So sparst du Steuern für dein Kind: Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung im Kinderdepot

Vater und Kind stehen am Strand.

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Viele Eltern möchten so gut wie mög­lich für ihr Kind vor­sorgen, auch finan­ziell gesehen. Aber bei der Geburt schon an die Ren­ten­lücke denken? Das ist klug und vor­aus­schauend, aber es muss nicht nur um die Alters­vor­sorge gehen. Denn schon der Start ins Erwach­se­nen­leben kann teuer werden, wenn wir an Posten wie Füh­rer­schein, Aus­bil­dung oder die Ein­rich­tung der ersten Woh­nung denken. Also heißt es: früh Ver­mögen für das Kind auf­bauen, dann schmerzt es bei Mama und Papa später in der Tasche nicht zu sehr. Ein Kin­der­depot kann dafür ein sinn­voller Weg sein. Was oft unter­schätzt wird: die steu­er­li­chen Vor­teile. Hier spielen der Frei­stel­lungs­auf­trag und die Nicht­ver­an­la­gungs­be­schei­ni­gung eine zen­trale Rolle.

Warum ein Depot auf den Namen deines Kindes steuerlich sinnvoll ist

Legst du Geld im Namen deines Kindes an, gehört das Ver­mögen recht­lich deinem Kind. Steu­er­lich bedeutet das:

  • dein Kind hat einen eigenen Sparer-Pausch­be­trag von 1.000 € pro Jahr
  • zusätz­lich gilt der Grund­frei­be­trag von 12.348 € pro Jahr auch für dein Kind

Kapi­tal­erträge können so unter bestimmten Vor­aus­set­zungen voll­ständig steu­er­frei bleiben. Denn: Kapi­tal­erträge sind in Deutsch­land steu­er­pflichtig. Dafür kannst du einen Frei­stel­lungs­auf­trag ein­rei­chen, der diese Summe jähr­lich vor der Abgel­tungs­steuer schützt (25 % auf Kapitalerträge).

Warum ein Unterkonto im Elterndepot Nachteile hat

Manche Eltern besparen ein „Pocket“ oder Unter­konto im eigenen Depot oder Spar­konto. Das wirkt prak­tisch, hat aber steu­er­liche Folgen:

  • Erträge zählen zu deinem – dem elter­li­chen — Einkommen
  • dein eigener Sparer-Pausch­be­trag wird schneller ausgeschöpft
  • und mög­liche Steu­er­zah­lungen steigen somit.

Das Geld ist zudem recht­lich wei­terhin dein Ver­mögen. Für klare Ver­mö­gens­ver­hält­nisse und steu­er­liche Vor­teile ist ein eigenes Kin­der­depot meist sinnvoller.

Übri­gens: Das Geld im Kin­der­depot gehört recht­lich gesehen deinem Kind! Einmal inves­tiert, soll­test du es nicht anfassen und dem­nach auch nur ansparen, was du wirk­lich nicht für (eure) lau­fenden Kosten benötigst.

Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV)?

Die Nicht­ver­an­la­gungs­be­schei­ni­gung ist eine Beschei­ni­gung vom Finanzamt. Sie bestä­tigt, dass eine Person vor­aus­sicht­lich keine Ein­kom­men­steuer zahlen muss.

Mit einer NV können Kapi­tal­erträge auch über den Sparer-Pausch­be­trag hinaus ohne Abzug der Abgel­tung­s­teuer aus­ge­zahlt werden.

Vor­aus­set­zungen

Das gesamte Jah­res­ein­kommen inklu­sive Kapi­tal­erträge darf den Grund­frei­be­trag von 12.348 € nicht über­steigen. Das ist häufig der Fall bei Kin­dern, Stu­die­renden und Rentner:innen.

Bean­tra­gung und Gültigkeit

  • Antrag online beim zustän­digen Finanzamt
  • Gültig meist ein bis drei Jahre
  • Danach erneute Bean­tra­gung erforderlich

TIPP: Du kannst uns die NV als Scan per E‑Mail an hello@evergreen.de senden. Dann zahlen wir die Kapi­tal­erträge deines Kindes ohne Abzug der Abgel­tung­s­teuer aus.

Wann reicht ein Freistellungsauftrag?

Liegt der erwar­tete jähr­liche Kapi­tal­ertrag unter 1.000 € für dein Kind, genügt ein Frei­stel­lungs­auf­trag. Eine Nicht­ver­an­la­gungs­be­schei­ni­gung ist dann nicht notwendig.

Woran du (für später) denken solltest

1. BAföG: Ver­mögen kann ange­rechnet werden

Eigene Geld­an­lagen deines Kindes gelten als Ver­mögen. Über­schreitet dieses bestimmte Frei­be­träge (2026: 15.000 €), kann sich das auf einen spä­teren BAföG-Anspruch aus­wirken. Rechne früh­zeitig, wie hoch das Ver­mögen bis zu einem mög­li­chen Stu­di­en­be­ginn vor­aus­sicht­lich sein wird und ob dein Kind BAföG-berech­tigt wäre.

2. Fami­li­en­ver­si­che­rung: Ein­kom­mens­grenzen beachten

Kinder sind in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung oft bei­trags­frei mit­ver­si­chert. Über­schreiten die regel­mä­ßigen Ein­künfte bestimmte Grenzen, kann eine eigene Kran­ken­ver­si­che­rung erfor­der­lich werden. Die kon­kreten Schwel­len­werte erfährst du bei deiner Kran­ken­kasse. (2026: 6.780 € oder Minijob-Grenze von 603 €/Monat).

Zusammengefasst

Ein Kin­der­depot auf den Namen deines Kindes nutzt dessen steu­er­liche Frei­be­träge. Mit einer Nicht­ver­an­la­gungs­be­schei­ni­gung können auch Kapi­tal­erträge über dem Sparer-Pausch­be­trag ohne Abgel­tung­s­teuer aus­ge­zahlt werden – sofern das gesamte Ein­kommen deines Kindes unter dem Grund­frei­be­trag liegt. So baust du Ver­mögen auf – mit klarem Blick auf Steuern, För­de­rungen und Versicherung.

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