Reicht die Frühstartrente aus? Was Eltern über die staatliche Förderung wissen sollten

Die Bun­des­re­gie­rung will mit der Früh­start­rente jungen Men­schen den Ein­stieg in die pri­vate Alters­vor­sorge erleich­tern. 10 Euro pro Monat zahlt der Staat künftig in ein Depot, das auf den Namen des Kindes läuft, vom 6. bis zum 18. Lebens­jahr. Los geht es mit dem Geburts­jahr­gang 2020, danach kommt jedes Jahr der nächste Jahr­gang dazu. Die Idee klingt gut. Aber reicht die Früh­start­rente wirk­lich für eine sor­gen­freie Zukunft?

Wir haben ver­schie­dene Sze­na­rien durch­ge­rechnet und zeigen dir, wie viel Geld tat­säch­lich zusam­men­kommt – und was du als Eltern­teil tun kannst, damit aus dem staat­li­chen Zuschuss echte Alters­vor­sorge für dein Kind wird.

Was der Gesetzentwurf festlegt

Am 12. August 2026 hat das Bun­des­ka­bi­nett den Regie­rungs­ent­wurf beschlossen. Bun­destag und Bun­desrat haben noch nicht ent­schieden. Die Punkte, die für deine Pla­nung zählen:

  • Nur Stan­dard­depot-Ver­träge sind för­der­fähig. Das ist die ein­fache Basis­va­ri­ante des Alters­vor­sor­ge­de­pots. Unser Kin­der­depot ist ein regu­läres Junior­depot, dort können die staat­li­chen 10 Euro nicht ein­ge­zahlt werden.
  • Zuzahlen darf die ganze Familie, bis zu 6.840 Euro pro Kalen­der­jahr. Absetzen lassen sich diese Ein­zah­lungen nicht.
  • Aus­ge­zahlt wird grund­sätz­lich nicht vor dem 65. Geburtstag. Vorher kommt nie­mand an das Geld, auch das Kind selbst nicht.
  • Eröff­nest du kein Depot, ver­fällt der Anspruch nicht. Die Bei­träge gehen in eine kol­lek­tive Anlage der Deut­schen Bun­des­bank und können später als Start­ka­pital über­tragen werden. Nach dem Regie­rungs­ent­wurf ist das bis zum 35. Geburtstag mög­lich. Im ersten Ent­wurf lag diese Frist noch bei 25 Jahren.
  • Anspruch hat jedes Kind mit erstem Wohn­sitz in Deutsch­land. Ein Antrag ist nicht nötig. Die Prü­fung und die Aus­zah­lung über­nimmt die Zula­gen­stelle bei der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung, die­selbe Stelle, die schon die Riester-Zulagen abwickelt.
  • Für den Jahr­gang 2020 zahlt der Bund rück­wir­kend für 2026. Die Aus­zah­lungen selbst starten 2027, dann kommt auch der Jahr­gang 2021 dazu.
  • Die Kosten sind gede­ckelt. Beim Stan­dard­depot dürfen die Effek­tiv­kosten in der Anspar­phase 1 Pro­zent nicht über­steigen. Abschluss- und Ver­triebs­kosten sind bis zur Voll­jäh­rig­keit ausgeschlossen.

Mehr zu den Regeln fin­dest du hier: Früh­start­rente: Vor­sorge für deine Kids

Frühstartrente Berechnung: Wie viel Geld kommt zusammen?

Schauen wir uns kon­kret an, was aus den 10 Euro pro Monat werden kann. Über 12 Jahre zahlt der Staat ins­ge­samt 1.440 Euro ein. Danach hat das Geld bis zum Ren­ten­ein­tritt mit 67 Jahren noch Jahr­zehnte Zeit zu wachsen – und genau hier wird der Zin­ses­zins­ef­fekt spürbar.

