Altersvorsorgedepot statt Riester-Rente: Neue Förderung der privaten Altersvorsorge

Zuversichtlich in die Rente starten mit einem geförderten Altersvorsorgedepot.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Alters­vor­sor­ge­depot ist als Teil der Riester-Reform geplant.
  • Ziel ist es, die pri­vate Alters­vor­sorge durch steu­er­liche Begüns­ti­gungen und Zulagen zu för­dern.
  • Die Förderung soll auch bei Pro­dukten wie Fonds oder ETFs greifen, um die Ren­di­te­chancen des Kapi­tal­markts zu nutzen.

Das Altersvorsorgedepot geht in die 2. Runde

Hello again! Nach dem Aus der Ampel-Koali­tion Ende 2024 hat die schwarz-rote Regie­rung unter Merz und Klin­gen­beil nun den nächsten Anlauf gestartet. Ein neuer Ent­wurf des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­riums liegt vor.

Die Ein­füh­rung des staat­lich geför­derten Alters­vor­sor­ge­de­pots ist darin ab dem 01.01.2027 geplant. Es gilt aus­schließ­lich für Pflicht­ver­si­cherte der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung. Hier haben wir die wich­tigsten Infos zusammengefasst.

Soll ich mit meiner Altersvorsorge jetzt bis 2027 warten?

Das würden wir nicht emp­fehlen. Die Ein­füh­rung des Alters­vor­sor­ge­de­pots hat sich ja schon einmal ver­schoben. Jetzt weiter abzu­warten, würde dich wert­volle Zeit und Ren­dite kosten.

Unser Tipp: Jetzt schon Geld zurück­legen, aber auf Fle­xi­bi­lität achten. Zum Bei­spiel mit einem Ever­green-Pocket zum Ver­mö­gens­aufbau. Unsere Spar­pläne sind jeder­zeit fle­xibel anpassbar. Sobald das AV-Depot ein­ge­führt ist, kannst du den Spar­plan darauf ausrichten.

Auf dem Laufenden bleiben

Der aktu­elle Ent­wurf wird sicher noch einige Nach­bes­se­rungen erfahren. Falls du über aktu­elle Neue­rungen infor­miert werden möch­test, trage dich gern in unseren Alters­vor­sorge-News­letter ein.

Das Altersvorsorgedepot im Detail

Der neue Ent­wurf zum Alters­vor­sor­ge­depot ähnelt dem von 2024 in vielen Punkten. Neu ist aber, dass es einen Kos­ten­de­ckel von 1,5 Pro­zent geben soll. Denn gerade die Höhe der Gebühren war bei vielen Riester-Ver­trägen ein Nach­teil, der sich auch spürbar auf die Erträge auswirkte.

Die Idee ist also gut. Aus unserer Sicht könnte der Deckel noch etwas nied­riger liegen – bei­spiels­weise bei 1 Pro­zent. Auch die Platt­form Finanztip hat hier bereits Nach­bes­se­rungen gefordert.

Hier fin­dest du einen Ver­gleich zwi­schen dem altem und dem neuen Entwurf:

 Ent­wurf von 09/2024Ent­wurf von 12/2025Kom­mentar
Zuläs­sige AnlageprodukteETFs, Fonds,  EinzelaktienETFs, Fonds, AnleihenKeine Ein­zel­ak­tien mehr
För­der­logikEin­heit­liche För­de­rung:
20 % (also 20 Cent) auf jeden ein­ge­zahlten Euro
Zwei­stu­fige För­de­rung:
30 % (also 30 Cent)* bis 1.200 €, danach 20 % bis 1.800 €
Stei­ge­rung von 20 auf 30 %
Min­destein­zah­lung für Förderung120 €/Jahr120 €/JahrGleich geblieben
Höhe der EinzahlungenKeine Begren­zung; För­de­rung aber auf 3.000 € gedeckeltKeine Begren­zung; För­de­rung aber auf 1.800 € gedeckeltFör­der­de­ckel geringer
Maximal mög­liche GrundförderungMax. 600 €/Jahr bei 3.000 € EinzahlungMax. 480 €/Jahr bei 1.800 € EinzahlungGrund­för­de­rung geringer
Kin­der­zu­lage25 Cent je ein­ge­zahltem Euro, max. 300 €/Kind/Jahr25 Cent je ein­ge­zahltem Euro, max. 300 €/Kind/JahrGleich
Son­der­boni Berufsanfänger:innen+ 200 €/JahrEin­malig 200 € für Berufsanfänger:innen unter 25Wird zur Einmalzahlung
Son­der­boni Geringverdienende175 €/JahrNicht geplantEnt­fällt
Kos­ten­de­ckelNicht vor­ge­sehenKos­ten­de­ckel von 1,5 %Schutz vor zu hohen Kosten
Steu­er­liche Behand­lung der ErträgeKapi­tal­ge­winne in der Anspar­phase steuerfreiKapi­tal­ge­winne in der Anspar­phase steuerfreiGleich
Kapi­tal­ga­rantieKeine Garan­tie­pflicht; zusätz­lich optio­nale Garan­tie­pro­dukte (80 % / 100 %)Keine Garan­tie­pflicht; zusätz­lich optio­nale Garan­tie­pro­dukte (80 % / 100 %)Gleich
Beginn der AuszahlphaseFör­de­run­schäd­lich ab 65 JahrenFle­xible Wahl zwi­schen 65 und 70 JahrenÄhn­lich
Form der AuszahlungLebens­lange Leib­rente oder Aus­zah­lungs­plan bis zum 85. Lebens­jahr ohne RestverrentungspflichtAus­zahl­plan bis min­des­tens zum 85. Lebens­jahr, keine VerrentungspflichtKon­kreter
För­der­be­rech­tigte PersonengruppePflicht­ver­si­cherte der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung und per­spek­ti­visch auch SelbstständigeNur Pflicht­ver­si­cherte der gesetz­li­chen RentenversicherungNur noch Pflichtversicherte

