Betriebliche Altersvorsorge: Was sich gerade ändert – und warum das relevant ist

Fröhliches Team spricht stehend miteinander im Büro.

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Früher oder später stellt sich fast jede:r die Frage, wie die eigene Alters­vor­sorge jen­seits der gesetz­li­chen Rente aus­sehen kann. Zum Glück steht ihr damit nicht allein da und könnt auf uns als ver­läss­li­chen Partner ver­trauen. Doch wie ist das eigent­lich mit der betrieb­li­chen Alters­vor­sorge und was wird momentan in der Politik dazu bespro­chen? Wir ordnen das Thema über­sicht­lich ein und geben euch damit einen Denk­an­stoß, auch über diese Art der Vor­sorge nachzudenken.

Zur Einordnung – die bAV im Säulenmodell

Die betrieb­liche Alters­vor­sorge (bAV) ist eine der drei Säulen der Alters­vor­sorge, neben der staat­li­chen (gesetz­li­chen) Rente und deiner pri­vaten Vor­sorge. Zu ihr gehören einer­seits die staat­lich geför­derten Pro­gramme Riester und Rürup, sowie die eigent­liche betrieb­liche Alters­vor­sorge als Betriebs­rente, die zumeist in Form der Ent­gelt- oder Gehalts­um­wand­lung daherkommt.

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Wenn du dich für die betrieb­liche Alters­vor­sorge ent­schei­dest bzw. ein Angebot vor­handen ist, spart ent­weder dein Arbeit­geber (“echte” Betriebs­rente) oder du selbst per Ent­gelt­um­wand­lung, dann mit mind. 15 % Bezu­schus­sung des Arbeit­ge­bers, einen Teil deines Brut­to­ge­halts steuer- und sozi­al­ab­ga­ben­frei (bis zu gewissen Frei­grenzen). Das bedeutet, dass ein Teil deines Brut­to­ge­halts direkt in einen Ver­trag für die bAV fließt. Dadurch ver­rin­gert sich zwar einer­seits die Ein­zah­lung in die gesetz­liche Ren­ten­ver­si­che­rung und du hast logi­scher­weise auch weniger Netto vom Brutto. Ande­rer­seits ist der Betrag, den du in die Vor­sorge ein­zahlst, höher als die Summe, die dir netto an Ein­kommen fehlt. Gut zu wissen ist noch, dass auf die so ange­sparte Betriebs­rente bei Aus­zah­lung im Ren­ten­alter dann wie­derum Steuern und Abgaben anfallen. Und: Je nach Ver­trag kommst du in der Regel immer erst zum ver­ein­barten Ren­ten­be­ginn an das Geld!

Natür­lich ist der wich­tigste Punkt an der Rech­nung: Der bAV-Ver­trag muss sich finan­ziell lohnen. Das meint, er muss eine ver­nünf­tige Ren­dite abwerfen, damit du am Ende mehr Geld raus­be­kommst, als du ein­ge­zahlt hast. Zudem muss der End­be­trag noch die Lücke kom­pen­sieren, die du weniger an staat­li­cher Rente bekommst, weil du jah­re­lang weniger in eben­diese ein­ge­zahlt hast. Und das Ganze muss sich auch steu­er­lich lohnen. Daher: lieber einmal mehr alles durch­rechnen und ver­glei­chen, anstatt über­stürzt einen Ver­trag abzu­schließen – im Zweifel wirst du sehr lange daran gebunden sein und sehr viel Geld einzahlen!

Aktueller Stand der bAV in Deutschland

Ein Blick in die Praxis: Rund 20 Mio. Men­schen in Deutsch­land haben einen Ver­trag über eine Betriebs­rente abge­schlossen, das sind ca. 52 % der Erwerbs­tä­tigen (Quelle). Der große Teil dieser Ver­si­cherten wurde mit­tels einer Direkt­ver­si­che­rung vom Arbeit­geber ver­si­chert. Große (tarif­ge­bun­dene) Unter­nehmen sind hier Vor­reiter, kleine und mitt­lere Unter­nehmen (KMU) bieten sel­tener bAV an. Gene­rell hat sich der Trend der letzten Jahre eher von der bAV weg ent­wi­ckelt: Junge Arbeit­neh­mende, die auf­grund der aktu­ellen Dyna­miken des Arbeits­marktes in einigen Bran­chen übli­cher­weise häu­figer den Arbeit­geber wech­seln, nehmen sel­tener eine bAV in Anspruch als früher.

Die aktuelle politische Debatte

Neben der Früh­start-Rente und der Aktiv­rente ist ein wei­terer Bestand­teil des Ren­ten­pa­kets, wel­ches (Ende 2025) beschlossen wurde, die Stär­kung der betrieb­li­chen Alters­vor­sorge. Denn: Die bAV ist momentan zu büro­kra­tisch, vor allem für KMUs, es gibt immer wieder Hürden beim Job­wechsel, außerdem soll es bes­sere Bedin­gungen für Gering­ver­die­nende und Teil­zeit-Ange­stellte geben. Ins­ge­samt möchte der Gesetz­geber diese betrieb­liche Säule der Alters­vor­sorge attrak­tiver und prak­ti­ka­bler machen und erkennt damit auch die Not­wen­dig­keit wei­terer Vor­sorge neben der gesetz­li­chen an – mit deinem Arbeit­geber an deiner Seite!

