Alters­vor­sor­ge­depot statt Riester-Rente: Neue För­de­rung der pri­vaten Altersvorsorge

Zuversichtlich in die Rente starten mit einem geförderten Altersvorsorgedepot.

Das Wich­tigste in Kürze:

  • Bun­des­re­gie­rung plant die Ein­füh­rung eines geför­derten Alters­vor­sor­gedepots ab 2026 als Teil der Riester-Reform.
  • Ziel ist, die pri­vate Alters­vor­sorge durch steu­er­liche Begüns­ti­gung und Zulagen für Bedarfs­gruppen zu för­dern.
  • Förderung auch bei kos­ten­güns­tigen Pro­dukten wie Fonds­spar­plänen oder ETFs mög­lich.
  • Über­tra­gung alter Riester-Ver­träge auf ein Alters­vor­sor­ge­depot soll mög­lich sein.

Um dem sin­kenden Niveau der gesetz­li­chen Rente ent­ge­gen­zu­wirken, hat die Bun­des­re­gie­rung bereits die Ein­füh­rung eines Gene­ra­tio­nen­ka­pi­tals beschlossen. Im zweiten Schritt der geplanten Renten-Reform widmet sich Finanz­mi­nister Lindner nun auch der dritten Säule der Alters­vor­sorge. Durch eine umfäng­liche Umstruk­tu­rie­rung der Riester-För­de­rung soll die pri­vate Alters­vor­sorge wieder attrak­tiver und för­der­fähig gemacht werden.

Zen­trales Ele­ment ist ein geför­dertes Alters­vor­sor­ge­depot. Auf das sollen Sparer:innen monat­lich ein­zahlen und sich so ein Finanz­polster auf­bauen können, auf das bei Ein­tritt in den Ruhe­stand zuge­griffen werden kann. Bisher steckt das Pro­gramm noch in den Kin­der­schuhen. Im Herbst 2024 soll ein erster Geset­zes­ent­wurf vor­liegen. Was bisher zu den Plänen der Bun­des­re­gie­rung zum Alters­vor­sor­ge­depot bekannt ist, fassen wir in diesem Bei­trag zusammen.

Keine lebens­lange Ver­ren­tung – warum ist das ein Vorteil?

Ren­ten­ver­si­che­rungen, die eine lebens­lange „Leib­rente“ anbieten, sichern sich durch groß­zügig kal­ku­lierte Lebens­er­war­tungen der Ver­si­cherten ab, die deut­lich über der durch­schnitt­li­chen Lebens­er­war­tung des Sta­tis­ti­schen Bun­des­amtes liegen. Es ist also wahr­schein­lich, dass man vor dem kal­ku­lierten Alter ver­stirbt. Die übrige Ver­si­che­rungs­summe, die für die letzten Lebens­jahre vor­ge­sehen wäre, behält die Ver­si­che­rung ein.

Keine Bei­trags­ga­rantie – auch das ist von Vorteil:

Min­des­tens die ein­ge­zahlten Beträge wieder aus­ge­zahlt bekommen – ein ver­lo­ckendes Ver­spre­chen, das dazu aber noch etwas garan­tiert: geringe Ren­dite. Den Anbie­tern bleibt kaum Spiel­raum, Kapital gewinn­brin­gend anzu­legen. Statt am Kapi­tal­markt zu inves­tieren, fließt das Geld in siche­rere, fest­ver­zinste Wert­pa­piere, die kaum Erträge abwerfen.

Was ist das Pro­blem mit alten Riester-Verträgen?

Die Riester-Rente wurde 2001 ein­ge­führt, um einen Teil der Ver­ant­wor­tung für die finan­zi­elle Vor­sorge für den Ruhe­stand auf die Bürger:innen zu über­tragen. Die För­de­rung ist streng regu­liert und kann nur mit teuren Fonds oder Ver­si­che­rungs­pro­dukten in Anspruch genommen werden. Der hohe Ver­wal­tungs­auf­wand treibt die Pro­dukt­kosten fürs „Ries­tern“ weiter in die Höhe.

Die Kosten werden nicht nur von Sparer:innen getragen, son­dern auch auf die staat­li­chen Zulagen erhoben. Dadurch fließen hohe Summen aus der Staats­kasse in die Taschen der Pri­vat­un­ter­nehmen, anstatt den Renter:innen zugu­te­zu­kommen. Ein lukra­tives Geschäft für Ver­si­che­rungs­un­ter­nehmen und Fondsgesellschaften.

Die Riester-Ver­träge werden mit dem gesetz­li­chen Garan­tie­zins ver­zinst. Da dieser seit der Ein­füh­rung der För­de­rung stark gesunken ist, lohnen sich Riester-Ver­träge mitt­ler­weile nur noch in den sel­tensten Fällen.