Wer in Deutsch­land Finanz­dienst­leis­tungen erbringen möchte, kann sich nicht ein­fach von heute auf morgen dazu ent­scheiden und dann direkt los­legen. Das ist auch gut so. Denn obwohl Geld­an­lagen wohl mehr oder weniger immer Ver­trau­ens­sache sind, ist Kon­trolle ein­fach besser.
Für diese Kon­trolle ist die BaFin zuständig und dabei wirk­lich sehr, sehr gewis­sen­haft:
Was diese BaFin genau ist, warum sie so wichtig ist und wie sich EVERGREENS „Weg zur BaFin-Erlaubnis“ gestaltet hat, möchten wir im Fol­genden erzählen.

 

Was ist die BaFin?

 

BaFin ist die Abkür­zung für Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht. Mit dem Ziel, ein funk­tio­nie­rendes, recht­mä­ßiges, trans­pa­rentes und vor allem ver­brau­cher­schüt­zendes Finanz­system auf­recht­zu­er­halten, beauf­sich­tigt die BaFin alle Banken, Finanz­dienst­leister, Ver­si­cherer, sowie den Wert­pa­pier­handel. Es wird dabei vor­allem sicher­ge­stellt, dass sich alle Markt­teil­nehmer an die vor­ge­ge­benen Gesetze halten und auch, dass das Finanz­system nicht zu Zwe­cken der Geld­wä­sche oder Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung zweck­ent­fremdet und miss­braucht wird.
Die BaFin finan­ziert sich voll­ständig über die fäl­ligen Gebühren der über­wachten Insti­tute und Unter­nehmen. Damit ist ihre Auf­sicht unab­hängig vom Bun­des­haus­halt.
Ins­ge­samt arbeiten unge­fähr 2.700 Beschäf­tigte an den beiden Sitzen in Bonn und in der Finanz­haupt­stadt Frank­furt am Main. Diese Ange­stellten über­wa­chen 1.630 Kre­dit­in­sti­tute, 720 Finanz­in­sti­tute, 90 deut­sche Nie­der­las­sungen aus­län­di­scher Kre­dit­in­sti­tute aus dem Euro­päi­schen Wirt­schafts­raum, 40 Zah­lungs- und E‑Geld-Insti­tute, 540 Ver­si­cherer, 30 Pen­si­ons­fonds, 400 Kapi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaften und über 6.300 inlän­di­sche Fonds.

Wer braucht eine BaFin-Erlaubnis?

 

Jeder, der in Deutsch­land Finanz­dienst­leis­tungs- oder Bank­ge­schäfte anbieten will, benö­tigt dazu eine schrift­liche Erlaubnis der BaFin. Eine solche Erlaubnis muss auf jeden Fall vor Auf­nahme der Geschäfts­tä­tig­keit vor­liegen. Vor­aus­set­zungen für eine Geneh­mi­gung sind zum Bei­spiel Min­dest­ka­pi­tal­an­for­de­rungen, Zuver­läs­sig­keit der Geschäfts­füh­rung und Trag­fä­hig­keit des Geschäftsmodells.

 

Eine strenge und genaue Prü­fung durch die BaFin sorgt dafür, dass der Finanz­markt von fach­lich kom­pe­tenten Per­sonen gestaltet wird, die Zuver­läs­sig­keit und Kapa­zität nach­ge­wiesen haben. Dies kommt vor allem Kon­su­menten zu Nutze, die den Per­sonen, die ihre Finanzen beauf­sich­tigen, viel Ver­trauen ent­ge­gen­bringen müssen.

 

Der Weg dahin

 

