Altersvorsorgedepot statt Riester-Rente: Neue Förderung der privaten Altersvorsorge

Das Wichtigste in Kürze:
- Das Altersvorsorgedepot ist als Teil der Riester-Reform geplant.
- Ziel ist es, die private Altersvorsorge durch steuerliche Begünstigungen und Zulagen zu fördern.
- Die Förderung soll auch bei Produkten wie Fonds oder ETFs greifen, um die Renditechancen des Kapitalmarkts zu nutzen.
Das Altersvorsorgedepot geht in die 2. Runde
Hello again! Nach dem Aus der Ampel-Koalition Ende 2024 hat die schwarz-rote Regierung unter Merz und Klingenbeil nun den nächsten Anlauf gestartet. Ein neuer Entwurf des Bundesfinanzministeriums liegt vor.
Die Einführung des staatlich geförderten Altersvorsorgedepots ist darin ab dem 01.01.2027 geplant. Es gilt ausschließlich für Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung.
Hier haben wir die wichtigsten Infos zusammengefasst:
- Zulässige Anlageprodukte: ETFs, Fonds und Anleihen
- 30 % Förderung auf jeden eingezahlten Euro bis 1.200 €/Jahr
- 20 % Förderung ab 1.201 € bis 1.800 € Einzahlung/Jahr
- Kinderzulage: 25 % pro Kind – max. 300 € pro Kind/Jahr
- einmalig 200 € Sonderprämie für Berufsanfänger:innen unter 25 Jahren
- Mindesteinzahlung für Förderberechtigung: 120 €/Jahr
- Kapitalgewinne in der Ansparphase steuerfrei
- Keine Garantieverpflichtung, keine Verrentungspflicht bis Lebensende
Unterschiede zum bisherigen Entwurf
Der neue Entwurf ähnelt dem von 2024 in vielen Punkten. Neu ist aber zum Beispiel, dass es einen Kostendeckel von 1,5 Prozent geben soll. Denn gerade die Höhe der Gebühren war bei vielen Riester-Verträgen ein Nachteil, der sich auch spürbar auf die Erträge auswirkte. Die Idee ist also gut. Aus unserer Sicht könnte der Deckel noch etwas niedriger liegen – beispielsweise bei 1 Prozent. Auch die Plattform Finanztip hat hier Nachbesserungen gefordert.
Hier findest du die Unterschiede im Detail:
| Entwurf von 09/2024 | Entwurf von 12/2025 | Kommentar | |
|---|---|---|---|
| Zulässige Anlageprodukte | ETFs, Fonds, Einzelaktien | ETFs, Fonds, Anleihen | Keine Einzelaktien mehr |
| Förderlogik | Einheitliche Förderung: 20 % (also 20 Cent) auf jeden eingezahlten Euro | Zweistufige Förderung: 30 % (also 30 Cent)* bis 1.200 €, danach 20 % bis 1.800 € | Steigerung von 20 auf 30 % |
| Mindesteinzahlung für Förderung | 120 €/Jahr | 120 €/Jahr | Gleich geblieben |
| Höhe der Einzahlungen | Keine Begrenzung; Förderung aber auf 3.000 € gedeckelt | Keine Begrenzung; Förderung aber auf 1.800 € gedeckelt | Förderdeckel geringer |
| Maximal mögliche Grundförderung | Max. 600 €/Jahr bei 3.000 € Einzahlung | Max. 420–480 €/Jahr bei 1.800 € Einzahlung | Grundförderung geringer |
| Kinderzulage | 25 Cent je eingezahltem Euro, max. 300 €/Kind/Jahr | 25 Cent je eingezahltem Euro, max. 300 €/Kind/Jahr | Gleich |
| Sonderboni Berufsanfänger:innen | + 200 €/Jahr | Einmalig 200 € für Berufsanfänger:innen unter 25 | Wird zur Einmalzahlung |
| Sonderboni Geringverdienende | 175 €/Jahr | Nicht geplant | Entfällt |
| Kostendeckel | Nicht vorgesehen | Kostendeckel von 1,5 % | Schutz vor zu hohen Kosten |
| Steuerliche Behandlung der Erträge | Kapitalgewinne in der Ansparphase steuerfrei | Kapitalgewinne in der Ansparphase steuerfrei | Gleich |
| Kapitalgarantie | Keine Garantiepflicht; zusätzlich optionale Garantieprodukte (80 % / 100 %) | Keine Garantiepflicht; zusätzlich optionale Garantieprodukte (80 % / 100 %) | Gleich |
| Beginn der Auszahlphase | Förderunschädlich ab 65 Jahren | Flexible Wahl zwischen 65 und 70 Jahren | Ähnlich |
| Form der Auszahlung | Lebenslange Leibrente oder Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr ohne Restverrentungspflicht | Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr, keine Verrentungspflicht | Konkreter |
| Förderberechtigte Personengruppe | Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung und perspektivisch auch Selbstständige | Nur Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung | Nur noch Pflichtversicherte |
*Es gibt bereits Hinweise darauf, dass hier noch nachgebessert wird und die erste Förderstufe ab 2029 sogar bei 35 %, also 35 Cent pro eingezahltem Euro, bis 1.200 € liegen soll. Wir halten euch auf dem Laufenden.
