Altersvorsorgedepot statt Riester-Rente: Neue Förderung der privaten Altersvorsorge

Zuversichtlich in die Rente starten mit einem geförderten Altersvorsorgedepot.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Alters­vor­sor­ge­depot ist als Teil der Riester-Reform geplant.
  • Ziel ist es, die pri­vate Alters­vor­sorge durch steu­er­liche Begüns­ti­gungen und Zulagen zu för­dern.
  • Die Förderung soll auch bei Pro­dukten wie Fonds oder ETFs greifen, um die Ren­di­te­chancen des Kapi­tal­markts zu nutzen.

Das Altersvorsorgedepot geht in die 2. Runde

Hello again! Nach dem Aus der Ampel-Koali­tion Ende 2024 hat die schwarz-rote Regie­rung unter Merz und Klin­gen­beil nun den nächsten Anlauf gestartet. Ein neuer Ent­wurf des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­riums liegt vor.

Die Ein­füh­rung des staat­lich geför­derten Alters­vor­sor­ge­de­pots ist darin ab dem 01.01.2027 geplant. Es gilt aus­schließ­lich für Pflicht­ver­si­cherte der gesetz­li­chen Rentenversicherung.

Hier haben wir die wich­tigsten Infos zusammengefasst:

  • Zuläs­sige Anla­ge­pro­dukte: ETFs, Fonds und Anleihen
  • 30 % För­de­rung auf jeden ein­ge­zahlten Euro bis 1.200 €/Jahr
  • 20 % För­de­rung ab 1.201 € bis 1.800 € Einzahlung/Jahr
  • Kin­der­zu­lage: 25 % pro Kind – max. 300 € pro Kind/Jahr
  • ein­malig 200 € Son­der­prämie für Berufsanfänger:innen unter 25 Jahren 
  • Min­destein­zah­lung für För­der­be­rech­ti­gung: 120 €/Jahr
  • Kapi­tal­ge­winne in der Anspar­phase steuerfrei
  • Keine Garan­tie­ver­pflich­tung, keine Ver­ren­tungs­pflicht bis Lebensende

Unterschiede zum bisherigen Entwurf

Der neue Ent­wurf ähnelt dem von 2024 in vielen Punkten. Neu ist aber zum Bei­spiel, dass es einen Kos­ten­de­ckel von 1,5 Pro­zent geben soll. Denn gerade die Höhe der Gebühren war bei vielen Riester-Ver­trägen ein Nach­teil, der sich auch spürbar auf die Erträge aus­wirkte. Die Idee ist also gut. Aus unserer Sicht könnte der Deckel noch etwas nied­riger liegen – bei­spiels­weise bei 1 Pro­zent. Auch die Platt­form Finanztip hat hier Nach­bes­se­rungen gefordert.

Hier fin­dest du die Unter­schiede im Detail:

Ent­wurf von 09/2024Ent­wurf von 12/2025Kom­mentar
Zuläs­sige AnlageprodukteETFs, Fonds,  EinzelaktienETFs, Fonds, AnleihenKeine Ein­zel­ak­tien mehr
För­der­logikEin­heit­liche Förderung:
20 % (also 20 Cent) auf jeden ein­ge­zahlten Euro
Zwei­stu­fige Förderung:
30 % (also 30 Cent)* bis 1.200 €, danach 20 % bis 1.800 €
Stei­ge­rung von 20 auf 30 %
Min­destein­zah­lung für Förderung120 €/Jahr120 €/JahrGleich geblieben
Höhe der EinzahlungenKeine Begren­zung; För­de­rung aber auf 3.000 € gedeckeltKeine Begren­zung; För­de­rung aber auf 1.800 € gedeckeltFör­der­de­ckel geringer
Maximal mög­liche GrundförderungMax. 600 €/Jahr bei 3.000 € EinzahlungMax. 420–480 €/Jahr bei 1.800 € EinzahlungGrund­för­de­rung geringer
Kin­der­zu­lage25 Cent je ein­ge­zahltem Euro, max. 300 €/Kind/Jahr25 Cent je ein­ge­zahltem Euro, max. 300 €/Kind/JahrGleich
Son­der­boni Berufsanfänger:innen+ 200 €/JahrEin­malig 200 € für Berufsanfänger:innen unter 25Wird zur Einmalzahlung
Son­der­boni Geringverdienende175 €/JahrNicht geplantEnt­fällt
Kos­ten­de­ckelNicht vor­ge­sehenKos­ten­de­ckel von 1,5 %Schutz vor zu hohen Kosten
Steu­er­liche Behand­lung der ErträgeKapi­tal­ge­winne in der Anspar­phase steuerfreiKapi­tal­ge­winne in der Anspar­phase steuerfreiGleich
Kapi­tal­ga­rantieKeine Garan­tie­pflicht; zusätz­lich optio­nale Garan­tie­pro­dukte (80 % / 100 %)Keine Garan­tie­pflicht; zusätz­lich optio­nale Garan­tie­pro­dukte (80 % / 100 %)Gleich
Beginn der AuszahlphaseFör­de­run­schäd­lich ab 65 JahrenFle­xible Wahl zwi­schen 65 und 70 JahrenÄhn­lich
Form der AuszahlungLebens­lange Leib­rente oder Aus­zah­lungs­plan bis zum 85. Lebens­jahr ohne RestverrentungspflichtAus­zahl­plan bis min­des­tens zum 85. Lebens­jahr, keine VerrentungspflichtKon­kreter
För­der­be­rech­tigte PersonengruppePflicht­ver­si­cherte der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung und per­spek­ti­visch auch SelbstständigeNur Pflicht­ver­si­cherte der gesetz­li­chen RentenversicherungNur noch Pflichtversicherte

*Es gibt bereits Hin­weise darauf, dass hier noch nach­ge­bes­sert wird und die erste För­der­stufe ab 2029 sogar bei 35 %, also 35 Cent pro ein­ge­zahltem Euro, bis 1.200 € liegen soll. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Ein kurzes Zwischenfazit

Es gibt ein paar Punkte, bei denen der neue Ent­wurf etwas zurück­ru­dert — was die För­der­höhen und Boni angeht zum Bei­spiel. Aber es wird ja noch nach­ge­bes­sert. Ins­ge­samt wird die Zeit zeigen, wie es im Detail mit dem Alters­vor­sor­ge­depot weitergeht.

