Frühstartrente: Vorsorge für deine Kids

Kinder auf einer Wiese, die ein Spielzeug-Flugzeug starten lassen – als Symbolbild für die Frühstart-Rente.

Inhalt

Zum 1. Januar 2027 soll die Früh­start­rente starten, eine staat­lich geför­derte Alters­vor­sorge für Kinder ab sechs Jahren. Im August 2026 hat das Bun­des­ka­bi­nett den Gesetz­ent­wurf beschlossen, das par­la­men­ta­ri­sche Ver­fahren läuft noch.

Wie soll die Frühstartrente funktionieren?

Der Staat zahlt monat­lich 10 Euro pro Kind in ein Depot, das auf den Namen des Kindes läuft. Den Anbieter suchst du selbst aus. Es muss aller­dings ein soge­nannter Stan­dard­depot-Ver­trag sein: die ein­fache Basis­va­ri­ante des Alters­vor­sor­ge­de­pots, die jeder Anbieter der geför­derten Alters­vor­sorge im Pro­gramm haben muss. Ange­legt wird am Kapi­tal­markt, zum Bei­spiel in Fonds.

Ans Geld kommt dein Kind erst im Alter. Der Ent­wurf sieht eine Aus­zah­lung grund­sätz­lich nicht vor dem 65. Geburtstag vor. Bis dahin bleibt alles inves­tiert und hat Zeit zu wachsen.

Um die För­de­rung selbst musst du dich nicht küm­mern. Einen Antrag braucht es nicht. Die Zula­gen­stelle bei der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung prüft den Anspruch und zahlt die 10 Euro direkt in das Depot ein. Es ist die­selbe Stelle, die schon die Riester-Zulagen abwickelt.

Wie ist der aktuelle Stand?

Am 12. August 2026 hat das Bun­des­ka­bi­nett den Regie­rungs­ent­wurf des Früh­start­ren­ten­ge­setzes beschlossen. Bun­destag und Bun­desrat haben noch nicht ent­schieden. In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2027.

Die För­de­rung startet gestaf­felt, Jahr­gang für Jahrgang:

  • Den Anfang macht der Geburts­jahr­gang 2020, also die Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden. Für sie sollen die Zah­lungen rück­wir­kend ab dem 1. Januar 2026 fließen.
  • Danach kommt jedes Jahr der nächste Jahr­gang dazu. 2027 sind es die Kinder des Jahr­gangs 2021 und so weiter. Jedes Kind bekommt die 10 Euro ab dem 6. Geburtstag bis zum Monat vor dem 18. Geburtstag.
  • Wer vor 2020 geboren ist, bekommt die staat­li­chen 10 Euro nicht. Meh­rere Bran­chen­ver­bände for­dern, alle 6- bis 18-Jäh­rigen ein­zu­be­ziehen. Ob sich daran im par­la­men­ta­ri­schen Ver­fahren noch etwas ändert, ist offen. Das ist bitter für alle Eltern grö­ßerer Kinder. Ein Kin­der­depot für diese Kinder ist trotzdem mög­lich und sinn­voll, nur eben ohne den Bei­trag vom Staat.

Was ist die Idee hinter der Frühstartrente?

Mit dem demo­gra­fi­schen Wandel wächst das Ren­ten­loch in Deutsch­land. Gerade für die Jüngsten ist es des­halb wichtig, auch privat vor­zu­sorgen. Mit der Früh­start­rente will der Staat Anreize schaffen, schon früh ein finan­zi­elles Polster fürs Alter auf­zu­bauen. Die Idee dahinter ist ein­fach: Je früher man beginnt, desto größer ist der Zinseszinseffekt.

Frühstartrente mit Evergreen?

Wir arbeiten daran, dir die Früh­start­rente bei Ever­green anzu­bieten. Sobald es dazu Neu­ig­keiten gibt, erfährst du es zuerst über unseren Altersvorsorge-Newsletter.

Eine Sache soll­test du dabei kennen: Unser heu­tiges Kin­der­depot ist ein regu­läres Junior­depot und kein zer­ti­fi­zierter Alters­vor­sor­ge­ver­trag. Die staat­li­chen 10 Euro können dort also nicht landen.

Zusammen ergeben beide trotzdem Sinn. Die Früh­start­rente ist fürs Alter gedacht und bleibt bis 65 gebunden. Ein Kin­der­depot ist ver­fügbar, wenn es gebraucht wird: für die Aus­bil­dung, den Füh­rer­schein oder den Start in die erste eigene Woh­nung. Bei Ever­green ab 1 Euro, ohne Ser­vice­ge­bühr, nach­haltig angelegt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Gesetz­ent­wurf nennt eine Bedin­gung: Das Kind muss mit erstem Wohn­sitz in Deutsch­land gemeldet sein. In der Begrün­dung ist zwar auch vom Besuch einer Bil­dungs­ein­rich­tung die Rede, im Geset­zes­text selbst zählt aber der Wohnsitz.

