Rürup- oder Riester-Rente: Was sind die Unterschiede?
Auch wenn die Namen erstmal ähnlich klingen – die Riester- und Rürup-Rente unterscheiden sich in wesentlichen Aspekten. Beides sind Wege, um privat fürs Alter vorzusorgen und dabei von staatlicher Förderung zu profitieren. Sie eignen sich allerdings für unterschiedliche Zwecke und Personengruppen. Wo liegen also die Unterschiede und für wen lohnt sich der Vertragsabschluss?
Rürup-Förderung
Auch als Basisrente bekannt, bildet die Rürup-Rente eine Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung. Vor allem für Selbstständige, die nicht über die gesetzliche Rente pflichtversichert sind, kann die Basisrente den Grundpfeiler der eigenen Altersvorsorge bilden.
Die staatliche Förderung besteht bei der Rürup-Rente ausschließlich aus einer steuerlichen Begünstigung. Die eingezahlten Beiträge können bis zu 27.566 € als Vorsorgeleistungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften gilt der doppelte Betrag. In der Auszahlungsphase werden die Rentenzahlungen nachgelagert besteuert. Da viele in dem Lebensabschnitt geringere Einkünfte als noch im Berufsleben haben, profitieren sie von einer günstigeren Steuerklasse.
Es gibt keinen Mindestbeitrag und die monatliche Sparrate kann frei gewählt werden. Genauso kann der Rürup-Vertrag zwischenzeitlich ruhend gestellt oder die monatlichen Beiträge durch zusätzliche Einmalzahlungen aufgestockt werden. Wer keine regelmäßigen Leistungen einzahlen kann, hat die Möglichkeit, den Vertrag mit einmaligen Sonderzahlungen zu bedienen.
Bei der Auszahlung der Rürup-Rente gibt es dagegen kaum Gestaltungsspielraum. Sie ist nur als monatliche Rente möglich.
Riester-Förderung
Die Riester-Rente verfolgt eine ergänzende Funktion zur gesetzlichen Altersvorsorge. Die 2002 eingeführte staatlich geförderte Zusatzversorgung ist eine politische Maßnahme, um auf ein sinkendes Rentenniveau zu reagieren.
Die gezahlten Beiträge zur Riester-Rente können bis zu 2.100 € pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Der größte Vorteil beim „Riestern“ ergibt sich allerdings aus staatlichen Zulagen: geschenktes Geld, das zum angesparten Kapital obendrauf kommt.
Die jährlich Grundzulage beträgt 175 € pro Person. Dazu werden Kinderzulagen in Höhe von 185 € bzw. 300 € gezahlt, je nach Geburtsjahr des Kindes und solange Anspruch auf Kindergeld besteht. Auch unter 25-Jährige können von einem einmalig gezahlten Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 € profitieren.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der jährliche Beitrag abzüglich der Zulagen zwischen 60 € und 2.100 € liegt und mind. 4 % des Bruttoeinkommens beträgt.
Die Auszahlung erfolgt als monatliche Rente. Bis zu 30 % des Kapitals können aber auch als Sofortrente ausgezahlt werden. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Riester-Rente, unter Abzug der staatlichen Zulagen, vererbt werden kann.
Vorteile | Nachteile | |
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Rürup |
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Riester |
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Für wen lohnen sich Rürup und Riester?
Grundsätzlich ist die Rürup-Rente für alle in Deutschland steuerpflichtigen Personen offen. Besonders relevant ist sie aber für Selbstständige und Freiberufler:innen, die nicht verpflichtend in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Aber auch Angestellte, die sich eine staatlich geförderte private Altersvorsorge aufbauen wollen, können sie nutzen. Allerdings lohnt sich die Förderung nur dann, wenn hohe Summen eingezahlt werden und das volle Potenzial der Steuerbegünstigung ausgeschöpft wird.
Daher gibt es auch Kritik an der Rürup-Rente. Die staatliche Förderung lohnt sich vor allem für Gutverdienende, die sowieso hohe Summen für die Altersvorsorge zurücklegen können. Ein weiterer Kritikpunkt ist die geringe Flexibilität. Ist der Vertrag einmal abgeschlossen, gibt es keine Möglichkeit, vor Renteneintritt auf das gesparte Kapital zuzugreifen – auch nicht durch Kündigung des Vertrages.
Die Riester-Rente ist dagegen eher für Geringverdienende und kinderreiche Familien geeignet, die ohne die staatlichen Zulagen nur geringe Leistungen für die private Altersvorsorge zurücklegen könnten. Die Verträge sind freier gestaltbar und können auch noch lange nach Abschluss gewechselt oder gekündigt werden. Wird allerdings vor Renteneintritt von dem Vertrag zurückgetreten, müssen die staatlichen Zulagen und Steuerbegünstigungen vollständig zurückgezahlt werden.
Viele Expert:innen raten den meisten Personen von der Riester-Rente ab. Die Verträge würden sich erst bei sehr hoher Lebensdauer rentieren und sind nur in Ausnahmefällen, wie bei sehr kinderreichen Familien, zu empfehlen.
Eine mögliche Riester-Reform könnte das allerdings ändern. Die Bundesregierung hat angekündigt, noch 2024 ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen. Jetzt heißt es abzuwarten, ob die Reform es schafft, das „Riestern“ wieder attraktiv zu machen.
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