Fonds gemäß Artikel 8: Was steckt dahinter?

Der Ever­green-Fonds Ever­green Stable World Fund ist nach­haltig – genauer gesagt, ist er gemäß Artikel 8 (SFDR) klas­si­fi­ziert. Diese Klas­si­fi­zie­rung ent­springt der „Offen­le­gungs­ver­ord­nung“ (SFDR – Sus­tainable Finance Dis­clo­sure Regu­la­tion) der EU, die seit dem 10. März 2021 gilt. Die Ver­ord­nung ver­pflichtet Unter­nehmen im Finanz­dienst­leis­tungs­sektor dazu, trans­pa­rent dar­zu­legen, wie nach­haltig ihre Pro­dukte sind. Was genau hinter Fonds gemäß Artikel 8 steckt und welche Vor­teile sich daraus für dich ergeben, erfährst du hier. 

Die Offenlegungsverordnung der EU

Um die Grund­sätze aus der UN-Agenda zur nach­hal­tigen Ent­wick­lung bis 2030 sowie die Ziele des Pariser Kli­ma­ab­kom­mens strenger zu ver­folgen, hat die Euro­päi­sche Union (EU) im März 2018 den EU-Akti­ons­plan „Nach­hal­tige Finan­zie­rung“ ver­öf­fent­licht. Eine der darin ent­hal­tenen Regu­la­rien ist die soge­nannte Offen­le­gungs­ver­ord­nung (Ver­ord­nung (EU) 2019/2088). Wie der Name schon ver­muten lässt, beinhaltet diese nach­hal­tig­keits­be­zo­gene Offen­le­gungs- und Trans­pa­renz­pflichten für alle Finanzmarktteilnehmer:innen und Finanzberater:innen. Anle­ge­rinnen und Anle­gern soll es durch die neue Ver­ord­nung erleich­tert werden, unter­schied­liche Finanz­pro­dukte in den EU-Län­dern in Bezug auf ihre Aus­wir­kungen auf Umwelt und Gesell­schaft mit­ein­ander zu ver­glei­chen. Außerdem soll durch die neuen Pflichten soge­nanntes „Green­wa­shing“ ver­hin­dert werden. Finanz­pro­dukte werden im Zuge dieser Offen­le­gungs­ver­ord­nung zukünftig in 3 Kate­go­rien unterteilt.

Die 3 Kategorien von Finanzprodukten

Die Klassifizierung des Evergreen Stable World Fund

Der Ever­green Stable World Fund-Fonds ist ein Fonds gemäß Artikel 8, wird also als „hell­grünes“ Finanz­pro­dukt klas­si­fi­ziert. Die Umset­zung der Artikel-8-Klas­si­fi­zie­rung erfolgt bei uns durch mehr­schich­tige Scree­ning-Pro­zesse, in denen wir unsere Anla­ge­instru­mente nach strengen ESG-Kri­te­rien fil­tern. Durch diese Kri­te­rien schließen wir kon­se­quent Indus­trien und Bran­chen aus, die einen schäd­li­chen Ein­fluss auf die Umwelt oder Gesell­schaft haben. Das funk­tio­niert beson­ders gut, weil wir in unseren eigenen Fonds eben auch kom­plett eigen­ständig ent­scheiden können, in welche Unter­nehmen, Bran­chen oder Länder das Geld inves­tiert wird. Wir möchten in unseren Fonds aber nicht nur Schäd­li­ches aus­schließen, son­dern auch Gutes aktiv för­dern. Genauer gesagt: Wir wollen, dass das Anla­ge­vo­lumen unserer Fonds auch posi­tiven Impact gene­riert. Des­halb besteht ein großer Teil unserer Fonds aus soge­nannten Impact Invest­ments, also wir­kungs­ori­en­tierten Inves­ti­tionen, die einen nach­weis­baren Mehr­wert für Gesell­schaft, Umwelt und Wirt­schaft haben.

Nachhaltigkeit als Unternehmen

Aber damit nicht genug. Wir sind davon über­zeugt, dass Nach­hal­tig­keit nur ganz­heit­lich funk­tio­niert. Denn was bringt ein nach­hal­tiges Pro­dukt, wenn das Unter­nehmen dahinter nicht nach­haltig agiert? Des­halb nimmt Ever­green auch als Unter­nehmen seine gesell­schaft­liche und öko­lo­gi­sche Ver­ant­wor­tung wahr:

  • Als Unter­nehmen sind wir eine B Corp. So möchten wir aktiv zu einer ver­ant­wor­tungs­be­wussten, öko­lo­gisch nach­hal­tigen und sozial fairen Wirt­schaft beitragen.
  • Seit Juni 2021 sind wir Unter­zeichner des UN Global Com­pacts und haben uns damit ver­pflichtet, die darin ent­hal­tenen 10 Prin­zi­pien in unser täg­li­ches Han­deln als Unter­nehmen zu inte­grieren und die 17 Sus­tainable Deve­lo­p­ment Goals (SDGs) der Ver­einten Nationen maß­geb­lich zu fördern.
  • Als Net-Zero-Com­pany haben wir uns dazu ver­pflichtet, unsere CO2-Emis­sionen so zu ver­rin­gern und zu kom­pen­sieren, dass wir das 1,5° Ziel des Pariser Kli­ma­ab­kom­mens als Firma ein­halten. Ab 2021 sind wir, bereits 9 Jahre früher als das offi­zi­elle Ziel, CO2-neu­tral durch Kom­pen­sa­tion.