Wir rechnen in den Tabellen bis zum 67. Geburtstag, weil das der aktu­elle gesetz­liche Ren­ten­ein­tritt ist. Aus­zahlen lassen könnte sich dein Kind das Geld nach dem Ent­wurf schon ab 65. Wie viel am Ende im Depot liegt, hängt von der durch­schnitt­li­chen jähr­li­chen Ren­dite ab. Die fol­gende Tabelle zeigt ver­schie­dene Szenarien:

Frühstartrente: Depotwert nur mit staatlicher Förderung

Durch­schnitt­liche
Ren­dite p. a.
Ein­ge­zahlt
(Staat)
Depot­wert
mit 18
Depot­wert
mit 67
4 %1.440 €~1.844 €~13.000 €
5 %1.440 €~1.968 €~22.700 €
6 %1.440 €~2.102 €~39.500 €
7 %1.440 €~2.247 €~68.700 €

Je nach Ren­dite könnten aus den 1.440 Euro Ein­zah­lung zwi­schen 13.000 und fast 69.000 Euro werden. Das klingt erstmal nach viel. Für eine echte Alters­vor­sorge ist es aber zu wenig.

Ein kon­kretes Bei­spiel: Um sich eine monat­liche Zusatz­rente von 500 Euro zu finan­zieren, bräuchte man ein Kapital von rund 150.000 Euro, gerechnet mit einer Ent­nahme von etwa 4 Pro­zent des Kapi­tals pro Jahr. Selbst im opti­mis­ti­schen Sze­nario mit 7 % Ren­dite bleibt die Früh­start­rente allein deut­lich darunter.

Das Fazit nach der Berech­nung: Die Früh­start­rente ist ein guter Anfang. Aber eben nur ein Anfang.

Übri­gens: Wie viel Geld du bei Ren­ten­ein­tritt mit 67 wirk­lich brauchst, soll­test du dir einmal aus­re­chenen: mit­hilfe deines Ren­ten­be­scheides kannst du deine Ren­ten­lücke ermitteln.

Rechenszenarien: Was bringt es, die Frühstartrente aufzustocken?

Hier wird es richtig span­nend. Denn der eigent­liche Hebel liegt darin, was Eltern, Groß­el­tern und Familie zusätz­lich zur Früh­start­rente beitragen.

Die fol­gende Tabelle zeigt, wie sich das Depot ent­wi­ckeln kann, wenn neben der Früh­start­rente (10 €/Monat vom 6. bis 18. Lebens­jahr) ab Geburt zusätz­lich ein eigener Spar­plan für das Kind läuft. Nach dem 18. Lebens­jahr wächst das gesamte Kapital ohne wei­tere Ein­zah­lungen bis zum Ren­ten­ein­tritt mit 67 weiter.

Frühstartrente + eigene Sparrate: Fünf Szenarien im Vergleich

Eigene Spar­rate
(ab Geburt bis 18)
Gesamt ein­ge­zahltDepot­wert
mit 18
Depot­wert
mit 67
0 € (nur Frühstartrente)1.440 €~2.100 €~39.500 €
25 €/Monat6.840 €~11.800 €~221.300 €
50 €/Monat12.240 €~21.500 €~403.100 €
100 €/Monat23.040 €~40.800 €~766.800 €
200 €/Monat44.640 €~79.600 €~1.494.200 €

Hin­weis zu den Berech­nungen: Die Werte in beiden Tabellen dienen aus­schließ­lich der Ver­an­schau­li­chung und sind keine Pro­gnose oder Zusi­che­rung künf­tiger Wert­ent­wick­lungen. Die erste Tabelle zeigt eine Spanne von 4 bis 7 % Ren­dite pro Jahr, die zweite Tabelle rechnet mit 6 % pro Jahr. Das sind Bei­spiel­werte. Die tat­säch­liche Wert­ent­wick­lung kann höher oder nied­riger aus­fallen. Der Wert deiner Anlage kann auch fallen. Ver­gan­gene Wert­ent­wick­lungen sind kein ver­läss­li­cher Indi­kator für die Zukunft.

Die Zahlen zeigen: Schon eine zusätz­liche Spar­rate von 25 Euro pro Monat macht einen enormen Unter­schied. Das ist weniger als ein Euro am Tag. Aus knapp 6.840 Euro Ein­zah­lung könnten über 221.000 Euro werden. Das wäre genug Kapital, um eine monat­liche Zusatz­rente von rund 730 Euro zu finan­zieren, wieder gerechnet mit einer Ent­nahme von etwa 4 Pro­zent pro Jahr.

