Jah­res­wech­sel­kam­pagne (STARTE25)2025-01-08T17:19:58+01:00

Starte gut ins neue Jahr – Dein STARTE25-Gut­haben

EVERGREEN schenkt Dir
25 und die Chance auf 4 x 250 €

Du willst im neuen Jahr das Thema Finanzen angehen? Dann haben wir etwas für Dich. 
Bis ein­schließ­lich 31.01.25 erhältst Du für eine Depot-Eröff­nung 25 Euro Jah­res­start-Gut­haben geschenkt.
Ebenso gibt’s 25 Euro, wenn Du uns wei­ter­emp­fiehlst. Außerdem ist da noch die Gewinn­chance auf wei­tere 4 x 250 Euro für alle, die Nägel mit Köpfen machen — und Spar­pläne ein­richten.

Starte gut ins neue Jahr – Dein STARTE25-Gut­haben
EVERGREEN schenkt Dir 25 und die Chance auf 4 x 250 €

Du willst im neuen Jahr das Thema Finanzen angehen? Dann haben wir etwas für Dich. Bis ein­schließ­lich 31.01.25 erhältst Du für eine Depot-Eröff­nung 25 Euro Jah­res­start-Gut­haben geschenkt. Ebenso gibt’s 25 Euro, wenn Du uns wei­ter­emp­fiehlst. Außerdem ist da noch die Gewinn­chance auf wei­tere 4 x 250 Euro für alle, die Nägel mit Köpfen machen — und Spar­pläne ein­richten.

Und so funktioniert’s:

Ein­fach bis zum 31.01.25 mit dem Gut­schein­code STARTE25 ein Depot bei EVERGREEN eröffnen und Du erhältst auto­ma­tisch 25 Euro auf Dein Depot gut­ge­schrieben. Wenn Du zum Start noch einen aktiven Spar­plan ein­rich­test, kommst Du direkt in den Los­topf für wei­tere 250 Euro Jahresstart-Guthaben.

➔ Jetzt Depot eröffnen

Dann kannst Du mit­ma­chen, indem Du uns wei­ter­emp­fiehlst. Klicke dafür in Deiner Depot­über­sicht auf “Mehr für Dich” und dann “Freund:innen ein­laden”. Nun kannst Du Deinen per­sön­li­chen Ein­la­dungs­code ver­schi­cken. Sobald sich die ein­ge­la­dene Person voll­ständig bei uns ange­meldet hat, bekommt ihr je 25 Euro direkt auf eure Depots gut­ge­schrieben. Wenn sich die ein­ge­la­dene Person zudem noch einen aktiven Spar­plan ein­richtet, sichert ihr euch beide die Gewinn­chance auf wei­tere 250 Euro.

Und so funktioniert’s:

Ein­fach bis 31.01.25 mit dem Gut­schein­code STARTE25 ein Depot bei EVERGREEN eröffnen und Du erhältst auto­ma­tisch 25 Euro auf Dein Depot gut­ge­schrieben. Wenn Du zum Start noch einen aktiven Spar­plan ein­rich­test, kommst Du direkt in den Los­topf für wei­tere 250 Euro Jahresstart-Guthaben.

➔ Jetzt Depot eröffnen

Dann kannst Du mit­ma­chen, indem Du uns wei­ter­emp­fiehlst. Klicke dafür in Deiner Depot­über­sicht auf “Mehr für Dich” und dann “Freund:innen ein­laden”. Nun kannst Du Deinen per­sön­li­chen Ein­la­dungs­code ver­schi­cken. Sobald sich die ein­ge­la­dene Person voll­ständig bei uns ange­meldet hat, bekommt ihr je 25 Euro direkt auf eure Depots gut­ge­schrieben. Wenn sich die ein­ge­la­dene Person zudem noch einen aktiven Spar­plan ein­richtet, sichert ihr euch beide die Gewinn­chance auf wei­tere 250 Euro. Für jede wei­tere gewor­bene Person, die die Bedin­gung erfüllt, erhältst Du ein zusätz­li­ches “Los” und erhöhst damit Deine Gewinnchancen.