Was soll sich nun (ab 2026) verbessern?

  • Kleine und mitt­lere Unter­nehmen sowie Gering­ver­die­nende sollen leichter Zugang zur bAV bekommen. Somit sollen auch Unter­nehmen ohne Tarif­bin­dung Betriebs­renten anbieten können – bisher war das häufig an Tarif­ver­träge (von großen Unter­nehmen) gebunden.
    Damit ein­her­ge­hend: Es soll ein­fa­cher werden, Ange­bote bestehender Ver­sor­gungs­sys­teme (sog. Sozi­al­part­ner­mo­delle) auf tari­fun­ge­bun­dene Unter­nehmen auszuweiten.
    Für Gering­ver­die­nende sollen steu­er­liche bzw. för­der­recht­liche Anreize und Zuschüsse steigen. Das Ziel: Die bAV soll auch für gerin­gere Ein­kommen attraktiv werden. Auch der maximal geför­derte Arbeit­ge­ber­zu­schuss steigt.
  • Mehr Fle­xi­bi­lität beim Arbeit­ge­ber­wechsel: Anwart­schaften und Vor­sor­ge­an­sprüche sollen leichter zum neuen Arbeit­geber „mit­ge­nommen“ oder bei der Ver­sor­gungs­ein­rich­tung belassen werden können, sodass beim Job­wechsel weniger Auf­wand entsteht.
  • Stich­wort Digi­ta­li­sie­rung: Sie darf bei keiner Reform in Deutsch­land fehlen! Denn sie erleich­tert die Umstel­lungen und Ver­wal­tungs­pro­zesse, mit dem Ziel, die bAV unkom­pli­zierter und büro­kra­tie­ärmer zu machen.
  • Und auch für die dritte „Partei“ gibt es etwas Neues, näm­lich für die Ver­si­che­rungs­un­ter­nehmen aka Ver­trags­geber: Für diese Ver­sor­gungs­ein­rich­tungen (z. B. Pen­si­ons­kassen) sollen die Regeln für die Kapi­tal­an­lage gelo­ckert werden – damit höhere Ren­diten und damit poten­ziell höhere Betriebs­renten mög­lich werden, die sich dann wie­derum für dich mehr lohnen.

Diese Punkte standen schon länger im Ent­wurf. Es wurden dann noch einige wei­tere Punkte bei der finalen Abstim­mung hin­zu­ge­nommen, erwäh­nens­wert ist hier noch: Arbeit­geber dürfen auto­ma­ti­sche Ent­gelt­um­wand­lung ein­führen, wenn kein Tarif­ver­trag gilt – Mit­ar­bei­tende müssen aktiv wider­spre­chen können, sog. Opting-Out-Modell. Wenn ein Betrieb Opting-Out nutzt, muss der Arbeit­geber mind. 20 % Zuschuss zahlen.

Falls du dich für die Zahlen im Detail inter­es­sierst und noch tiefer ein­tau­chen möch­test, gibt es hier eine FAQ-Seite des Bun­des­mi­nis­te­riums für Arbeit und Soziales. Hier ist die aktu­elle Ver­sion des Geset­zes­ent­wurfes.

Lohnt es sich für mich?

Kurzum: Wenn du bisher keine bAV hast, liegt das wahr­schein­lich an einem dieser beiden Gründe:

a) Du hast dich ein­fach noch gar nicht mit dem Thema Alters­vor­sorge beschäf­tigt. Dann wird es so oder so Zeit, deine drei Säulen zu prüfen. Hast du schon deine Ren­ten­in­for­ma­tion* bekommen? Damit kannst du dir in einem ersten Schritt aus­rechnen, wie hoch deine Ren­ten­lücke sein wird. Im nächsten Schritt soll­test du dir dann über­legen, wie du diese schließen kannst. Dabei sollte die pri­vate Alters­vor­sorge eine Rolle spielen. Zudem könnte die betrieb­liche Alters­vor­sorge die Gesetz­liche gut ergänzen. Für das Thema der pri­vaten Alters­vor­sorge kannst du unser Ever­green-Depot unter die Lupe nehmen.

b) Du pro­fi­tierst mit großer Wahr­schein­lich­keit bisher eher weniger vom Angebot der bAV. Das kann der Fall sein, wenn du bei einem KMU arbei­test und dein Arbeit­geber nicht tarif­ge­bunden ist, du in Teil­zeit arbei­test, du gering­ver­die­nend bist oder du bisher in deinem Arbeits­leben schon ein paarmal den Job gewech­selt hast. Genau dann gehörst du zu den­je­nigen, für die das neue Gesetz gemacht wird und die ab 2026 ebenso von der bAV pro­fi­tieren sollen, indem sie ein­fa­cher zugäng­lich wird und vor allem: lohnenswert!
Daher können wir nur emp­fehlen: Behalte die Debatte im Blick und sprich deinen Arbeit­geber im kom­menden Jahr darauf an, welche Mög­lich­keiten es gibt.

*Ren­ten­in­for­ma­tion: bekommt man jähr­lich auto­ma­tisch pos­ta­lisch zuge­schickt ab dem 27. Lebens­jahr und wenn mind. fünf Jahre lang Bei­träge in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein­ge­zahlt wurden (d.h. meist, dass du 5 Jahre gear­beitet hast).

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