Betriebliche Altersvorsorge: Was sich gerade ändert – und warum das relevant ist

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Früher oder später stellt sich fast jede:r die Frage, wie die eigene Altersvorsorge jenseits der gesetzlichen Rente aussehen kann. Zum Glück steht ihr damit nicht allein da und könnt auf uns als verlässlichen Partner vertrauen. Doch wie ist das eigentlich mit der betrieblichen Altersvorsorge und was wird momentan in der Politik dazu besprochen? Wir ordnen das Thema übersichtlich ein und geben euch damit einen Denkanstoß, auch über diese Art der Vorsorge nachzudenken.
Zur Einordnung – die bAV im Säulenmodell
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine der drei Säulen der Altersvorsorge, neben der staatlichen (gesetzlichen) Rente und deiner privaten Vorsorge. Zu ihr gehören einerseits die staatlich geförderten Programme Riester und Rürup, sowie die eigentliche betriebliche Altersvorsorge als Betriebsrente, die zumeist in Form der Entgelt- oder Gehaltsumwandlung daherkommt.
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?
Wenn du dich für die betriebliche Altersvorsorge entscheidest bzw. ein Angebot vorhanden ist, spart entweder dein Arbeitgeber (“echte” Betriebsrente) oder du selbst per Entgeltumwandlung, dann mit mind. 15 % Bezuschussung des Arbeitgebers, einen Teil deines Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenfrei (bis zu gewissen Freigrenzen). Das bedeutet, dass ein Teil deines Bruttogehalts direkt in einen Vertrag für die bAV fließt. Dadurch verringert sich zwar einerseits die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung und du hast logischerweise auch weniger Netto vom Brutto. Andererseits ist der Betrag, den du in die Vorsorge einzahlst, höher als die Summe, die dir netto an Einkommen fehlt. Gut zu wissen ist noch, dass auf die so angesparte Betriebsrente bei Auszahlung im Rentenalter dann wiederum Steuern und Abgaben anfallen. Und: Je nach Vertrag kommst du in der Regel immer erst zum vereinbarten Rentenbeginn an das Geld!
Natürlich ist der wichtigste Punkt an der Rechnung: Der bAV-Vertrag muss sich finanziell lohnen. Das meint, er muss eine vernünftige Rendite abwerfen, damit du am Ende mehr Geld rausbekommst, als du eingezahlt hast. Zudem muss der Endbetrag noch die Lücke kompensieren, die du weniger an staatlicher Rente bekommst, weil du jahrelang weniger in ebendiese eingezahlt hast. Und das Ganze muss sich auch steuerlich lohnen. Daher: lieber einmal mehr alles durchrechnen und vergleichen, anstatt überstürzt einen Vertrag abzuschließen – im Zweifel wirst du sehr lange daran gebunden sein und sehr viel Geld einzahlen!
Aktueller Stand der bAV in Deutschland
Ein Blick in die Praxis: Rund 20 Mio. Menschen in Deutschland haben einen Vertrag über eine Betriebsrente abgeschlossen, das sind ca. 52 % der Erwerbstätigen (Quelle). Der große Teil dieser Versicherten wurde mittels einer Direktversicherung vom Arbeitgeber versichert. Große (tarifgebundene) Unternehmen sind hier Vorreiter, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bieten seltener bAV an. Generell hat sich der Trend der letzten Jahre eher von der bAV weg entwickelt: Junge Arbeitnehmende, die aufgrund der aktuellen Dynamiken des Arbeitsmarktes in einigen Branchen üblicherweise häufiger den Arbeitgeber wechseln, nehmen seltener eine bAV in Anspruch als früher.
Die aktuelle politische Debatte
Neben der Frühstart-Rente und der Aktivrente ist ein weiterer Bestandteil des Rentenpakets, welches (Ende 2025) beschlossen wurde, die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Denn: Die bAV ist momentan zu bürokratisch, vor allem für KMUs, es gibt immer wieder Hürden beim Jobwechsel, außerdem soll es bessere Bedingungen für Geringverdienende und Teilzeit-Angestellte geben. Insgesamt möchte der Gesetzgeber diese betriebliche Säule der Altersvorsorge attraktiver und praktikabler machen und erkennt damit auch die Notwendigkeit weiterer Vorsorge neben der gesetzlichen an – mit deinem Arbeitgeber an deiner Seite!
