Sparplan-Challenge zum Frühlingsbeginn – lass Deine Finanzen erblühen!
Gewinne einen Sparplan im Wert von bis zu 1.200 € für ein ganzes Jahr!
Bis zum 31. März einen Sparplan einrichten, für die Sparplan-Challenge anmelden, mindestens zwölf Monate durchhalten – und die Fortführung dieses Sparplans für ein weiteres Jahr gewinnen.
Sparplan-Challenge zum Frühlingsbeginn – lass Deine Finanzen erblühen!
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Bis zum 31. März einen Sparplan einrichten, für die Sparplan-Challenge anmelden, mindestens zwölf Monate durchhalten – und die Fortführung dieses Sparplans für ein weiteres Jahr gewinnen.
Und so funktioniert’s:
Und so funktioniert’s:
So wird Dein Frühlingsbeginn der Start einer blühenden Zukunft
- Wenn Du ein Jahr lang regelmäßig sparst, kannst Du Dich im nächsten Frühling über eine stolze Summe freuen. Darüber hinaus hast Du Deine Finanzen geregelt. 💰
- Mit einem Sparplan wächst Dein Vermögen unabhängiger von Marktschwankungen – mal mehr, mal weniger Anteile, aber immer mit Balance. ⚖️
- Jedes Pocket passt sich Deiner persönlichen Risikopräferenzen an – Deine Geldanlage blüht ganz in Deinem Stil. 🪞
- Flexibel wie der Frühling: Du kannst jederzeit mehr einzahlen oder Geld entnehmen – gebührenfrei. 🌱
- Begleitet durch monatliche E‑Mails lernst Du spielerisch mehr über’s Sparen und Investieren – so wächst Dein Finanzwissen mit jedem Monat. 🤓
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Einfach und flexibel für alle Deine Sparziele
✓ Nachhaltig und gebührenfrei Geld anlegen.
✓ Flexible Sparpläne ab 1 Euro monatlicher Einzahlung.
✓ Jederzeit mit einem Klick ein- und auszahlen.
✓ Mit „Pockets“ für unterschiedliche Ziele gleichzeitig sparen.
✓ Alles übersichtlich & transparent in einer App.
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Teilnahmebedingungen
Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die:
Evergreen GmbH
Dittrichring 2
04109 Leipzig
Telefon: +49 341 2425 0070
Handelsregisternummer: HRB 35343
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel der Sparplan-Challenge erklärst Du Dich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
1. Voraussetzungen zur Teilnahme
Die Anmeldung zur Teilnahme an dem Gewinnspiel der Sparplan-Challenge ist nur im Zeitraum vom 04.03.2025 bis einschließlich zum 31.03.2025 möglich und erfolgt ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Der gesamte Challenge-Zeitraum beträgt 13 Monate. Er beginnt am 04.03.2025 und endet am 31.03.2026.
Teilnahmeberechtigt sind alle Neukund:innen sowie Bestandskund:innen, die natürliche Personen sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben, keiner Steuerpflicht in den USA unterliegen und über ein Referenzkonto im SEPA-Raum verfügen. Als Neukund:innen gelten alle Personen, die noch nie ein Depot bei EVERGREEN eröffnet haben. Eine Depoteröffnung durch Neukund:innen zählt dann als abgeschlossen, wenn eine erfolgreiche POSTIDENT-Identifizierung stattgefunden hat und das Depot von der DAB BNP Parisbas eröffnet wurde. Neukund:innen müssen dementsprechend vor der ersten Sparplaneinzahlung Anfang April sowohl die E‑Mail von EVERGREEN mit dem Betreff “Identifizierung erfolgreich abgeschlossen” erhalten haben, als auch die E‑Mail über die Depoteröffnung mit dem Betreff “Jetzt geht es los”.
