Die 3 Säulen der Altersvorsorge einfach erklärt

Die drei Säulen der Altersvorsorge in Deutschland

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Warum sollte man sich über­haupt mit dem Thema Alters­vor­sorge beschäf­tigen – Küm­mert sich in Deutsch­land nicht der Staat um die Rente?
Diese Annahme schwirrt noch immer in vielen Köpfen umher. Oft sorgt sie dafür, dass das Thema erstmal zur Seite geschoben wird. Keine gute Idee.

Kor­rekt ist natür­lich, dass die meisten Arbeit­neh­menden in Deutsch­land durch die gesetz­liche Ren­ten­ver­si­che­rung pflicht­ver­si­chert sind. Wäh­rend ihres Berufs­le­bens zahlen sie Bei­träge in die Ren­ten­kasse ein und erwerben dadurch Ansprüche auf eine Basis­ver­sor­gung im Rentenalter.

Doch die Höhe der Ren­ten­zah­lungen reicht nur selten aus, um den gewohnten Lebens­stan­dard im Alter halten zu können. Das liegt an Pro­blemen des gesetz­li­chen Ren­ten­sys­tems. Eine zusätz­liche Alters­vor­sorge wird für die finan­zi­elle Sicher­heit im Alter immer wich­tiger. In Deutsch­land hat sich dabei ein Drei-Säulen-Modell etabliert.

Drei Säulen der Altersvorsorge in Deutschland

1. Säule: Gesetzliche Altersvorsorge

Für die meisten Berufs­tä­tigen bildet die gesetz­liche Rente die erste Säule ihrer Alters­vor­sorge. Selbstständige können wählen, ob sie frei­willig in die gesetz­liche Ren­ten­kasse ein­zahlen möchten oder eine pri­vate Vor­sorge wählen. Für Ange­stellte ist sie ver­pflich­tend. Eben­falls zur ersten Säule zählen berufs­stän­dige Ver­sor­gungs­werke und die Beamtenversorgung.

Alle Vor­sor­ge­formen der ersten Säule haben die Gemein­sam­keit, dass das hin­ter­legte Kapital nicht als Ein­mal­zah­lung, son­dern nur in peri­odi­schen Renten aus­ge­zahlt werden kann. Außerdem dürfen sie weder beliehen, ver­erbt, über­tragen, ver­äu­ßert noch kapi­ta­li­siert werden.

2. Säule: Betriebliche Altersvorsorge & staatlich geförderte Rentenprogramme

Die zweite Säule beinhaltet alle Vor­sor­ge­formen, die eine Zusatz­rente sichern sollen und gleich­zeitig staat­lich geför­dert bzw. steu­er­lich begüns­tigt werden. Hierzu gehören die betrieb­liche Alters­vor­sorge (bAV) und die Riester- bzw. Rürup-Rente.

Die Leis­tungen der betrieb­li­chen Alters­vor­sorge können ent­weder als monat­liche Rente oder Ein­mal­zah­lung aus­ge­zahlt werden. Wan­delst du Teile deines Brut­to­ge­halts um, muss dein Arbeit­geber in der Regel 15 % Zuschuss drauflegen.

Lange galt die Riester-Rente als das För­der­pro­dukt für die pri­vate Vor­sorge. Wegen hoher Kosten und voller Bei­trags­ga­rantie blieb von der För­de­rung am Ende aber oft wenig übrig. Der Gesetz­geber hat des­halb im Sommer 2026 eine grund­le­gende Reform beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 über­nimmt das Alters­vor­sor­ge­depot: ein staat­lich geför­dertes Wert­pa­pier­depot, in dem du ren­di­te­ori­en­tiert fürs Alter inves­tierst. Die För­de­rung kommt als direkte Zulage. Auf deine ersten 360 € Eigen­bei­trag im Jahr legt der Staat 50 % drauf und auf alles dar­über bis 1.800 € noch einmal 25 %. Zusammen sind das bis zu 540 € Grund­zu­lage im Jahr. Eltern erhalten zusätz­lich bis zu 300 € pro Kind und wer vor dem 25. Geburtstag startet, bekommt ein­malig 200 € Bonus.