Was soll sich nun (ab 2026) verbessern?
- Kleine und mittlere Unternehmen sowie Geringverdienende sollen leichter Zugang zur bAV bekommen. Somit sollen auch Unternehmen ohne Tarifbindung Betriebsrenten anbieten können – bisher war das häufig an Tarifverträge (von großen Unternehmen) gebunden.
Damit einhergehend: Es soll einfacher werden, Angebote bestehender Versorgungssysteme (sog. Sozialpartnermodelle) auf tarifungebundene Unternehmen auszuweiten.
Für Geringverdienende sollen steuerliche bzw. förderrechtliche Anreize und Zuschüsse steigen. Das Ziel: Die bAV soll auch für geringere Einkommen attraktiv werden. Auch der maximal geförderte Arbeitgeberzuschuss steigt. - Mehr Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel: Anwartschaften und Vorsorgeansprüche sollen leichter zum neuen Arbeitgeber „mitgenommen“ oder bei der Versorgungseinrichtung belassen werden können, sodass beim Jobwechsel weniger Aufwand entsteht.
- Stichwort Digitalisierung: Sie darf bei keiner Reform in Deutschland fehlen! Denn sie erleichtert die Umstellungen und Verwaltungsprozesse, mit dem Ziel, die bAV unkomplizierter und bürokratieärmer zu machen.
- Und auch für die dritte „Partei“ gibt es etwas Neues, nämlich für die Versicherungsunternehmen aka Vertragsgeber: Für diese Versorgungseinrichtungen (z. B. Pensionskassen) sollen die Regeln für die Kapitalanlage gelockert werden – damit höhere Renditen und damit potenziell höhere Betriebsrenten möglich werden, die sich dann wiederum für dich mehr lohnen.
Diese Punkte standen schon länger im Entwurf. Es wurden dann noch einige weitere Punkte bei der finalen Abstimmung hinzugenommen, erwähnenswert ist hier noch: Arbeitgeber dürfen automatische Entgeltumwandlung einführen, wenn kein Tarifvertrag gilt – Mitarbeitende müssen aktiv widersprechen können, sog. Opting-Out-Modell. Wenn ein Betrieb Opting-Out nutzt, muss der Arbeitgeber mind. 20 % Zuschuss zahlen.
Falls du dich für die Zahlen im Detail interessierst und noch tiefer eintauchen möchtest, gibt es hier eine FAQ-Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Hier ist die aktuelle Version des Gesetzesentwurfes.
Lohnt es sich für mich?
Kurzum: Wenn du bisher keine bAV hast, liegt das wahrscheinlich an einem dieser beiden Gründe:
a) Du hast dich einfach noch gar nicht mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigt. Dann wird es so oder so Zeit, deine drei Säulen zu prüfen. Hast du schon deine Renteninformation* bekommen? Damit kannst du dir in einem ersten Schritt ausrechnen, wie hoch deine Rentenlücke sein wird. Im nächsten Schritt solltest du dir dann überlegen, wie du diese schließen kannst. Dabei sollte die private Altersvorsorge eine Rolle spielen. Zudem könnte die betriebliche Altersvorsorge die Gesetzliche gut ergänzen. Für das Thema der privaten Altersvorsorge kannst du unser Evergreen-Depot unter die Lupe nehmen.
b) Du profitierst mit großer Wahrscheinlichkeit bisher eher weniger vom Angebot der bAV. Das kann der Fall sein, wenn du bei einem KMU arbeitest und dein Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist, du in Teilzeit arbeitest, du geringverdienend bist oder du bisher in deinem Arbeitsleben schon ein paarmal den Job gewechselt hast. Genau dann gehörst du zu denjenigen, für die das neue Gesetz gemacht wird und die ab 2026 ebenso von der bAV profitieren sollen, indem sie einfacher zugänglich wird und vor allem: lohnenswert!
Daher können wir nur empfehlen: Behalte die Debatte im Blick und sprich deinen Arbeitgeber im kommenden Jahr darauf an, welche Möglichkeiten es gibt.
*Renteninformation: bekommt man jährlich automatisch postalisch zugeschickt ab dem 27. Lebensjahr und wenn mind. fünf Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden (d.h. meist, dass du 5 Jahre gearbeitet hast).
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