Nach Abschluss des Challenge-Zeitraums wird unter allen teilnahmeberechtigten Personen per Zufallsprinzip eine Gewinner:in ermittelt. Diese Person erhält die Fortführung ihres aktiven Sparplans für weitere zwölf Monate (April 2026 – März 2027). Der monatliche Betrag des Gewinn-Sparplans entspricht dem durchschnittlichen monatlichen Sparplanbetrag der Person im Kampagnenzeitraum. Dabei ist der Gewinn-Betrag auf 100 € monatlich, also auf insgesamt 1.200 €, gedeckelt. In welches Pocket der Gewinn-Sparplan eingezahlt wird, entscheidet die Person, die gewonnen hat, vor der ersten Einzahlung. Das Pocket kann anschließend nicht mehr geändert werden.
Um an der Verlosung der Sparplan-Fortführung teilzunehmen, gelten folgende Voraussetzungen:
- Neukund:innen müssen den Prozess der Depoteröffnung zwischen dem 04.03.2025 und dem 31.03.2025 erfolgreich abgeschlossen haben. Das beinhaltet auch die POSTIDENT-Identifizierung.
- Die Anmeldung zur Kampagne muss zwischen dem 04.03.2025 und dem 31.03.2025 über das Teilnahmeformular abgeschickt werden. Dieses finden die Kund:innen in ihrem Depot im Bereich “Mehr für Dich”.
- Die teilnehmende Person muss von April 2025 bis März 2026 (in zwölf aufeinanderfolgenden Monaten) monatlich mind. 10 € über einen oder mehrere Sparpläne eingezahlt haben. Dazu muss die Sparplanfunktion im EVERGREEN-Depot genutzt werden. Monatliche Überweisungen gelten nicht als Sparplan. Die Mindest-Sparplanhöhe von 10 € zu Monatsbeginn muss in Eigenverantwortung durch die teilnehmende Person sichergestellt werden. Die Sparplan-Einziehung findet jeweils in den ersten Tagen eines Monats statt. Eine etwaige monatliche Auszahlungsplan-Summe darf die monatliche Sparplan-Summe insofern nicht überschreiten, dass trotz Auszahlungsplan der Mindestbetrag von 10 € im Monat als Sparplansumme investiert bleibt.
- Mit der Annahme dieser Teilnahmebedingungen stimmt die teilnehmende Person auch dem Abonnement des Sparplan-Challenge-Newsletters zu, der in etwa monatlich zum Fortschritt des Gewinnspiels informiert sowie weitere Informationen zu Finanzwissen und Produkten von EVERGREEN enthält (Werbung). Das Abonnement des Newsletters ist Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel. Als Gegenleistung für die kostenlose Teilnahme am Gewinnspiel wird die Evergreen GmbH die im Rahmen dieses Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten (siehe Punkt 3. Datenschutz) unter anderem zu Werbezwecken für den Newsletter verwenden. Der Newsletter ist jederzeit frei widerrufbar. Mit dem Abbestellen des Newsletters erhalten die teilnehmenden Personen allerdings keine weiteren Updates zum Gewinnspiel, außer die Gewinnbenachrichtigung.
In jedem möglichen Fall, in dem die obenstehenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind, besteht kein Anspruch auf den Gewinn. Wenn die Sparplansumme der teilnehmenden Person in mindestens einem der Challenge-Monate am Tag der Sparplan-Einziehung unter 10 € liegt, nimmt sie automatisch nicht mehr an der Sparplan-Challenge teil und erhält entsprechend den Newsletter nicht mehr.
Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen und Mitarbeitende der Evergreen GmbH, sowie deren nahe Familienmitglieder. Zudem behalten wir uns vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn der begründete Verdacht des Vorliegens berechtigter Gründe besteht, beispielsweise:
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, © bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
2. Gewinn und Gewinnbenachrichtigung
Die Auszahlung des Gewinns erfolgt ab April 2026 für zwölf aufeinanderfolgende Monate in Form einer Sparplan-Einzahlung. Die Höhe der monatlichen Sparplan-Gewinnsumme entspricht dem monatlichen Durchschnitt der von der Person, die gewonnen hat, im Kampagnenzeitraum eingezahlten Sparplansumme insgesamt. Die Prämie wird zunächst auf dem Verrechnungskonto dieser Person gutgeschrieben und anschließend automatisch entsprechend der ermittelten Strategie in das von ihr ausgewählte Pocket investiert. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Um den Gewinn vollständig zu erhalten, muss die Person, die gewonnen hat, bis Mitte März 2027 Kund:in von EVERGREEN bleiben, um die monatlichen Sparplaneinzahlungen erhalten zu können. Wenn die Person ihr Depot bei EVERGREEN bereits zuvor kündigt, wird sie die restlichen Auszahlungen nicht erhalten.
Die Person, die gewonnen hat, wird nach der letzten Kampagnen-Sparplaneinzahlung (März 2026) unter allen teilnahmeberechtigten Personen per Zufallsprinzip ermittelt. Die Zufallsermittlung wird mithilfe einer nicht beeinflussbaren Software vorgenommen. Die Person wird per E‑Mail benachrichtigt und aufgefordert, innerhalb eines zweiwöchigen Zeitraums eine E‑Mail an die dort angegebene E‑Mail-Adresse zu senden, um den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung und die Annahme des Gewinns zu bestätigen sowie das gewünschte Pocket für die Einzahlungen anzugeben. Wird der Gewinn von der gewinnenden Person nicht innerhalb von zwei Wochen angenommen, wird eine andere Person als Gewinner:in ermittelt.
Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel beauftragt die Person, die gewonnen hat, die Evergreen GmbH unter der Voraussetzung, dass sie als Gewinner:in ermittelt wurde und den Gewinn durch Absenden der Gewinnbestätigung angenommen hat, die depotführende Bank anzuweisen, für den gutgeschriebenen Betrag in Höhe von maximal 1.200 € Finanzinstrumente anzuschaffen und diese in ihrem Verwaltungsdepot zu verbuchen.
Der Gewinn bzw. die hierfür angeschafften und verbuchten Finanzinstrumente müssen für mindestens sechs Monate nach dem Eingang der Gutschrift auf dem Konto der Person, die gewonnen hat, in der Vermögensverwaltung angelegt bleiben. Das bedeutet, dass eine Reduktion des jeweiligen Gesamtanlagebetrages um diesen Betrag auf Weisung dieser Person erst nach dem Ablauf von 6 Monaten möglich ist. Bei der Berechnung der Frist wird gemäß § 187 BGB der Tag an welchem der Gewinn dem Verrechnungskonto gutgeschrieben wird, nicht mitgerechnet.
3. Datenschutz
Mit der Anmeldung zur Sparplan-Challenge werden sowohl diese Teilnahmebedingungen als auch die Datenschutzerklärung von EVERGREEN akzeptiert. Der Name der Gewinner:in wird nicht öffentlich bekanntgegeben.
4. Anwendbares Recht
Fragen und Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten. Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
5. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Viel Glück!
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die:
Evergreen GmbH
Dittrichring 2
04109 Leipzig
Telefon: +49 341 2425 0070
Handelsregisternummer: HRB 35343
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel der Sparplan-Challenge erklärst Du Dich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
1. Voraussetzungen zur Teilnahme
Die Anmeldung zur Teilnahme an dem Gewinnspiel der Sparplan-Challenge ist nur im Zeitraum vom 04.03.2025 bis einschließlich zum 31.03.2025 möglich und erfolgt ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Der gesamte Challenge-Zeitraum beträgt 13 Monate. Er beginnt am 04.03.2025 und endet am 31.03.2026.
