Rürup- oder Riester-Rente: Was sind die Unterschiede?

Auch wenn die Namen erstmal ähn­lich klingen – die Riester- und Rürup-Rente unter­scheiden sich in wesent­li­chen Aspekten. Beides sind Wege, um privat fürs Alter vor­zu­sorgen und dabei von staat­li­cher För­de­rung zu pro­fi­tieren. Sie eignen sich aller­dings für unter­schied­liche Zwecke und Per­so­nen­gruppen. Wo liegen also die Unter­schiede und für wen lohnt sich der Vertragsabschluss?

Rürup-För­de­rung

Auch als Basis­rente bekannt, bildet die Rürup-Rente eine Alter­na­tive zur gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung. Vor allem für Selbst­stän­dige, die nicht über die gesetz­liche Rente pflicht­ver­si­chert sind, kann die Basis­rente den Grund­pfeiler der eigenen Alters­vor­sorge bilden.
Die staat­liche För­de­rung besteht bei der Rürup-Rente aus­schließ­lich aus einer steu­er­li­chen Begüns­ti­gung. Die ein­ge­zahlten Bei­träge können bis zu 27.566 € als Vor­sor­ge­leis­tungen in der Steu­er­erklä­rung gel­tend gemacht werden. Für Ehe­paare oder ein­ge­tra­gene Lebens­part­ner­schaften gilt der dop­pelte Betrag. In der Aus­zah­lungs­phase werden die Ren­ten­zah­lungen nach­ge­la­gert besteuert. Da viele in dem Lebens­ab­schnitt gerin­gere Ein­künfte als noch im Berufs­leben haben, pro­fi­tieren sie von einer güns­ti­geren Steuerklasse.

Es gibt keinen Min­dest­bei­trag und die monat­liche Spar­rate kann frei gewählt werden. Genauso kann der Rürup-Ver­trag zwi­schen­zeit­lich ruhend gestellt oder die monat­li­chen Bei­träge durch zusätz­liche Ein­mal­zah­lungen auf­ge­stockt werden. Wer keine regel­mä­ßigen Leis­tungen ein­zahlen kann, hat die Mög­lich­keit, den Ver­trag mit ein­ma­ligen Son­der­zah­lungen zu bedienen.
Bei der Aus­zah­lung der Rürup-Rente gibt es dagegen kaum Gestal­tungs­spiel­raum. Sie ist nur als monat­liche Rente möglich.

Riester-För­de­rung

Die Riester-Rente ver­folgt eine ergän­zende Funk­tion zur gesetz­li­chen Alters­vor­sorge. Die 2002 ein­ge­führte staat­lich geför­derte Zusatz­ver­sor­gung ist eine poli­ti­sche Maß­nahme, um auf ein sin­kendes Ren­ten­ni­veau zu reagieren.

Die gezahlten Bei­träge zur Riester-Rente können bis zu 2.100 € pro Jahr von der Steuer abge­setzt werden. Der größte Vor­teil beim „Ries­tern“ ergibt sich aller­dings aus staat­li­chen Zulagen: geschenktes Geld, das zum ange­sparten Kapital oben­drauf kommt.
Die jähr­lich Grund­zu­lage beträgt 175 € pro Person. Dazu werden Kin­der­zu­lagen in Höhe von 185 € bzw. 300 € gezahlt, je nach Geburts­jahr des Kindes und solange Anspruch auf Kin­der­geld besteht. Auch unter 25-Jäh­rige können von einem ein­malig gezahlten Berufs­ein­stei­ger­bonus in Höhe von 200 € profitieren.
Vor­aus­set­zung für die För­de­rung ist, dass der jähr­liche Bei­trag abzüg­lich der Zulagen zwi­schen 60 € und 2.100 € liegt und mind. 4 % des Brut­to­ein­kom­mens beträgt.

Die Aus­zah­lung erfolgt als monat­liche Rente. Bis zu 30 % des Kapi­tals können aber auch als Sofort­rente aus­ge­zahlt werden. Eine wei­tere Beson­der­heit ist, dass die Riester-Rente, unter Abzug der staat­li­chen Zulagen, ver­erbt werden kann.

Vor­teileNach­teile
Rürup
  • Bei­träge bis zu 27.566 € jähr­lich steuerbefreit
  • Alter­na­tive für Selbstständige
  • Ein­zah­lungen fle­xibel gestaltbar
  • Bin­dung an lebens­langen Vertrag
  • För­de­rung lohnt erst bei hohen Beitragszahlungen
Riester
  • Geschenkte Zulagen
  • Kün­di­gung und Wechsel möglich
  • Ver­erben des Ver­trages möglich
  • Ver­träge ren­tieren sich nur in Einzelfällen
  • Über­holtes System mit Reformbedarf 

Für wen lohnen sich Rürup und Riester?

Grund­sätz­lich ist die Rürup-Rente für alle in Deutsch­land steu­er­pflich­tigen Per­sonen offen. Beson­ders rele­vant ist sie aber für Selbst­stän­dige und Freiberufler:innen, die nicht ver­pflich­tend in die gesetz­liche Ren­ten­kasse ein­zahlen. Aber auch Ange­stellte, die sich eine staat­lich geför­derte pri­vate Alters­vor­sorge auf­bauen wollen, können sie nutzen. Aller­dings lohnt sich die För­de­rung nur dann, wenn hohe Summen ein­ge­zahlt werden und das volle Poten­zial der Steu­er­be­güns­ti­gung aus­ge­schöpft wird.

Daher gibt es auch Kritik an der Rürup-Rente. Die staat­liche För­de­rung lohnt sich vor allem für Gut­ver­die­nende, die sowieso hohe Summen für die Alters­vor­sorge zurück­legen können. Ein wei­terer Kri­tik­punkt ist die geringe Fle­xi­bi­lität. Ist der Ver­trag einmal abge­schlossen, gibt es keine Mög­lich­keit, vor Ren­ten­ein­tritt auf das gesparte Kapital zuzu­greifen – auch nicht durch Kün­di­gung des Vertrages.

Die Riester-Rente ist dagegen eher für Gering­ver­die­nende und kin­der­reiche Fami­lien geeignet, die ohne die staat­li­chen Zulagen nur geringe Leis­tungen für die pri­vate Alters­vor­sorge zurück­legen könnten. Die Ver­träge sind freier gestaltbar und können auch noch lange nach Abschluss gewech­selt oder gekün­digt werden. Wird aller­dings vor Ren­ten­ein­tritt von dem Ver­trag zurück­ge­treten, müssen die staat­li­chen Zulagen und Steu­er­be­güns­ti­gungen voll­ständig zurück­ge­zahlt werden.

Viele Expert:innen raten den meisten Per­sonen von der Riester-Rente ab. Die Ver­träge würden sich erst bei sehr hoher Lebens­dauer ren­tieren und sind nur in Aus­nah­me­fällen, wie bei sehr kin­der­rei­chen Fami­lien, zu empfehlen.
Eine mög­liche Riester-Reform könnte das aller­dings ändern. Die Bun­des­re­gie­rung hat ange­kün­digt, noch 2024 ein ent­spre­chendes Gesetz­ge­bungs­ver­fahren auf den Weg zu bringen. Jetzt heißt es abzu­warten, ob die Reform es schafft, das „Ries­tern“ wieder attraktiv zu machen.

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