Wer 50 Euro monat­lich für sein Kind zur Seite legt, gibt ihm die Chance auf ein Depot von über 400.000 Euro zum Ren­ten­ein­tritt. Das ist ein Start­ka­pital, das echte finan­zi­elle Frei­heit ermög­licht, und das, obwohl ins­ge­samt nur rund 12.240 Euro ein­ge­zahlt wurden.

Und bei 100 Euro monat­li­cher Spar­rate? Da ent­steht ein Depot­wert von über 766.000 Euro. Der Zin­ses­zins­ef­fekt über­nimmt hier den Groß­teil der Arbeit.

Warum der Zinseszinseffekt bei Kindern so mächtig ist

Was diese Sze­na­rien so ein­drucks­voll macht, ist nicht die Höhe der Spar­rate – son­dern die Zeit. Ein Kind, das bei Geburt ein Depot bekommt, hat bis zum Ren­ten­ein­tritt über 60 Jahre Anla­ge­ho­ri­zont. In dieser Zeit­spanne arbeitet der Zin­ses­zins­ef­fekt mit voller Kraft.

Ein Rechenbeispiel

Bei einer Spar­rate von 50 Euro pro Monat werden ins­ge­samt rund 12.240 Euro ein­ge­zahlt. Der Rest – über 390.000 Euro – ent­steht allein durch die Wert­ent­wick­lung am Kapi­tal­markt. Das Ver­hältnis von Ein­zah­lung zu Ertrag liegt bei etwa 1:32.

Zum Ver­gleich: Wer erst mit 30 Jahren anfängt, 50 Euro monat­lich zu sparen, kommt bei glei­cher Ren­dite bis 67 auf rund 77.000 Euro. Der Unter­schied zu einem Start ab Geburt? Über 325.000 Euro – nur, weil 12 Jahre Spar­zeit und 18 Jahre Wachs­tums­zeit fehlen.

Jedes Jahr, das du war­test, kostet bares Geld. Nicht heute – aber in der Zukunft deines Kindes.

Warum ein früher Start den Unterschied macht

Der Zin­ses­zins­ef­fekt bedeutet: Nicht nur das ein­ge­zahlte Geld erwirt­schaftet Ren­dite, son­dern auch die Ren­dite selbst. Je länger dieser Kreis­lauf läuft, desto stärker wird der Effekt. Bei einem Anla­ge­ho­ri­zont von 60+ Jahren über­nimmt der Markt den Groß­teil der Vermögensbildung.

Genau des­halb lohnt es sich, nicht erst auf die Früh­start­rente zu warten – son­dern schon jetzt mit einem Kin­der­depot zu starten. Idea­ler­weise schon ab der Geburt. Denn die sechs Jahre zwi­schen Geburt und Ein­schu­lung machen über die Jahr­zehnte einen spür­baren Unterschied.

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Und wenn mein Kind älter ist?

Los geht es mit den Geburts­jahr­gängen 2020 und 2021, danach kommt jedes Jahr der Jahr­gang der dann Sechs­jäh­rigen dazu. Für Kinder, die vor 2020 geboren sind, ist im Regie­rungs­ent­wurf keine För­de­rung vor­ge­sehen. Meh­rere Bran­chen­ver­bände for­dern, alle 6- bis 18-Jäh­rigen ein­zu­be­ziehen. Ob sich daran im par­la­men­ta­ri­schen Ver­fahren noch etwas ändert, ist offen.

Für dein Kind heißt das: Ein eigenes Depot kannst du unab­hängig davon eröffnen. Die staat­li­chen 10 Euro kommen nur für die genannten Jahr­gänge dazu.

Was die Frühstartrente für Eltern bedeutet

Die Früh­start­rente ist ein rich­tiger und wich­tiger Schritt der Bun­des­re­gie­rung. Sie macht Alters­vor­sorge für Kinder zum Thema und gibt Fami­lien einen kon­kreten Anreiz, sich früh­zeitig damit zu beschäftigen.

Aber 10 Euro im Monat allein werden die Ren­ten­lücke deines Kindes nicht schließen. Sie sind ein Fun­da­ment – auf dem du auf­bauen kannst. Und je früher du damit anfängst, desto weniger musst du monat­lich auf­wenden, um einen großen Effekt zu erzielen.

