Steu­er­au­to­ma­ti­sie­rung: Wie Du Deine Geld­an­lage effi­zient gestalten kannst

Wer in Deutsch­land Geld spart und inves­tiert, der wird vom Staat mit einem jähr­li­chen Frei­be­trag unter­stützt. Der soge­nannte Spa­rer­pausch­be­trag sorgt dafür, dass jedes Jahr Kapi­tal­erträge bis zu einer bestimmten Höhe steu­er­frei rea­li­siert werden können. Damit dieser Frei­be­trag optimal aus­ge­nutzt werden kann, sorgt die Steu­er­au­to­ma­ti­sie­rung von EVERGREEN dafür, dass er jedes Jahr aus­ge­schöpft wird und nicht nur einmal am Ende der Spar­tä­tig­keit. Hier erfährst Du wie das funk­tio­niert und welche Vor­teile sich daraus für Dich ergeben.

Steuern bei der Geldanlage

Genau wie alle anderen Ein­künfte sind Kapi­tal­erträge in Deutsch­land steu­er­pflichtig.

Als Kapi­tal­erträge bezeichnet man alle Ein­nahmen, die mit Geld­ge­schäften gemacht werden. Dazu gehören sowohl Zins­ein­nahmen auf Tages- oder Fest­geld­konten als auch Fonds­aus­schüt­tungen und alle Divi­denden aus Akti­en­be­tei­li­gungen oder andere rea­li­sierte Kurs­ge­winne aus Wertpapiergeschäften.

Die Steu­er­pflicht sorgt dafür, dass von allen Erträgen auto­ma­tisch 25 % Abgel­tungs­steuer abge­zogen werden sowie der Soli­da­ri­täts­zu­schlag. Für Kir­chen­mit­glieder kommt auch noch die Kir­chen­steuer dazu. Die Steuern bei der Geld­an­lage kann man sich bis zu einem gewissen Betrag aller­dings ganz ein­fach sparen. Und zwar indem man seinen Frei­stel­lungs­auf­trag ein­reicht und vom Steu­er­frei­be­trag Gebrauch macht.

Steu­er­frei­be­trag und Freistellungsauftrag

Der Steu­er­frei­be­trag — auch als Spa­rer­pausch­be­trag bekannt – ist im Grunde ein Steuer-Frei­fahrt­schein bis zu einer bestimmten Höhe an Erträgen. Er beträgt bei Ein­zel­per­sonen jähr­lich 1.000 Euro und bei Ehe­paaren 2.000 Euro. Kapi­tal­erträge müssen also erst dann ver­steuert werden, wenn sie diesen Frei­be­trag inner­halb eines Jahres über­steigen.

Übri­gens: Wenn Kinder ein eigenes Kin­der­depot besitzen, dann können sie für die darin erwirt­schaf­teten Erträge auch ihren eigenen Frei­be­trag nutzen.

Um den Spa­rer­pausch­be­trag nutzen zu können, muss aller­dings zunächst ein Frei­stel­lungs­auf­trag ein­ge­reicht werden. Wer Konten und Depots bei meh­reren Finanz­dienst­leis­tern besitzt, kann pro Institut einen Auf­trag einreichen.

Mit der Steu­er­au­to­matik die Erträge maximieren

Nor­ma­ler­weise ist es so, dass der Frei­be­trag nur einmal genutzt wird, näm­lich dann, wenn man sich seine Spar­summe am Ende der Spar­zeit aus­zahlen lässt. Dadurch werden im Grunde aber jedes Jahr, in dem keine Erträge aus­ge­zahlt werden, 1.000 Euro bares Geld verschenkt.

Um das zu ver­hin­dern, kann bei EVERGREEN ganz ein­fach und kom­plett ohne zusätz­liche Kosten die Steu­er­au­to­ma­ti­sie­rung ein­ge­schaltet werden. Diese sorgt dafür, dass der Frei­stel­lungs­auf­trag jedes Jahr genutzt wird und eben nicht nur einmal am Ende der Spartätigkeit.

Und das funk­tio­niert so:

  1. Bei ein­ge­schal­teter Steu­er­au­to­ma­ti­sie­rung wird die Ertrags­si­tua­tion im Depot durch­ge­hend überwacht.
  2. Um den Frei­stel­lungs­auf­trag best­mög­lich aus­zu­nutzen, werden regel­mäßig Fonds­an­teile aus dem Depot ver­kauft und sofort wieder gekauft.
  3. Dadurch werden so weit Gewinne rea­li­siert, wie der im Frei­stel­lungs­auf­trag hin­ter­legte Spa­rer­pausch­be­trag genutzt werden kann.
  4. Da der Ver­kauf und Kauf der Fonds­an­teile exakt zeit­gleich statt­findet, bleibt der Kurs iden­tisch und es ent­steht kein Kurs­ri­siko. Auch Trans­ak­ti­ons­kosten fallen keine an.

So pro­fi­tabel ist die Steuerautomatisierung 

Was für einen gewinn­brin­genden Ein­fluss die Steu­er­au­to­ma­ti­sie­rung auf die Ren­dite hat, zeigt sich am besten anhand eines kleinen Beispiels.

Ange­nommen eine Person legt ihr Geld für 10 Jahre an und hat nach dieser Zeit einen Gewinn von 10.000 Euro erzielt. Lässt sie sich das Geld aus­zahlen, dann wird dieser Gewinn auto­ma­tisch mit 25 % besteuert, bis auf den Frei­be­trag von aktuell 1.000 Euro. Das bedeutet 9.000 Euro des Ertrags werden ver­steuert und ledig­lich 1.000 Euro werden nicht versteuert.

Eine andere Person hat ihr Geld eben­falls für 10 Jahre ange­legt und einen Gewinn von 10.000 Euro erzielt. Aller­dings ist er oder sie Kund:in bei EVERGREEN und hat die Steu­er­au­to­ma­ti­sie­rung akti­viert. Dadurch wurde der hin­ter­legte Frei­be­trag jedes Jahr genutzt, also 10 x 1.000 Euro = 10.000 Euro. So ist am Ende der Spar­tä­tig­keit der Gewinn steuerfrei.

Rechenbeispiel Steuerautomatisierung bei EVERGREEN

Anmer­kung: Im Bei­spiel han­delt es sich um eine theo­re­ti­sche Erläu­te­rung mit stark ver­ein­fachten Annahmen. Es wird von einem maxi­malen Steu­er­satz von 27,99 % aus­ge­gangen. Wir sind zur steu­er­li­chen Bera­tung nicht befugt. Für eine detail­lierte Ana­lyse kon­sul­tiere bitte eine:n Steuerberater:in.

Unser kleines Bei­spiel hat gezeigt, wel­chen großen Ein­fluss die Steu­er­au­to­ma­ti­sie­rung auf die Ren­dite Deiner Geld­an­lage haben kann. Es lohnt sich daher den Frei­be­trag jedes Jahr zu nutzen. Wie genau das Ein­rei­chen eines Frei­stel­lungs­auf­trags funk­tio­niert und worauf Du dabei achten soll­test, kannst Du hier nachlesen.