Teilnahmeberechtigt sind alle Neukund:innen sowie Bestandskund:innen, die natürliche Personen sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben, keiner Steuerpflicht in den USA unterliegen und über ein Referenzkonto im SEPA-Raum verfügen. Als Neukund:innen gelten alle Personen, die noch nie ein Depot bei EVERGREEN eröffnet haben. Eine Depoteröffnung durch Neukund:innen zählt dann als abgeschlossen, wenn eine erfolgreiche POSTIDENT-Identifizierung stattgefunden hat und das Depot von der DAB BNP Parisbas eröffnet wurde. Neukund:innen müssen dementsprechend vor der ersten Sparplaneinzahlung Anfang April sowohl die E‑Mail von EVERGREEN mit dem Betreff “Identifizierung erfolgreich abgeschlossen” erhalten haben, als auch die E‑Mail über die Depoteröffnung mit dem Betreff “Jetzt geht es los”.
Nach Abschluss des Challenge-Zeitraums wird unter allen teilnahmeberechtigten Personen per Zufallsprinzip eine Gewinner:in ermittelt. Diese Person erhält die Fortführung ihres aktiven Sparplans für weitere zwölf Monate (April 2026 – März 2027). Der monatliche Betrag des Gewinn-Sparplans entspricht dem durchschnittlichen monatlichen Sparplanbetrag der Person im Kampagnenzeitraum. Dabei ist der Gewinn-Betrag auf 100 € monatlich, also auf insgesamt 1.200 €, gedeckelt. In welches Pocket der Gewinn-Sparplan eingezahlt wird, entscheidet die Person, die gewonnen hat, vor der ersten Einzahlung. Das Pocket kann anschließend nicht mehr geändert werden.
Um an der Verlosung der Sparplan-Fortführung teilzunehmen, gelten folgende Voraussetzungen:
- Neukund:innen müssen den Prozess der Depoteröffnung zwischen dem 04.03.2025 und dem 31.03.2025 erfolgreich abgeschlossen haben. Das beinhaltet auch die POSTIDENT-Identifizierung.
- Die Anmeldung zur Kampagne muss zwischen dem 04.03.2025 und dem 31.03.2025 über das Teilnahmeformular abgeschickt werden. Dieses finden die Kund:innen in ihrem Depot im Bereich “Mehr für Dich”.
- Die teilnehmende Person muss von April 2025 bis März 2026 (in zwölf aufeinanderfolgenden Monaten) monatlich mind. 10 € über einen oder mehrere Sparpläne eingezahlt haben. Dazu muss die Sparplanfunktion im EVERGREEN-Depot genutzt werden. Monatliche Überweisungen gelten nicht als Sparplan. Die Mindest-Sparplanhöhe von 10 € zu Monatsbeginn muss in Eigenverantwortung durch die teilnehmende Person sichergestellt werden. Die Sparplan-Einziehung findet jeweils in den ersten Tagen eines Monats statt. Eine etwaige monatliche Auszahlungsplan-Summe darf die monatliche Sparplan-Summe insofern nicht überschreiten, dass trotz Auszahlungsplan der Mindestbetrag von 10 € im Monat als Sparplansumme investiert bleibt.
- Mit der Annahme dieser Teilnahmebedingungen stimmt die teilnehmende Person auch dem Abonnement des Sparplan-Challenge-Newsletters zu, der in etwa monatlich zum Fortschritt des Gewinnspiels informiert sowie weitere Informationen zu Finanzwissen und Produkten von EVERGREEN enthält (Werbung). Das Abonnement des Newsletters ist Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel. Als Gegenleistung für die kostenlose Teilnahme am Gewinnspiel wird die Evergreen GmbH die im Rahmen dieses Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten (siehe Punkt 3. Datenschutz) unter anderem zu Werbezwecken für den Newsletter verwenden. Der Newsletter ist jederzeit frei widerrufbar. Mit dem Abbestellen des Newsletters erhalten die teilnehmenden Personen allerdings keine weiteren Updates zum Gewinnspiel, außer die Gewinnbenachrichtigung.