Ein­fach und fle­xibel für alle Deine Sparziele

✓ Nach­haltig und gebüh­ren­frei Geld anlegen.

✓ Fle­xible Spar­pläne ab 1 Euro monat­li­cher Einzahlung.

✓ Jeder­zeit mit einem Klick ein- und auszahlen.

✓ Mit „Pockets“ für unter­schied­liche Ziele gleich­zeitig sparen.

✓ Alles über­sicht­lich & trans­pa­rent in einer App

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✓ Nach­haltig und gebüh­ren­frei Geld anlegen.

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Werde Teil der EVERGREEN Community

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Teil­nah­me­be­din­gungen

Ver­an­stalter dieses Gewinn­spiels ist die:

Ever­green GmbH
Dittrich­ring 2
04109 Leipzig
Telefon: +49 341 2425 0070

Mit der Teil­nahme an diesem Gewinn­spiel erklärst Du Dich mit diesen Teil­nah­me­be­din­gungen ein­ver­standen. Im gesamten nach­fol­genden Text wurde bei per­so­nen­be­zo­genen Bezeich­nungen im Sinne einer bes­seren Les­bar­keit die männ­liche Bezeich­nung stell­ver­tre­tend für beide Geschlechter gewählt.

1. Vor­aus­set­zungen zur Teilnahme

Die Teil­nahme an dem Gewinn­spiel zum Jah­res­start-Gut­haben ist nur in dem Zeit­raum vom 17.12.2024 bis ein­schließ­lich zum 31.01.2025 mög­lich und erfolgt aus­schließ­lich nach diesen Bedingungen.

Teil­nah­me­be­rech­tigt sind alle Neu­kunden, sowie Bestands­kunden, die Neu­kunden über die ‚Freunde werben Freunde‘‑Funktion geworben haben, die natür­liche Per­sonen sind, das 18. Lebens­jahr voll­endet haben, keiner Steu­er­pflicht in den USA unter­liegen und über ein Refe­renz­konto im SEPA-Raum ver­fügen. Als Neu­kunden gelten alle Per­sonen, die noch nie ein Depot bei EVERGREEN eröffnet haben.

Wei­tere Vor­aus­set­zung für die Teil­nahme ist die erfolg­reiche Post­Ident-Iden­ti­fi­zie­rung im Rahmen der Depoter­öff­nung bei Neu­kunden, bzw. für Bestands­kunden die erfolg­reiche Post­Ident-Iden­ti­fi­zie­rung des Geworbenen.

Um an der Ver­lo­sung von 4 x 250 € teil­zu­nehmen, gelten fol­gende Voraussetzungen:

  • Für Neu­kunden: Wäh­rend des Gewinn­spiel­zeit­raums muss ein Spar­plan ein­ge­richtet werden, der min­des­tens 1 Euro pro Monat beträgt.
  • Für Bestands­kunden: Die gewor­benen Neu­kunden müssen im Gewinn­spiel­zeit­raum einen Spar­plan mit min­des­tens 1 Euro monat­li­cher Ein­zah­lung ein­richten. Für jede wei­tere gewor­bene Person, die die Bedin­gung erfüllt, erhalten Bestands­kunden ein zusätz­li­ches “Los” und erhöhen damit ihre Gewinnchancen.

Nicht teil­nah­me­be­rech­tigt am Gewinn­spiel sind alle an der Kon­zep­tion und Umset­zung des Gewinn­spiels betei­ligte Per­sonen und Mit­ar­beiter der Ever­green GmbH, sowie ihre Familienmitglieder. 

2. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung

Die Aus­zah­lung des Start­gut­ha­bens in Höhe von 25,00 € erfolgt ab dem 17.12.2024. Die Prämie wird zunächst auf dem Ver­rech­nungs­konto des Teil­neh­mers gut­ge­schrieben und anschlie­ßend auto­ma­tisch ent­spre­chend der ermit­telten Risi­ko­kenn­zahl in das Prä­mien-Pocket inves­tiert. Eine Bar­aus­zah­lung ist nicht mög­lich. Sel­biges gilt für die Werber-Prämie für Bestandskunden.

