Donald Trump: Das große Zittern
Marktkommentar KW 45 | 2023

Sind das schon Anzeichen einer Jahresendrallye? Die Märkte zeigen sich diese Woche stabil bis leicht positiv, ein Trend der durch verschiedene Faktoren beeinflusst wird. Insbesondere prägt der abnehmende Druck für weitere Zinserhöhungen die aktuelle Marktentwicklung.
Auslöser dafür waren schwächere Konjunkturdaten sowie eine deutlich sinkende Inflationsdynamik.
Der weitere Rückgang der mittel- und langfristigen Zinsen, sichtbar durch steigende Anleihepreise, deutet bereits auf zukünftige Zinssenkungen hin. Dies verstärkt die ohnehin schon deutliche Inversion der Zinsstrukturkurve, ein Phänomen, das häufig als Vorläufer einer wirtschaftlichen Abschwächung gilt. Unterstützung findet das positive Marktsentiment auch in den grundlegend soliden Quartalszahlen der letzten Wochen.
Ein besonderes Augenmerk lag am Donnerstag auf der Rede von Jerome Powell, dem Vorsitzenden des US-Notenbank Fed. Doch die Hoffnungen auf Signale für bevorstehende Zinssenkungen wurden vorerst enttäuscht. Trotz Anzeichen für eine vorsichtigere Geldpolitik stellte Powell klar, dass Zinserhöhungen noch nicht komplett vom Tisch seien. Als Reaktion rutschten die US-Märkte kurzzeitig ins Minus, zeigten sich jedoch schon am Freitag wieder erholt.
Die kurzfristigen Zinsen bleiben weiterhin hoch, unschwer zu erkennen an den vielen Tagesgeld-Lockangeboten. Wer fernab von begrenzten Lockzinsen dauerhaft von einer fairen Verzinsung gekoppelt an den Leitzins der EZB profitieren möchte, der sollte sich das EVERGREEN ZinsPocket genauer anschauen.
Das Comeback nach dem niemand gefragt hat
Wohl kaum hat ein ehemaliger US-Präsident jemals für mehr Negativschlagzeilen gesorgt. Wer mittlerweile den Überblick über die Fehltritte Donald Trumps verloren hat, ist damit nicht allein. Selbst die Gerichte haben Mühe bei der Terminkoordination. Es geht um Straftaten von Trump als Geschäftsmann, aber auch um Delikte vor und nach seinem Amtsantritt.
Die juristischen Fehltritte tun Trump in seiner Beliebtheit allerdings keinen Abbruch, vor allem nicht in der eigenen Partei. Es scheint als würde seine Beliebtheit nicht trotz, sondern gerade wegen der Anklagen immer weiter steigen. Wie bereits zu Amtszeiten stellt sich Trump als Opfer da, als Zielscheibe juristischer Willkür. Grund genug für seine Anhänger ihn in Schutz zu nehmen und jeden Angriff gegen ihn als Angriff gegen die Republikaner zu verstehen.
Erleben wir bei der Präsidentschaftswahl 2024 also ein Déjà-vu von 2016? Aktuell scheint es, als könne nur eine rechtmäßige Verurteilung Trump auf seinem Siegeszug stoppen. Was ihm dabei zusätzlich in die Karten spielt, ist Bidens hohes Alter und das Fehlen eines geeigneten Alternativkandidaten. So richtig wohl fühlen sich die meisten Amerikaner allerdings mit keinem der Kandidaten, das zeigen Umfragen. Es droht also ein weiteres Kopf-an-Kopf Rennen bei dem im Zweifel nur Daumen drücken bliebe, um die geopolitischen Folgen einer weiteren Trump Regentschaft abzuwehren.
Infos zu den EVERGREEN-Fonds
Analog zur stabilen Kapitalmarktentwicklung konnten die EVERGREEN Publikumsfonds ihren Wert beibehalten oder leicht zulegen. Im dynamischen Mischfonds Evergreen PDI Yang wurde sowohl die Anleihen- als auch die Aktienquote wieder etwas erhöht.
Am besten performte der globale Aktienfonds Evergreen Sustainable World Stocks. Hier sorgten u.a. die Einzeltitel Nintendo, Schneider Electric und NVIDIA für steigende Kurse.
Disclaimer
Dieser Blogbeitrag dient ausschließlich informativen Zwecken und stellt keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen dar. Anlageentscheidungen sollten nur auf Grundlage der aktuellen Verkaufsunterlagen (Basisinformationsblatt, Verkaufsprospekt, Jahres- und Halbjahresberichte) getroffen werden, die kostenlos bei der Evergreen GmbH oder Universal Investment unter www.universalinvestment.com erhältlich sind. Vergangene Wertentwicklungen sind keine Garantie für zukünftige Entwicklungen. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte finden Sie unter www.universalinvestment.com/de/Unternehmen/Compliance/Anlegerrechte. Universal Investment kann den Vertrieb von Fondsanteilen in bestimmten EU-Mitgliedstaaten gemäß Artikel 93a RL 2009/65/EG und Artikel 32a RL 2011/61/EU einstellen.