*Es gibt bereits Hin­weise darauf, dass hier noch nach­ge­bes­sert wird und die erste För­der­stufe ab 2029 sogar bei 35 %, also 35 Cent pro ein­ge­zahltem Euro, bis 1.200 € liegen soll. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Ein kurzes Zwischenfazit

Es gibt ein paar Punkte, bei denen der neue Ent­wurf etwas zurück­ru­dert — was die För­der­höhen und Boni angeht zum Bei­spiel. Aber es wird ja noch nach­ge­bes­sert. Ins­ge­samt wird die Zeit zeigen, wie es im Detail mit dem Alters­vor­sor­ge­depot wei­ter­geht. Trage dich gern in unseren Alters­vor­sorge-News­letter ein, um immer up to date zu bleiben. 

Junge und ältere Frau vor einer Hütte. Symbolbild Altersvorsorge Depot, Riester

Warum das Altersvorsorgedepot?

Kurz zur History

Um dem sin­kenden Niveau der gesetz­li­chen Rente ent­ge­gen­zu­wirken, hatte die Ampel-Regie­rung 2024 auch die Umstruk­tu­rie­rung der Riester-För­de­rung in den Blick genommen. Ziel war es, die geför­derte pri­vate Alters­vor­sorge wieder attrak­tiver zu machen.

Zen­trales Ele­ment dabei: ein geför­dertes Alters­vor­sor­ge­depot. Auf das sollen Anleger:innen monat­lich ein­zahlen und sich so ein Finanz­polster für den Ruhe­stand auf­bauen. Im Sep­tember 2024 wurde ein erster Geset­zes­ent­wurf vor­ge­legt, der aber durch das vor­zei­tige Aus der Ampel-Koali­tion erstmal auf Eis gelegt wurde.

Der entscheidende Unterschied zur Riester-Rente

Es wird keine ver­pflich­tende Kapi­tal­ga­rantie oder lebens­lange Ver­ren­tung wie bei den alten Riester-Pro­dukten geben. Dadurch soll auch in ren­ta­blere Pro­dukte wie Akti­en­fonds oder Aktien-ETFs ein­ge­zahlt werden können – ohne teuren Versicherungsmantel.

Und: Das Alters­vor­sor­ge­depot soll auch bei güns­tigen Anbie­tern wie Neo-Bro­kern oder digi­talen Ver­mö­gens­ver­wal­tern mög­lich sein. Auch wer sich ganz ohne externe Bera­tung für einen Fonds oder ETFs ent­scheidet, soll die För­de­rung erhalten können.

Keine lebenslange Verrentung – warum ist das ein Vorteil?

Ren­ten­ver­si­che­rungen, die eine lebens­lange „Leib­rente“ anbieten, sichern sich durch groß­zügig kal­ku­lierte Lebens­er­war­tungen der Ver­si­cherten ab, die deut­lich über der durch­schnitt­li­chen Lebens­er­war­tung des Sta­tis­ti­schen Bun­des­amtes liegen. Es ist also wahr­schein­lich, dass man vor dem kal­ku­lierten Alter ver­stirbt. Die übrige Ver­si­che­rungs­summe, die für die letzten Lebens­jahre vor­ge­sehen wäre, behält die Ver­si­che­rung ein.

Keine Beitragsgarantie – auch das ist von Vorteil

Min­des­tens die ein­ge­zahlten Beträge wieder aus­ge­zahlt bekommen – ein ver­lo­ckendes Ver­spre­chen der Riester-Rente, das dazu aber noch etwas anderes garan­tiert: geringe Ren­diten. Den Anbie­tern bleibt kaum Spiel­raum, Kapital gewinn­brin­gend anzu­legen. Statt am Kapi­tal­markt zu inves­tieren, fließt das Geld in siche­rere, fest­ver­zinste Wert­pa­piere, die kaum Erträge abwerfen.

Inhalt