Die Ever­green GmbH behält sich vor, Werber von diesem Angebot aus­zu­schließen oder die Prämie zu ver­wei­gern, sofern Anzei­chen vor­liegen, dass die Kun­den­wer­bung rechts­miss­bräuch­lich erfolgt. Das mas­sen­weise Anwerben von Neu­kunden (z. B. über Ver­mitt­ler­por­tale etc.) ist unter­sagt und berech­tigt nicht zum Erhalt von Prämien.

Unter allen teil­nah­me­be­rech­tigten Teil­neh­mern ver­losen wir zusätz­lich 4 x 250,00 €.

Der Gewinner wird inner­halb eines Monats nach Teil­nah­me­schluss unter allen teil­nah­me­be­rech­tigten Teil­neh­mern per Zufalls­prinzip ermit­telt. Der Gewinner wird per E‑Mail benach­rich­tigt und auf­ge­for­dert, inner­halb eines zwei­wö­chigen Zeit­raums eine E‑Mail an die dort ange­ge­bene E‑Mail-Adresse zu senden, um den Erhalt der Gewinn­be­nach­rich­ti­gung und die Annahme des Gewinns zu bestätigen.

Der Gewinn wird inner­halb von spä­tes­tens 3 Monaten nach Ein­gang der Bestä­ti­gungs-E-Mail auf dem Liqui­di­täts­konto der per­sön­li­chen Anla­ge­stra­tegie des Gewin­ners gut­ge­schrieben. Eine Bar­aus­zah­lung ist nicht möglich.

Mit der Teil­nahme an diesem Gewinn­spiel beauf­tragt der Teil­nehmer die EVERGREEN GmbH unter der Vor­aus­set­zung, dass dieser als Gewinner ermit­telt und den Gewinn durch Absenden der Gewinn­be­stä­ti­gung ange­nommen hat, die depot­füh­rende Bank anzu­weisen, für den gut­ge­schrie­benen Betrag in Höhe von 250,00 € Finanz­in­stru­mente anzu­schaffen und diese in seinem Ver­wal­tungs­depot zu verbuchen.

Der Gewinn bzw. die hierfür ange­schafften und ver­buchten Finanz­in­stru­mente müssen für min­des­tens 6 Monate nach dem Ein­gang der Gut­schrift auf dem Konto des Gewin­ners in der Ver­mö­gens­ver­wal­tung ange­legt bleiben. Das bedeutet, dass eine Reduk­tion des jewei­ligen Gesamt­an­la­ge­be­trages um diesen Betrag auf Wei­sung des Gewin­ners erst nach dem Ablauf von 6 Monaten mög­lich ist. Bei der Berech­nung der Frist wird gemäß § 187 BGB der Tag an wel­chem der Gewinn dem Ver­rech­nungs­konto gut­ge­schrieben wird, nicht mitgerechnet.

Zudem behalten wir uns vor, nach eigenem Ermessen Per­sonen von der Teil­nahme aus­zu­schließen, wenn berech­tigte Gründe vor­liegen, beispielsweise

(a) bei Mani­pu­la­tionen im Zusam­men­hang mit Zugang zum oder Durch­füh­rung des Gewinn­spiels, (b) bei Ver­stößen gegen diese Teil­nah­me­be­din­gungen, © bei unlau­terem Han­deln oder (d) bei fal­schen oder irre­füh­renden Angaben im Zusam­men­hang mit der Teil­nahme an dem Gewinnspiel.

