Vorsicht: Renten-Irrtümer voraus!

Inhalt
- 1. Die Rente kommt automatisch
- 2. Ehemänner haben keinen Anspruch auf Witwenrente
- 3. Die Rentenabschläge enden mit dem Erreichen der Regelgrenze
- 4. Ich muss meine Rente voll versteuern
- 5. Rentner können beliebig hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird
- 6. Als Selbständiger kann ich mir die Beiträge auszahlen lassen
- 7. Die Altersrente des Ehepartners wird auf die Altersrente des/der anderen angerechnet
- 8. Alle müssen bis 67 arbeiten
- 9. Frauen können mit 60 in Rente gehen
- 10. Eine Reha-Leistung führt zur Kürzung der späteren Rente
Hartnäckig halten sich viele Unwahrheiten über die gesetzliche Altersversorgung. Was steckt wirklich dahinter? Wir nehmen zehn häufige Renten-Irrtümer für euch unter die Lupe.
1. Die Rente kommt automatisch
Hier müssen wir Dich schon enttäuschen. Wie für viele Sachen im Leben, muss man erst etwas tun, damit man sie bekommt. So müssen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch beantragt werden. Hier reicht fürs erste eine kurze schriftliche Nachricht aus. Wichtig bei Altersrenten: Damit’s mit dem nahtlosen Übergang klappt, sollte der Antrag mindestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden.
2. Ehemänner haben keinen Anspruch auf Witwenrente
Hier darf man es nicht zu wörtlich nehmen. Auch Witwer haben natürlich Anspruch auf Witwenrente. Einer Reform des Rentenrechts für Hinterbliebene in den 1980er-Jahren sei’s gedankt. Voraussetzung für Beide: Der verstorbene Ehepartner hat eine Rente bezogen oder mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
3. Die Rentenabschläge enden mit dem Erreichen der Regelgrenze
Schön wär’s, stimmt aber leider nicht. Einer der hartnäckigen Renten-Irrtümer. Wer vorzeitig in Rente geht, muss Abschläge in Kauf nehmen – 0,3 % pro Monat. Macht für jedes Jahr, welches man früher in den Ruhestand eintritt 3,6 %. Diese Abzüge bleiben auch nach Erreichen der Regelrentenzeit bestehen und gelten somit ein Leben lang.
4. Ich muss meine Rente voll versteuern
Das stimmt — zum Teil. Die Renten werden seit 2005 versteuert, zunächst mit 50 Prozent der Bruttorente. Jedes Jahr steigt dieser Prozentsatz nun an. Bis jedoch eine hundertprozentige Versteuerung der Rente notwendig ist, wird noch etwas Zeit ins Land gehen. 2040 wird es soweit sein. Neurentner des Jahres 2018 müssen bereits 76 Prozent versteuern. Aber es gibt auch eine gute Nachricht: die während der Erwerbsphase in die Altersvorsorge eingezahlten Beiträge werden allmählich von der Einkommenssteuer befreit.
5. Rentner können beliebig hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird
Das stimmt nicht ganz. Diese Regel gilt nur für Altersrentner, die bereits die Regelaltersgrenze von 65+ erreicht haben. Wer vorzeitig Arbeit reduzieren und Teilrente beantragen möchte, sollte sich mit den Hinzuverdienstgrenzen auseinandersetzen. Seit 2017 gilt laut Flexirentengesetz: Übersteigt der Nebenverdienst 6.300 € jährlich, wird der darüber liegende Betrag zu 40 % auf die Rente angerechnet.
Aber nicht übermütig werden! Denn: Übersteigt der Hinzuverdienst zusammen mit der Altersrente das höchste beitragspflichtige Einkommen der letzten 15 Kalenderjahre, wird der übersteigende Betrag zu 100 % von der Rentenzahlung abgezogen.
6. Als Selbständiger kann ich mir die Beiträge auszahlen lassen
Das stimmt so nicht und ist ebenfalls ein bekannter Renten-Irrtümer. Eine Auszahlung der Rentenbeiträge ist generell nicht möglich. Eine Ausnahme gibt es nur für Berufsgruppen, die eine eigenständige Altersvorsorge haben- und darunter fallen Selbstständige nicht. Sie können sich die Beiträge erst ab einem Alter von 65 Jahren auszahlen lassen und das auch nur, wenn bis dahin keine fünf Jahre Rentenbeiträge eingezahlt wurden. Ansonsten bekommen sie eine reguläre Rente.
7. Die Altersrente des Ehepartners wird auf die Altersrente des/der anderen angerechnet
Hier müssen wir Dir den Wind aus den Segeln nehmen. Die Altersrente des Ehepartners wird nicht auf die jeweilige Rente des anderen angerechnet. Somit wirkt sich ein gleichzeitiger Rentenbezug nicht rentenmindernd aus. Eine Ausnahme gibt es jedoch: bei Rentenansprüchen auf Grundlage des Fremdrentengesetzes besteht eine Begrenzung der Höhe der Rentenansprüche. Die trifft meist für Deutsche aus Osteuropa zu.
8. Alle müssen bis 67 arbeiten
Die Rente mit 67 sorgt für kontroverse Debatten in der Politik. Viele Bundesbürger glauben, dass alle bis 67 arbeiten müssen. Dabei wirkt sich die Reform nicht auf alle Jahrgänge aus. Diejenigen, die 1947 geboren wurden, mussten bis einen Monat nach ihrem 65. Geburtstag arbeiten, um die volle Rente zu bekommen. Bis 2023 verschiebt sich das Renteneintrittsalter jeweils um einen weitern Monat nach hinten. Das bedeutet, dass der Geburtsjahrgang 1958 erst mit 66 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen kann. Die Jahrgänge ab 1964 müssen noch länger warten: 67 Jahre.
9. Frauen können mit 60 in Rente gehen
Das ist nicht ganz richtig. Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren wurden, konnten mit 60 Jahren in Rente gehen. Doch auch das nicht ohne Bedingungen. So mussten sie zum einen eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben und zum anderen ab dem 40. Geburtstag mindestens zehn Jahre in die Rentenversicherung in Form von Pflichtbeiträgen eingezahlt haben.
10. Eine Reha-Leistung führt zur Kürzung der späteren Rente
Das ist kompletter Irrsinn und dieser Renten-Irrtümer wäre sogar fatal. Im Zuge einer Rehamaßnahme werden in der Regel Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet. Diese können den Rentenanspruch sogar erhöhen. Eine erfolgreiche Reha geht zudem oftmals mit einer längeren Berufstätigkeit einher, was die Rentenansprüche ebenfalls erhöht.
Du hast zusätzlich zur gesetzlichen Rente noch etwas angespart? Mit dem unserem kostenlosen Finanzrechner kannst Du sehen, wie viel Du Dir monatlich davon auszahlen lassen kannst und wie lange es reicht.
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- 1. Die Rente kommt automatisch
- 2. Ehemänner haben keinen Anspruch auf Witwenrente
- 3. Die Rentenabschläge enden mit dem Erreichen der Regelgrenze
- 4. Ich muss meine Rente voll versteuern
- 5. Rentner können beliebig hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird
- 6. Als Selbständiger kann ich mir die Beiträge auszahlen lassen
- 7. Die Altersrente des Ehepartners wird auf die Altersrente des/der anderen angerechnet
- 8. Alle müssen bis 67 arbeiten
- 9. Frauen können mit 60 in Rente gehen
- 10. Eine Reha-Leistung führt zur Kürzung der späteren Rente
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