Falls du über aktu­elle Neue­rungen infor­miert werden möch­test, trage dich gern in unseren Alters­vor­sor­ge­re­form-News­letter ein. Dann bleibst du immer up to date.

Der Entwurf der Ampel-Koalition (2024)

Um dem sin­kenden Niveau der gesetz­li­chen Rente ent­ge­gen­zu­wirken, hat das Bun­des­ka­bi­nett im Mai 2024 bereits die Ein­füh­rung eines Gene­ra­tio­nen­ka­pi­tals beschlossen. Im zweiten Schritt der geplanten Renten-Reform wid­mete sich die Ampel-Regie­rung auch der dritten Säule der Alters­vor­sorge. Durch eine umfäng­liche Umstruk­tu­rie­rung der Riester-För­de­rung soll die pri­vate Alters­vor­sorge wieder attrak­tiver und för­der­fähig gemacht werden.

Zen­trales Ele­ment ist ein geför­dertes Alters­vor­sor­ge­depot. Auf das sollen Sparer:innen monat­lich ein­zahlen und sich so ein Finanz­polster auf­bauen können, auf das bei Ein­tritt in den Ruhe­stand zuge­griffen werden kann. Das Alters­vor­sor­ge­depot ist noch nicht final beschlossen. Im Sep­tember 2024 wurde ein erster Geset­zes­ent­wurf vor­ge­legt. Was dort drin steht, ist in diesem Bei­trag zusammen gefasst.

Geplant ist die Ein­füh­rung des Alters­vor­sor­ge­de­pots im Januar 2026. Durch den Bruch der Ampel-Koali­tion und die Neu­wahlen, könnte sich der Start ver­zö­gern. Den­noch ist die Reform der pri­vaten Alters­vor­sorge so wichtig, dass das Thema auch in Zukunft eine Rolle spielen wird.

Auch wir von EVERGREEN wollen dran­bleiben. Melde Dich schon jetzt für unseren Alters­vor­sor­ge­depot-News­letter an, um über die wich­tigsten Fort­schritte und Ände­rungen der Pla­nung zum Alters­vor­sor­ge­depot infor­miert zu werden.

Keine lebenslange Verrentung – warum ist das ein Vorteil?

Ren­ten­ver­si­che­rungen, die eine lebens­lange „Leib­rente“ anbieten, sichern sich durch groß­zügig kal­ku­lierte Lebens­er­war­tungen der Ver­si­cherten ab, die deut­lich über der durch­schnitt­li­chen Lebens­er­war­tung des Sta­tis­ti­schen Bun­des­amtes liegen. Es ist also wahr­schein­lich, dass man vor dem kal­ku­lierten Alter ver­stirbt. Die übrige Ver­si­che­rungs­summe, die für die letzten Lebens­jahre vor­ge­sehen wäre, behält die Ver­si­che­rung ein.

Keine Beitragsgarantie – auch das ist von Vorteil:

Min­des­tens die ein­ge­zahlten Beträge wieder aus­ge­zahlt bekommen – ein ver­lo­ckendes Ver­spre­chen, das dazu aber noch etwas garan­tiert: geringe Ren­dite. Den Anbie­tern bleibt kaum Spiel­raum, Kapital gewinn­brin­gend anzu­legen. Statt am Kapi­tal­markt zu inves­tieren, fließt das Geld in siche­rere, fest­ver­zinste Wert­pa­piere, die kaum Erträge abwerfen.

Was ist das Problem mit alten Riester-Verträgen?

Die Riester-Rente wurde 2001 ein­ge­führt, um einen Teil der Ver­ant­wor­tung für die finan­zi­elle Vor­sorge für den Ruhe­stand auf die Bürger:innen zu über­tragen. Die För­de­rung ist streng regu­liert und kann nur mit teuren Fonds oder Ver­si­che­rungs­pro­dukten in Anspruch genommen werden. Der hohe Ver­wal­tungs­auf­wand treibt die Pro­dukt­kosten fürs „Ries­tern“ weiter in die Höhe.

Die Kosten werden nicht nur von Sparer:innen getragen, son­dern auch auf die staat­li­chen Zulagen erhoben. Dadurch fließen hohe Summen aus der Staats­kasse in die Taschen der Pri­vat­un­ter­nehmen, anstatt den Renter:innen zugu­te­zu­kommen. Ein lukra­tives Geschäft für Ver­si­che­rungs­un­ter­nehmen und Fondsgesellschaften.

Die Riester-Ver­träge werden mit dem gesetz­li­chen Garan­tie­zins ver­zinst. Da dieser seit der Ein­füh­rung der För­de­rung stark gesunken ist, lohnen sich Riester-Ver­träge mitt­ler­weile nur noch in den sel­tensten Fällen.