Neue Riester-Ver­träge gibt es ab 2027 nicht mehr. Bestehende Ver­träge laufen mit der bis­he­rigen För­de­rung geschützt weiter und können ein­malig und unwi­der­ruf­lich in die neue För­de­rung wech­seln. Die Rürup-Rente (Basis­rente) bleibt von der Reform unbe­rührt und richtet sich weiter vor allem an Selbst­stän­dige, die ihre Bei­träge steu­er­lich absetzen wollen. Alle Details zum neuen Depot fin­dest du in unserem Rat­geber zum Altersvorsorgedepot.

3. Säule: Private Altersvorsorge

Die dritte Säule umfasst alle Vor­sor­ge­ver­träge, für die es keine staat­liche För­de­rung gibt. Die Vor­sor­ge­formen sind hier weit gefä­chert und rei­chen von Lebens- und Ren­ten­ver­si­che­rungen über Fonds­spar­pläne bis hin zu Immo­bi­lien. Die Bei­träge werden dabei von den bereits ver­steu­erten Ein­kommen gezahlt.

Lebens- und Rentenversicherung
Der Haupt­un­ter­schied zwi­schen Lebens- und Ren­ten­ver­si­che­rungen liegt in der Art der Aus­zah­lung. So erhält man bei Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rungen nach Ende der Lauf­zeit die gesamte Ver­si­che­rungs­summe als Ein­mal­zah­lung. Bei der Ren­ten­ver­si­che­rung hin­gegen han­delt es sich um einen monat­lich fixen Betrag.
Außerdem besitzt die Lebens­ver­si­che­rung einen Todes­fall­schutz. Das bedeutet, die Ange­hö­rigen der Ver­si­cherten bekommen Geld, sollten diese vor Ablauf der ver­ein­barten Lauf­zeit sterben.

Fonds­spar­pläne
Bei einem Fonds­spar­plan kaufen Anleger:innen monat­lich für einen bestimmten Betrag Fonds­an­teile. Die Aus­wahl an Invest­ment­fonds ist groß und reicht von aktiv gema­nagten Aktien- oder Anlei­hen­fonds über spe­ziell nach­hal­tige Anlagen bis hin zu Index­fonds (ETFs).
Im Ver­gleich zu Ver­si­che­rungen tragen hier die Anleger:innen das volle Kapi­tal­markt­ri­siko, dürfen dafür aber mit höheren Ren­diten und deut­lich nied­ri­geren Kosten rechnen.

Immo­bi­lien
Immo­bi­lien werden oft­mals nicht bei den klas­si­schen Vor­sor­ge­formen auf­ge­führt. Den­noch bieten sie eine gute Mög­lich­keit zur Alters­vor­sorge, vor allem wenn man sich dadurch im Alter die Miete sparen kann. Auf­grund der deut­lich gestie­genen Immo­bi­li­en­preise sollte ein Kauf aller­dings gut abge­wogen werden. Rechne ehr­lich durch, ob Kauf­preis und Kre­dit­zinsen die gesparte Miete in deiner Region tat­säch­lich aufwiegen.

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Warum auf mehrere Säulen setzen?

Die gesetz­liche Rente bildet für die meisten Deut­schen immer noch den Grund­pfeiler ihrer Alters­vor­sorge. Doch wenn die monat­li­chen Ren­ten­zah­lungen gerade so für die Deckung der Lebens­hal­tungs­kosten rei­chen, gerät die Finanz­pla­nung durch unvor­her­ge­se­hene Aus­gaben schnell ins Wanken.

Um den eigenen Lebens­stan­dard auch im hohen Alter halten zu können, sollte sich die per­sön­liche Alters­vor­sorge auf meh­rere Säulen stützen.

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