Was außerdem feststeht:

  • Steuern: Die Erträge bleiben in der Anspar­phase steu­er­frei. Besteuert wird erst die Aus­zah­lung im Alter.
  • Zuzah­lungen: Eltern, Groß­el­tern, Paten, alle dürfen zusätz­lich ein­zahlen. Die Grenze liegt bei 6.840 Euro pro Kalenderjahr.
  • Absetzen geht nicht: Diese eigenen Ein­zah­lungen kannst du steu­er­lich nicht gel­tend machen.
  • Kosten: Bis zum 18. Geburtstag des Kindes dürfen für den Ver­trag keine Abschluss- und Ver­triebs­kosten anfallen. Zusätz­lich sind die Effek­tiv­kosten in der Anspar­phase auf 1 Pro­zent begrenzt.
  • Danach: Mit 18 geht der Ver­trag in die geför­derte pri­vate Alters­vor­sorge über, also in das Alters­vor­sor­ge­depot.

Was passiert, wenn du kein Depot eröffnest?

Der Anspruch ver­fällt nicht. Die 10 Euro fließen dann in eine kol­lek­tive Anlage, die die Deut­sche Bun­des­bank ver­waltet. Ange­legt wird global gestreut, vor allem in Aktien und Akti­en­fonds. Diese Sam­mel­an­lage startet erst im Jahr nach dem 7. Geburtstag, damit Eltern genug Zeit haben, doch noch einen eigenen Ver­trag zu schließen.

Später kann dein Kind das Gut­haben als Start­ka­pital in einen eigenen Ver­trag über­tragen, auch noch nach dem 18. Geburtstag. Nach dem Regie­rungs­ent­wurf ist das bis zum 35. Geburtstag mög­lich. Im ersten Ent­wurf lag diese Frist noch bei 25 Jahren.

Eine gute Auf­fang­lö­sung. Ein eigenes Depot hat aber zwei Vor­teile: Du ent­schei­dest, wer das Geld deines Kindes ver­waltet, und das Gut­haben gehört von Anfang an dem Kind. In der Sam­mel­an­lage bleibt es recht­lich zunächst beim Bund.

Banner_Kinderdepot_Evergreen

Mit dem Ever­green Kin­der­depot Zukunft schenken. Lege heute den Grund­stein für die finan­zi­elle Zukunft deiner Kinder.

Banner_Kinderdepot_Evergreen

Was tun, wenn deine Kinder älter als 6 Jahre sind?

Wir würden sagen: Eigen­in­itia­tive über­nehmen. Auch ohne staat­liche För­de­rung lohnt es sich, aktiv zu werden. Denn jedes Jahr, in dem früh inves­tiert wird, gibt dem Ver­mögen mehr Zeit zu wachsen, Stich­wort Zin­ses­zins­ef­fekt. Mit einem eigenen Depot kann dein Kind zudem seinen eigenen Steu­er­frei­be­trag nutzen. Neben dem Spa­rer­pausch­be­trag von 1.000 Euro kommen der Grund­frei­be­trag und der Son­der­aus­ga­ben­pausch­be­trag dazu. Zusammen sind das im Jahr 2026 bis zu 13.384 Euro an Erträgen pro Jahr, die steu­er­frei bleiben können.

Übri­gens, bei Ever­green kannst du auch schon mit kleinen Beträgen (ab 1 Euro) starten und indi­vi­du­elle Spar­pläne erstellen, die jeder­zeit fle­xibel ange­passt werden können. Auch Ver­wandte und Freunde können pro­blemlos etwas ein­zahlen, wenn sie dein Kind unter­stützen wollen. Wichtig zu wissen: Das Geld wird bei uns immer nach­haltig ange­legt. Damit inves­tierst du ver­ant­wor­tungs­voll in die Zukunft deiner Kinder.

Hin­weis: Die genannten Eck­punkte basieren auf dem Regie­rungs­ent­wurf des Früh­start­ren­ten­ge­setzes, den das Bun­des­ka­bi­nett am 12. August 2026 beschlossen hat. Bun­destag und Bun­desrat haben noch nicht ent­schieden. Ein­zel­heiten können sich im par­la­men­ta­ri­schen Ver­fahren noch ändern. Stand: August 2026.

Inhalt