Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen erbringen möchte, kann sich nicht einfach von heute auf morgen dazu entscheiden und dann direkt loslegen. Das ist auch gut so. Denn obwohl Geldanlagen wohl mehr oder weniger immer Vertrauenssache sind, ist Kontrolle einfach besser.
Für diese Kontrolle ist die BaFin zuständig und dabei wirklich sehr, sehr gewissenhaft:
Was diese BaFin genau ist, warum sie so wichtig ist und wie sich EVERGREENS „Weg zur BaFin-Erlaubnis“ gestaltet hat, möchten wir im Folgenden erzählen.
Was ist die BaFin?
BaFin ist die Abkürzung für Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Mit dem Ziel, ein funktionierendes, rechtmäßiges, transparentes und vor allem verbraucherschützendes Finanzsystem aufrechtzuerhalten, beaufsichtigt die BaFin alle Banken, Finanzdienstleister, Versicherer, sowie den Wertpapierhandel. Es wird dabei vorallem sichergestellt, dass sich alle Marktteilnehmer an die vorgegebenen Gesetze halten und auch, dass das Finanzsystem nicht zu Zwecken der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zweckentfremdet und missbraucht wird.
Die BaFin finanziert sich vollständig über die fälligen Gebühren der überwachten Institute und Unternehmen. Damit ist ihre Aufsicht unabhängig vom Bundeshaushalt.
Insgesamt arbeiten ungefähr 2.700 Beschäftigte an den beiden Sitzen in Bonn und in der Finanzhauptstadt Frankfurt am Main. Diese Angestellten überwachen 1.630 Kreditinstitute, 720 Finanzinstitute, 90 deutsche Niederlassungen ausländischer Kreditinstitute aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, 40 Zahlungs- und E‑Geld-Institute, 540 Versicherer, 30 Pensionsfonds, 400 Kapitalverwaltungsgesellschaften und über 6.300 inländische Fonds.
Wer braucht eine BaFin-Erlaubnis?
Jeder, der in Deutschland Finanzdienstleistungs- oder Bankgeschäfte anbieten will, benötigt dazu eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Eine solche Erlaubnis muss auf jeden Fall vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit vorliegen. Voraussetzungen für eine Genehmigung sind zum Beispiel Mindestkapitalanforderungen, Zuverlässigkeit der Geschäftsführung und Tragfähigkeit des Geschäftsmodells.
Eine strenge und genaue Prüfung durch die BaFin sorgt dafür, dass der Finanzmarkt von fachlich kompetenten Personen gestaltet wird, die Zuverlässigkeit und Kapazität nachgewiesen haben. Dies kommt vor allem Konsumenten zu Nutze, die den Personen, die ihre Finanzen beaufsichtigen, viel Vertrauen entgegenbringen müssen.
Der Weg dahin
Auch die BaFin-Erlaubnis für EVERGREEN lag demnach aus guten Gründen nicht von heute auf morgen auf dem Tisch. Vorher musste von der BaFin intensiv geprüft werden, ob sich EVERGREEN überhaupt als seriöses Finanzdienstleistungsinstitut eignet und somit dem deutschen Finanzmarkt zu Gute kommt.
Der erste Schritt bestand für EVERGREEN zunächst darin, überhaupt antragsberechtigt zu sein: EVERGREEN musste 50.000 Euro Anfangskapital vorweisen können, sowie einen qualifizierten Geschäftsleiter, mit mehrjähriger Erfahrung im professionellen Fondsmanagement. Soweit so gut.
Der Antrag konnte also vorbereitet werden. So ein BaFin-Erlaubnisantrag ist allerdings ziemlich komplex: Von einer Bestätigung der Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung des Geschäftsleiters, welche unter anderem Referenzschreiben von ehemaligen Vorgesetzten enthält, über einen detaillierten Geschäftsplan, der zum Beispiel die Organisationsstruktur, Liquiditätsplanung, interne Kontrollsysteme und ein IT-Notfallmanagement darlegt, bis hin zu einem 85-seitigen Organisationshandbuch über die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen sowie die Aufbau- und Ablauforganisation von EVERGREEN, war alles dabei. Nach viel Schreiberei, intensiver Recherche, zahlreichem Rumtelefonieren und regem E‑Mailkontakt, konnte der Antrag aber schließlich doch in dreifacher Ausführung losgeschickt werden.
Zwei Versionen gingen an die BaFin, wobei diese ein Exemplar an die EdW (die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen) weiterleitete. Der Letzte wurde zur Bundesbank in Leipzig zur Prüfung geschickt. Auch wenn die eingereichten Dokumente schon sehr umfangreich erschienen, kamen immer wieder neue, sehr detaillierte Rückfragen der vorprüfenden Bundesbank, um jede Wissenslücke über EVERGREEN zu schließen und jeden Zweifel eliminieren zu können.
Happy End
Nachdem der finale Antrag am 5. Juli eingereicht wurde, wurde nach 396 Seiten, 54 Anlagen und einem Dutzend Stellungnahmen, am 29. Oktober die BaFin-Erlaubnis erteilt: Nun hat EVERGREEN die offizielle Lizenz für Anlagevermittlung, Anlageberatung, Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung.
Mit der Genehmigung „Anlagevermittlung“ ist EVERGREEN dazu qualifiziert und berechtigt, Geschäfte von Finanzinstrumenten oder Produkten zwischen Käufern und Verkäufern zu veranlassen. „Anlageberatung“ ist die Erlaubnis über Risiken und Chancen der verschiedenen Finanzprodukte aufzuklären, vor allem bezüglich auf die persönliche wirtschaftliche Lage des Kunden. „Abschlussvermittlung“ bezeichnet die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung. EVERGREEN darf theoretisch in so genannter offener Stellvertretung, das heißt im Namen und auf Rechnung des Kunden Finanzinstrumente erwerben (Anschaffung) und auch das Eigentum an Finanzinstrumenten an andere übertragen (Veräußerung). Zu guter Letzt genehmigt die Lizenz „Finanzportfolioverwaltung“ die Verwaltung einzelner (in Finanzinstrumenten) angelegter Vermögen für Kunden mit Entscheidungsspielraum. Diese Lizenz bildet die aufsichtsrechtliche Grundlage, um unsere eigenen Fonds managen zu dürfen.
Währenddessen lässt die BaFin EVERGREEN natürlich keineswegs aus den Augen. Zum Beispiel muss vierteljährlich ein Vermögensstatus bei der Bundesbank eingereicht werden, der den Gewinn und Verlust anzeigt.
Kurz zusammengefasst: Mit der BaFin-Erlaubnis hat EVERGREEN nun den wichtigsten Grundstein für den Markteintritt gelegt!
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