Drei Tipps für Eltern, die heute schon vorsorgen wollen

Fang früh an – nicht erst mit 6. Die Früh­start­rente greift erst ab dem 6. Lebens­jahr. Mit einem eigenen Kin­der­depot oder einem Spar­plan kannst du schon ab der Geburt los­legen. Diese sechs zusätz­li­chen Jahre machen über die Jahr­zehnte einen enormen Unter­schied im Endergebnis.

Fang klein an. Du musst nicht gleich 200 Euro im Monat sparen. Schon 25 oder 50 Euro monat­lich rei­chen für ein beein­dru­ckendes Ergebnis – solange du den Spar­plan über viele Jahre durch­hältst. Die Regel­mä­ßig­keit zählt mehr als die Höhe.

Nutze die Steu­er­frei­be­träge deines Kindes. Kinder haben eigene Frei­be­träge: den Spa­rer­pausch­be­trag (1.000 €), den Grund­frei­be­trag und den Son­der­aus­ga­ben­pausch­be­trag. Ins­ge­samt können jähr­lich Erträge von bis zu 13.384 Euro steu­er­frei rea­li­siert werden: 12.348 Euro Grund­frei­be­trag, 1.000 Euro Spa­rer­pausch­be­trag und 36 Euro Son­der­aus­ga­ben­pausch­be­trag (Stand 2026). Das funk­tio­niert aber nur, wenn das Geld in einem eigenen Kin­der­depot liegt – nicht in einem Pocket im Eltern­depot, wo die Erträge auf den eigenen Spa­rer­pausch­be­trag ange­rechnet werden.

Was am Ende wirklich ankommt

Ein Punkt, der in vielen Rech­nungen fehlt: Die Aus­zah­lung aus der Früh­start­rente wird im Ren­ten­alter voll ver­steuert. Die Erträge bleiben wäh­rend der Anspar­phase steu­er­frei, dafür fällt beim Aus­zahlen Ein­kom­men­steuer an. Alle Werte in unseren Tabellen sind des­halb Bruttowerte.

Beim Kin­der­depot läuft es anders. Dort nutzt dein Kind seine eigenen Frei­be­träge, und das Geld ist ver­fügbar, wenn es gebraucht wird, nicht erst mit 65. Beides hat seinen Platz. Die Früh­start­rente ist auf das Alter fest­ge­legt, das Kin­der­depot bleibt flexibel.

Fazit: Die Frühstartrente ist ein Startschuss, kein Zieleinlauf

Die Früh­start­rente setzt ein wich­tiges Signal: Alters­vor­sorge beginnt am besten früh. Unsere Berech­nung zeigt aber klar, dass 10 Euro im Monat vom Staat allein nicht aus­rei­chen, um die Ren­ten­lücke deines Kindes zu schließen.

Die gute Nach­richt: Schon kleine eigene Bei­träge machen über Jahr­zehnte einen rie­sigen Unter­schied. 25 Euro im Monat zusätz­lich können aus 6.840 Euro Ein­zah­lung über 221.000 Euro machen. 50 Euro monat­lich bringen es auf über 400.000 Euro. Der Zin­ses­zins­ef­fekt ist dabei der stärkste Ver­bün­dete. Aber nur, wenn du ihm genug Zeit gibst.

Warte nicht auf die Früh­start­rente. Mit einem Kin­der­depot kannst du sofort anfangen, und du bleibst fle­xibel: Das Geld ist ver­fügbar, wenn es gebraucht wird. Und die Früh­start­rente selbst? Wir arbeiten daran, sie dir bei Ever­green anzu­bieten. Sobald es Neu­ig­keiten gibt, erfährst du es zuerst über unseren Alters­vor­sorge-News­letter. Um das Fonds­ma­nage­ment, die nach­hal­tige Anlage und die Steu­er­au­to­ma­ti­sie­rung küm­mern wir uns.

Hin­weis zur Früh­start­rente: Die genannten Eck­punkte basieren auf dem Regie­rungs­ent­wurf des Früh­start­ren­ten­ge­setzes, den das Bun­des­ka­bi­nett am 12. August 2026 beschlossen hat. Bun­destag und Bun­desrat haben noch nicht ent­schieden. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, Details können sich im par­la­men­ta­ri­schen Ver­fahren noch ändern. Stand: August 2026.