Auch die BaFin-Erlaubnis für EVERGREEN lag dem­nach aus guten Gründen nicht von heute auf morgen auf dem Tisch. Vorher musste von der BaFin intensiv geprüft werden, ob sich EVERGREEN über­haupt als seriöses Finanz­dienst­leis­tungs­in­stitut eignet und somit dem deut­schen Finanz­markt zu Gute kommt.
Der erste Schritt bestand für EVERGREEN zunächst darin, über­haupt antrags­be­rech­tigt zu sein: EVERGREEN musste 50.000 Euro Anfangs­ka­pital vor­weisen können, sowie einen qua­li­fi­zierten Geschäfts­leiter, mit mehr­jäh­riger Erfah­rung im pro­fes­sio­nellen Fonds­ma­nage­ment. Soweit so gut.
Der Antrag konnte also vor­be­reitet werden. So ein BaFin-Erlaub­nis­an­trag ist aller­dings ziem­lich kom­plex: Von einer Bestä­ti­gung der Zuver­läs­sig­keit und fach­li­chen Eig­nung des Geschäfts­lei­ters, welche unter anderem Refe­renz­schreiben von ehe­ma­ligen Vor­ge­setzten ent­hält, über einen detail­lierten Geschäfts­plan, der zum Bei­spiel die Orga­ni­sa­ti­ons­struktur, Liqui­di­täts­pla­nung, interne Kon­troll­sys­teme und ein IT-Not­fall­ma­nage­ment dar­legt, bis hin zu einem 85-sei­tigen Orga­ni­sa­ti­ons­hand­buch über die recht­li­chen und wirt­schaft­li­chen Grund­lagen sowie die Aufbau- und Ablauf­or­ga­ni­sa­tion von EVERGREEN, war alles dabei. Nach viel Schrei­berei, inten­siver Recherche, zahl­rei­chem Rum­te­le­fo­nieren und regem E‑Mailkontakt, konnte der Antrag aber schließ­lich doch in drei­fa­cher Aus­füh­rung los­ge­schickt werden.
Zwei Ver­sionen gingen an die BaFin, wobei diese ein Exem­plar an die EdW (die Ent­schä­di­gungs­ein­rich­tung der Wert­pa­pier­han­dels­un­ter­nehmen) wei­ter­lei­tete. Der Letzte wurde zur Bun­des­bank in Leipzig zur Prü­fung geschickt. Auch wenn die ein­ge­reichten Doku­mente schon sehr umfang­reich erschienen, kamen immer wieder neue, sehr detail­lierte Rück­fragen der vor­prü­fenden Bun­des­bank, um jede Wis­sens­lücke über EVERGREEN zu schließen und jeden Zweifel eli­mi­nieren zu können.

 

Keine Gebühren zahlen
Keine Gebühren zahlen

 

Happy End

 

Nachdem der finale Antrag am 5. Juli ein­ge­reicht wurde, wurde nach 396 Seiten, 54 Anlagen und einem Dut­zend Stel­lung­nahmen, am 29. Oktober die BaFin-Erlaubnis erteilt: Nun hat EVERGREEN die offi­zi­elle Lizenz für Anla­ge­ver­mitt­lung, Anla­ge­be­ra­tung, Abschluss­ver­mitt­lung und Finanz­port­fo­lio­ver­wal­tung.
Mit der Geneh­mi­gung „Anla­ge­ver­mitt­lung“ ist EVERGREEN dazu qua­li­fi­ziert und berech­tigt, Geschäfte von Finanz­in­stru­menten oder Pro­dukten zwi­schen Käu­fern und Ver­käu­fern zu ver­an­lassen. „Anla­ge­be­ra­tung“ ist die Erlaubnis über Risiken und Chancen der ver­schie­denen Finanz­pro­dukte auf­zu­klären, vor allem bezüg­lich auf die per­sön­liche wirt­schaft­liche Lage des Kunden. „Abschluss­ver­mitt­lung“ bezeichnet die Anschaf­fung und Ver­äu­ße­rung von Finanz­in­stru­menten im fremden Namen für fremde Rech­nung. EVERGREEN darf theo­re­tisch in so genannter offener Stell­ver­tre­tung, das heißt im Namen und auf Rech­nung des Kunden Finanz­in­stru­mente erwerben (Anschaf­fung) und auch das Eigentum an Finanz­in­stru­menten an andere über­tragen (Ver­äu­ße­rung). Zu guter Letzt geneh­migt die Lizenz „Finanz­port­fo­lio­ver­wal­tung“ die Ver­wal­tung ein­zelner (in Finanz­in­stru­menten) ange­legter Ver­mögen für Kunden mit Ent­schei­dungs­spiel­raum. Diese Lizenz bildet die auf­sichts­recht­liche Grund­lage, um unsere eigenen Fonds managen zu dürfen.
Wäh­rend­dessen lässt die BaFin EVERGREEN natür­lich kei­nes­wegs aus den Augen. Zum Bei­spiel muss vier­tel­jähr­lich ein Ver­mö­gens­status bei der Bun­des­bank ein­ge­reicht werden, der den Gewinn und Ver­lust anzeigt.

 

Kurz zusam­men­ge­fasst: Mit der BaFin-Erlaubnis hat EVERGREEN nun den wich­tigsten Grund­stein für den Markt­ein­tritt gelegt!