Ein kurzes Zwischenfazit
Es gibt ein paar Punkte, bei denen der neue Entwurf etwas zurückrudert — was die Förderhöhen und Boni angeht zum Beispiel. Aber es wird ja noch nachgebessert. Insgesamt wird die Zeit zeigen, wie es im Detail mit dem Altersvorsorgedepot weitergeht.
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Der Entwurf der Ampel-Koalition (2024)
Um dem sinkenden Niveau der gesetzlichen Rente entgegenzuwirken, hat das Bundeskabinett im Mai 2024 bereits die Einführung eines Generationenkapitals beschlossen. Im zweiten Schritt der geplanten Renten-Reform widmete sich die Ampel-Regierung auch der dritten Säule der Altersvorsorge. Durch eine umfängliche Umstrukturierung der Riester-Förderung soll die private Altersvorsorge wieder attraktiver und förderfähig gemacht werden.
Zentrales Element ist ein gefördertes Altersvorsorgedepot. Auf das sollen Sparer:innen monatlich einzahlen und sich so ein Finanzpolster aufbauen können, auf das bei Eintritt in den Ruhestand zugegriffen werden kann. Das Altersvorsorgedepot ist noch nicht final beschlossen. Im September 2024 wurde ein erster Gesetzesentwurf vorgelegt. Was dort drin steht, ist in diesem Beitrag zusammen gefasst.
Geplant ist die Einführung des Altersvorsorgedepots im Januar 2026. Durch den Bruch der Ampel-Koalition und die Neuwahlen, könnte sich der Start verzögern. Dennoch ist die Reform der privaten Altersvorsorge so wichtig, dass das Thema auch in Zukunft eine Rolle spielen wird.
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Keine lebenslange Verrentung – warum ist das ein Vorteil?
Rentenversicherungen, die eine lebenslange „Leibrente“ anbieten, sichern sich durch großzügig kalkulierte Lebenserwartungen der Versicherten ab, die deutlich über der durchschnittlichen Lebenserwartung des Statistischen Bundesamtes liegen. Es ist also wahrscheinlich, dass man vor dem kalkulierten Alter verstirbt. Die übrige Versicherungssumme, die für die letzten Lebensjahre vorgesehen wäre, behält die Versicherung ein.
Keine Beitragsgarantie – auch das ist von Vorteil:
Mindestens die eingezahlten Beträge wieder ausgezahlt bekommen – ein verlockendes Versprechen, das dazu aber noch etwas garantiert: geringe Rendite. Den Anbietern bleibt kaum Spielraum, Kapital gewinnbringend anzulegen. Statt am Kapitalmarkt zu investieren, fließt das Geld in sicherere, festverzinste Wertpapiere, die kaum Erträge abwerfen.
Was ist das Problem mit alten Riester-Verträgen?
Die Riester-Rente wurde 2001 eingeführt, um einen Teil der Verantwortung für die finanzielle Vorsorge für den Ruhestand auf die Bürger:innen zu übertragen. Die Förderung ist streng reguliert und kann nur mit teuren Fonds oder Versicherungsprodukten in Anspruch genommen werden. Der hohe Verwaltungsaufwand treibt die Produktkosten fürs „Riestern“ weiter in die Höhe.
Die Kosten werden nicht nur von Sparer:innen getragen, sondern auch auf die staatlichen Zulagen erhoben. Dadurch fließen hohe Summen aus der Staatskasse in die Taschen der Privatunternehmen, anstatt den Renter:innen zugutezukommen. Ein lukratives Geschäft für Versicherungsunternehmen und Fondsgesellschaften.
Die Riester-Verträge werden mit dem gesetzlichen Garantiezins verzinst. Da dieser seit der Einführung der Förderung stark gesunken ist, lohnen sich Riester-Verträge mittlerweile nur noch in den seltensten Fällen.
Inhalt
- Das Wichtigste in Kürze:
- Das Altersvorsorgedepot geht in die 2. Runde
- So ist das Altersvorsorgedepot geplant (Stand Gesetzentwurf 09/2024):
- Keine lebenslange Verrentung – warum ist das ein Vorteil?
- Keine Beitragsgarantie – auch das ist von Vorteil:
- Was ist das Problem mit alten Riester-Verträgen?
- Vorbild aus den USA: 401 k
