Einfach Freimachen: Wieso Du den Freistellungsauftrag nutzen solltest
Kapitalerträge sind in Deutschland — genau wie alle anderen Einkünfte — steuerpflichtig. Unter Kapitalerträgen versteht man alle Einnahmen, die mit Geldgeschäften gemacht werden: Zinseinnahmen auf Tages- oder Festgeldkonten, Fondsausschüttungen, sowie alle Dividenden aus Aktienbeteiligungen oder anderen realisierte Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften. Durch die Steuerpflicht zieht die Bank also grundsätzlich und automatisch 25 % Abgeltungssteuer sowie Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer von diesen Einnahmen ab und leitet sie an das Finanzamt weiter.
Mit einem einzigen Formular kann man dieser Abnahme jedoch ganz einfach entgegenwirken. Jeder Sparer hat nämlich die Möglichkeit, seinen erwirtschafteten Gewinn mit Hilfe eines Freistellungsauftrages teilweise oder sogar komplett vor einer steuerlichen Belastung zu schützen. Dies ist in Paragraf 44a des Einkommensteuergesetztes offiziell geregelt. Als Einzelperson kann man insgesamt eine Summe von 1.000 Euro freistellen lassen, als Ehepaar 2.000 Euro. Auch für Kinderdepots und ‑Konten kann der erstgenannte Freibetrag geltend gemacht werden, wenn der Antrag die Unterschriften aller gesetzlichen Vertreter enthält.
So funktioniert’s
Der Freibetrag – vor allem unter dem Namen Sparer-Pauschbetrag bekannt — kann auf verschiedene Banken aufgeteilt werden. Wer Konten und Depots bei mehreren Finanzdienstleistern hat, kann dementsprechend pro Institut einen Auftrag einreichen.
Bevor man die Anträge ausfüllt, ist es wichtig, die Summe der Kapitalerträge pro Bank möglichst genau abzuschätzen. Dann kann man den Freistellungsbetrag von 1.000 Euro entsprechend ausnutzen. Hierbei ist es empfehlenswert, eine Liste über die verschiedenen Zinssätze der Konten und die Renditeerwartungen bei Depots anzufertigen. So verliert man nicht den Überblick. Anschließend kann es leichter fallen festzulegen, bis zu welchem maximalen Betrag das jeweilige Institut keine Abgeltungssteuer abführen soll. Wenn man die 1.000 Euro dann so geschickt verteilt, kann man möglicherweise den ganzen Gewinn steuerfrei einkassieren:
Wenn Du beispielsweise über ein Giro‑, ein Tagesgeldkonto und ein Depot verfügst, wobei der durchschnittliche Gewinn beim Girokonto 10 Euro, beim Tagesgeldkonto 100 Euro und im Depot 300 lautet, sollten sich auch die jeweiligen Freistellungsaufträge in diesen Bereichen befinden, tendenziell mit Luft nach oben.
Für das Girokonto würdest Du somit einen Freibetrag von 12 Euro eintragen, beim Tagesgeldkonto 120 Euro und im Depot 330 Euro.
In dem Fall, dass der festgelegte freizustellende Maximalbetrag unerwarteterweise dann doch überschritten wird, muss die Bank die fälligen Steueranteile vom überschießenden Betrag einbehalten und an das Finanzamt übermitteln.
Besser zu früh als zu spät
Im besten Fall sollte ein Freistellungsauftrag unmittelbar bei der Eröffnung eines Kontos oder Depots eingereicht werden. Die meisten Banken oder Finanzdienstleister legen ein solches Formular auch direkt mit dem Antrag auf ein Konto zum Ausfüllen bereit. Sollte dies nicht der Fall sein, kann man das Formular einfach online herunterladen oder am Bankschalter abholen.
Einzutragen sind persönliche Daten wie Name, Kontonummer, Geburtsdatum sowie die Steueridentifikationsnummer. Die Steuernummer ist zum Beispiel auf Steuerbescheiden oder der Gehaltsabrechnung zu finden. Sollten diese Dokumente nicht vorhanden sein, genügt ein schneller Anruf beim zuständigen Finanzamt, um die Nummer zu erfragen.
Ein Freistellungsauftrag gilt immer ab dem 1. Januar des aktuellen Kalenderjahrs bis zum 31. Dezember. Ein befristeter Auftrag läuft automatisch aus, ein unbefristeter verlängert sich automatisch und ist folglich bis zu einer offiziellen Kündigung gültig. Nachträglich sind die Anträge (z.B. der festgelegte Maximalbetrag) stets veränderbar.
Wer es verpasst hat, einen Freistellungsauftrag zu erteilen, kann sich die automatisch fällige Abgeltungssteuer mit Hilfe einer Steuererklärung vom Finanzamt zurückerstatten lassen. Und auch für alle Anleger, die den Freibetrag überschritten haben, kann sich eine nachträgliche Steuererklärung lohnen um doch noch Rendite zurückzubekommen.
Hallo.
Hab ich auch die 801€ frei wenn ich zb.im oktober des jares ein depot eröffne?. Spich für 3 monate, und ich hatte gelesen das im 2023 der freibetrag auf 1000€ hochgesetzt wird.stimmt das?
Mfg ronny
Hallo Ronny,
ja, der Freibetrag steht jeder Person jährlich zu, egal ob für Sparbücher, Aktien, Fonds oder andere Geldanlagen. 2023 wird der Freibetrag von 801 Euro auf 1.000 Euro erhöht, das stimmt.
Liebe Grüße aus Leipzig
Maria von EVERGREEN