In jedem möglichen Fall, in dem die obenstehenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind, besteht kein Anspruch auf den Gewinn. Wenn die Sparplansumme der teilnehmenden Person in mindestens einem der Challenge-Monate am Tag der Sparplan-Einziehung unter 10 € liegt, nimmt sie automatisch nicht mehr an der Sparplan-Challenge teil und erhält entsprechend den Newsletter nicht mehr.
Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen und Mitarbeitende der Evergreen GmbH, sowie deren nahe Familienmitglieder. Zudem behalten wir uns vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn der begründete Verdacht des Vorliegens berechtigter Gründe besteht, beispielsweise:
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, © bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
2. Gewinn und Gewinnbenachrichtigung
Die Auszahlung des Gewinns erfolgt ab April 2026 für zwölf aufeinanderfolgende Monate in Form einer Sparplan-Einzahlung. Die Höhe der monatlichen Sparplan-Gewinnsumme entspricht dem monatlichen Durchschnitt der von der Person, die gewonnen hat, im Kampagnenzeitraum eingezahlten Sparplansumme insgesamt. Die Prämie wird zunächst auf dem Verrechnungskonto dieser Person gutgeschrieben und anschließend automatisch entsprechend der ermittelten Strategie in das von ihr ausgewählte Pocket investiert. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Um den Gewinn vollständig zu erhalten, muss die Person, die gewonnen hat, bis Mitte März 2027 Kund:in von EVERGREEN bleiben, um die monatlichen Sparplaneinzahlungen erhalten zu können. Wenn die Person ihr Depot bei EVERGREEN bereits zuvor kündigt, wird sie die restlichen Auszahlungen nicht erhalten.
Die Person, die gewonnen hat, wird nach der letzten Kampagnen-Sparplaneinzahlung (März 2026) unter allen teilnahmeberechtigten Personen per Zufallsprinzip ermittelt. Die Zufallsermittlung wird mithilfe einer nicht beeinflussbaren Software vorgenommen. Die Person wird per E‑Mail benachrichtigt und aufgefordert, innerhalb eines zweiwöchigen Zeitraums eine E‑Mail an die dort angegebene E‑Mail-Adresse zu senden, um den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung und die Annahme des Gewinns zu bestätigen sowie das gewünschte Pocket für die Einzahlungen anzugeben. Wird der Gewinn von der gewinnenden Person nicht innerhalb von zwei Wochen angenommen, wird eine andere Person als Gewinner:in ermittelt.
Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel beauftragt die Person, die gewonnen hat, die Evergreen GmbH unter der Voraussetzung, dass sie als Gewinner:in ermittelt wurde und den Gewinn durch Absenden der Gewinnbestätigung angenommen hat, die depotführende Bank anzuweisen, für den gutgeschriebenen Betrag in Höhe von maximal 1.200 € Finanzinstrumente anzuschaffen und diese in ihrem Verwaltungsdepot zu verbuchen.
Der Gewinn bzw. die hierfür angeschafften und verbuchten Finanzinstrumente müssen für mindestens sechs Monate nach dem Eingang der Gutschrift auf dem Konto der Person, die gewonnen hat, in der Vermögensverwaltung angelegt bleiben. Das bedeutet, dass eine Reduktion des jeweiligen Gesamtanlagebetrages um diesen Betrag auf Weisung dieser Person erst nach dem Ablauf von 6 Monaten möglich ist. Bei der Berechnung der Frist wird gemäß § 187 BGB der Tag an welchem der Gewinn dem Verrechnungskonto gutgeschrieben wird, nicht mitgerechnet.
3. Datenschutz
Mit der Anmeldung zur Sparplan-Challenge werden sowohl diese Teilnahmebedingungen als auch die Datenschutzerklärung von EVERGREEN akzeptiert. Der Name der Gewinner:in wird nicht öffentlich bekanntgegeben.
4. Anwendbares Recht
Fragen und Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten. Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
5. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Viel Glück!