Mail benach­rich­tigt und auf­ge­for­dert, inner­halb eines zwei­wö­chigen Zeit­raums eine E‑Mail an die dort ange­ge­bene E‑Mail-Adresse zu senden, um den Erhalt der Gewinn­be­nach­rich­ti­gung und die Annahme des Gewinns zu bestä­tigen sowie das gewünschte Pocket für die Ein­zah­lungen anzu­geben. Wird der Gewinn von der gewin­nenden Person nicht inner­halb von zwei Wochen ange­nommen, wird eine andere Person als Gewinner:in ermittelt.

Mit der Teil­nahme an diesem Gewinn­spiel beauf­tragt die Person, die gewonnen hat, die Ever­green GmbH unter der Vor­aus­set­zung, dass sie als Gewinner:in ermit­telt wurde und den Gewinn durch Absenden der Gewinn­be­stä­ti­gung ange­nommen hat, die depot­füh­rende Bank anzu­weisen, für den gut­ge­schrie­benen Betrag in Höhe von maximal 1.200 € Finanz­in­stru­mente anzu­schaffen und diese in ihrem Ver­wal­tungs­depot zu verbuchen.

Der Gewinn bzw. die hierfür ange­schafften und ver­buchten Finanz­in­stru­mente müssen für min­des­tens sechs Monate nach dem Ein­gang der Gut­schrift auf dem Konto der Person, die gewonnen hat, in der Ver­mö­gens­ver­wal­tung ange­legt bleiben. Das bedeutet, dass eine Reduk­tion des jewei­ligen Gesamt­an­la­ge­be­trages um diesen Betrag auf Wei­sung dieser Person erst nach dem Ablauf von 6 Monaten mög­lich ist. Bei der Berech­nung der Frist wird gemäß § 187 BGB der Tag an wel­chem der Gewinn dem Ver­rech­nungs­konto gut­ge­schrieben wird, nicht mitgerechnet.

3. Daten­schutz

Mit der Anmel­dung zur Spar­plan-Chall­enge werden sowohl diese Teil­nah­me­be­din­gungen als auch die Daten­schutz­er­klä­rung von EVERGREEN akzep­tiert. Der Name der Gewinner:in wird nicht öffent­lich bekanntgegeben.

4. Anwend­bares Recht

Fragen und Bean­stan­dungen im Zusam­men­hang mit dem Gewinn­spiel sind an den Ver­an­stalter zu richten. Das Gewinn­spiel des Ver­an­stal­ters unter­liegt aus­schließ­lich dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5. Sal­va­to­ri­sche Klausel

Sollte eine Bestim­mung dieser Teil­nah­me­be­din­gungen ganz oder teil­weise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gül­tig­keit dieser Teil­nah­me­be­din­gungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirk­samen Bestim­mung gilt die­je­nige gesetz­lich zuläs­sige Rege­lung, die dem in der unwirk­samen Bestim­mung zum Aus­druck gekom­menen Sinn und Zweck wirt­schaft­lich am nächsten kommt. Ent­spre­chendes gilt für den Fall des Vor­lie­gens einer Rege­lungs­lücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Viel Glück!

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