3. Sal­va­to­ri­sche Klausel

Sollte eine Bestim­mung dieser Teil­nah­me­be­din­gungen ganz oder teil­weise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gül­tig­keit dieser Teil­nah­me­be­din­gungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirk­samen Bestim­mung gilt die­je­nige gesetz­lich zuläs­sige Rege­lung, die dem in der unwirk­samen Bestim­mung zum Aus­druck gekom­menen Sinn und Zweck wirt­schaft­lich am nächsten kommt. Ent­spre­chendes gilt für den Fall des Vor­lie­gens einer Rege­lungs­lücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Viel Glück!

Teil­nah­me­be­din­gungen

Ver­an­stalter dieses Gewinn­spiels ist die:

Ever­green GmbH
Dittrich­ring 2
04109 Leipzig
Telefon: +49 341 2425 0070

Mit der Teil­nahme an diesem Gewinn­spiel erklärst Du Dich mit diesen Teil­nah­me­be­din­gungen ein­ver­standen. Im gesamten nach­fol­genden Text wurde bei per­so­nen­be­zo­genen Bezeich­nungen im Sinne einer bes­seren Les­bar­keit die männ­liche Bezeich­nung stell­ver­tre­tend für beide Geschlechter gewählt.

1. Vor­aus­set­zungen zur Teilnahme

Die Teil­nahme an dem Gewinn­spiel zum Jah­res­start-Gut­haben ist nur in dem Zeit­raum vom 17.12.2024 bis ein­schließ­lich zum 31.01.2025 mög­lich und erfolgt aus­schließ­lich nach diesen Bedingungen.

Teil­nah­me­be­rech­tigt sind alle Neu­kunden, sowie Bestands­kunden, die Neu­kunden über die ‚Freunde werben Freunde‘‑Funktion geworben haben, die natür­liche Per­sonen sind, das 18. Lebens­jahr voll­endet haben, keiner Steu­er­pflicht in den USA unter­liegen und über ein Refe­renz­konto im SEPA-Raum ver­fügen. Als Neu­kunden gelten alle Per­sonen, die noch nie ein Depot bei EVERGREEN eröffnet haben.

Wei­tere Vor­aus­set­zung für die Teil­nahme ist die erfolg­reiche Post­Ident-Iden­ti­fi­zie­rung im Rahmen der Depoter­öff­nung bei Neu­kunden, bzw. für Bestands­kunden die erfolg­reiche Post­Ident-Iden­ti­fi­zie­rung des Geworbenen.

Um an der Ver­lo­sung von 4 x 250 € teil­zu­nehmen, gelten fol­gende Voraussetzungen:

  • Für Neu­kunden: Wäh­rend des Gewinn­spiel­zeit­raums muss ein Spar­plan ein­ge­richtet werden, der min­des­tens 1 Euro pro Monat beträgt.
  • Für Bestands­kunden: Die gewor­benen Neu­kunden müssen im Gewinn­spiel­zeit­raum einen Spar­plan mit min­des­tens 1 Euro monat­li­cher Ein­zah­lung ein­richten. Für jede wei­tere gewor­bene Person, die die Bedin­gung erfüllt, erhalten Bestands­kunden ein zusätz­li­ches “Los” und erhöhen damit ihre Gewinnchancen.

Nicht teil­nah­me­be­rech­tigt am Gewinn­spiel sind alle an der Kon­zep­tion und Umset­zung des Gewinn­spiels betei­ligte Per­sonen und Mit­ar­beiter der Ever­green GmbH, sowie ihre Fami­li­en­mit­glieder. Zudem behalten wir uns vor, nach eigenem Ermessen Per­sonen von der Teil­nahme aus­zu­schließen, wenn berech­tigte Gründe vor­liegen, beispielsweise

(a) bei Mani­pu­la­tionen im Zusam­men­hang mit Zugang zum oder Durch­füh­rung des Gewinn­spiels, (b) bei Ver­stößen gegen diese Teil­nah­me­be­din­gungen, © bei unlau­terem Han­deln oder (d) bei fal­schen oder irre­füh­renden Angaben im Zusam­men­hang mit der Teil­nahme an dem Gewinnspiel.

2. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung

Die Aus­zah­lung des Start­gut­ha­bens in Höhe von 25,00 € erfolgt ab dem 17.12.2024. Die Prämie wird zunächst auf dem Ver­rech­nungs­konto des Teil­neh­mers gut­ge­schrieben und anschlie­ßend auto­ma­tisch ent­spre­chend der ermit­telten Risi­ko­kenn­zahl in das Prä­mien-Pocket inves­tiert. Eine Bar­aus­zah­lung ist nicht mög­lich. Sel­biges gilt für die Werber-Prämie für Bestandskunden.

Die Ever­green GmbH behält sich vor, Werber von diesem Angebot aus­zu­schließen oder die Prämie zu ver­wei­gern, sofern Anzei­chen vor­liegen, dass die Kun­den­wer­bung rechts­miss­bräuch­lich erfolgt. Das mas­sen­weise Anwerben von Neu­kunden (z. B. über Ver­mitt­ler­por­tale etc.) ist unter­sagt und berech­tigt nicht zum Erhalt von Prämien.

Unter allen teil­nah­me­be­rech­tigten Teil­neh­mern ver­losen wir zusätz­lich 4 x 250,00 €.

Der Gewinner wird inner­halb eines Monats nach Teil­nah­me­schluss unter allen teil­nah­me­be­rech­tigten Teil­neh­mern per Zufalls­prinzip ermit­telt. Der Gewinner wird per E‑Mail benach­rich­tigt und auf­ge­for­dert, inner­halb eines zwei­wö­chigen Zeit­raums eine E‑Mail an die dort ange­ge­bene E‑Mail-Adresse zu senden, um den Erhalt der Gewinn­be­nach­rich­ti­gung und die Annahme des Gewinns zu bestätigen.

Der Gewinn wird inner­halb von spä­tes­tens 3 Monaten nach Ein­gang der Bestä­ti­gungs-E-Mail auf dem Liqui­di­täts­konto der per­sön­li­chen Anla­ge­stra­tegie des Gewin­ners gut­ge­schrieben. Eine Bar­aus­zah­lung ist nicht möglich.

Mit der Teil­nahme an diesem Gewinn­spiel beauf­tragt der Teil­nehmer die EVERGREEN GmbH unter der Vor­aus­set­zung, dass dieser als Gewinner ermit­telt und den Gewinn durch Absenden der Gewinn­be­stä­ti­gung ange­nommen hat, die depot­füh­rende Bank anzu­weisen, für den gut­ge­schrie­benen Betrag in Höhe von 250,00 € Finanz­in­stru­mente anzu­schaffen und diese in seinem Ver­wal­tungs­depot zu verbuchen.

Der Gewinn bzw. die hierfür ange­schafften und ver­buchten Finanz­in­stru­mente müssen für min­des­tens 6 Monate nach dem Ein­gang der Gut­schrift auf dem Konto des Gewin­ners in der Ver­mö­gens­ver­wal­tung ange­legt bleiben. Das bedeutet, dass eine Reduk­tion des jewei­ligen Gesamt­an­la­ge­be­trages um diesen Betrag auf Wei­sung des Gewin­ners erst nach dem Ablauf von 6 Monaten mög­lich ist. Bei der Berech­nung der Frist wird gemäß § 187 BGB der Tag an wel­chem der Gewinn dem Ver­rech­nungs­konto gut­ge­schrieben wird, nicht mitgerechnet.

3. Sal­va­to­ri­sche Klausel

Sollte eine Bestim­mung dieser Teil­nah­me­be­din­gungen ganz oder teil­weise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gül­tig­keit dieser Teil­nah­me­be­din­gungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirk­samen Bestim­mung gilt die­je­nige gesetz­lich zuläs­sige Rege­lung, die dem in der unwirk­samen Bestim­mung zum Aus­druck gekom­menen Sinn und Zweck wirt­schaft­lich am nächsten kommt. Ent­spre­chendes gilt für den Fall des Vor­lie­gens einer Rege­lungs­lücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Viel Glück!

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