Positionspapier: Frühstart-Rente und Riester-Reform schnell und zusammen angehen

1. Worum geht’s?
Als führende digitale Banken und Broker sowie Asset Manager in Deutschland, die einen Großteil der Bevölkerung zu ihren Kunden zählen, unterstützen wir nachdrücklich das vom Koalitionsausschuss in der letzten Woche noch einmal bestätigte Vorhaben der Bundesregierung, eine Frühstart-Rente einzuführen und die Riester-Rente zu reformieren. Dies sollte gemeinsam und schnellstmöglich im Jahr 2026, ggf. unterjährig, erfolgen.
Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland bei der Altersvorsorge hinterher – das Rentensystem setzt weiterhin stark auf die umlagefinanzierte gesetzliche Rente und wenig auf die private Altersvorsorge. Das Rentenniveau in Deutschland liegt aktuell bei nur etwa 48% und somit 14 Prozentpunkte unterhalb des europäischen Durchschnitts. Die Riester-Rente – Deutschlands geförderte private Altersvorsorge – hat trotz 20 Jahren Laufzeit nur rund 16 Millionen Verträge erreicht, von denen viele ruhen oder gekündigt wurden, sodass das Wachstum seit Jahren stagniert und immer weniger Verträge aktiv bespart werden.
Zahlreiche internationale Beispiele zeigen, wie ertragreich und nachhaltig die Nutzung von Kapitalmärkten in der Altersvorsorge ist, zum Beispiel Schweden (IPS), UK (SIPP) oder Schweiz (Säule 3a).
Auch Deutschland zeigt einen klaren Trend in Richtung Kapitalmarkt. Millionen neue Depots belegen zudem, dass ein großer Teil der Bevölkerung aktiv Vermögensaufbau und Altersvorsorge am Kapitalmarkt sucht. Es ist zu begrüßen, dass der Koalitionsvertrag vorsieht, dass dies bald auch in der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge möglich ist.
Die Frühstart-Rente ist ein hervorragender Ansatz, junge Menschen an die Investition in Wertpapiere heranzuführen. Ihre Einführung bedingt eine zeitgleiche Reform der Riester-Rente. Wir sind davon überzeugt: Beide Reformen werden schnell ihren Nutzen für Bürgerinnen und Bürger zeigen.
Wir erwarten von der Frühstart-Rente auch einen Schub für die Finanzbildung. Millionen von jungen Menschen werden sich mit ihrer Frühstart-Rente beschäftigen und von ihren Anbietern im Erlernen der Zusammenhänge unterstützt werden.

2. Kernpunkte
Für die erfolgreiche Umsetzung beider Reformvorhaben sind aus unserer Sicht folgende Eckpunkte von überragender Bedeutung:
- Wie bereits in der letzten Wahlperiode diskutiert, sollte die Riester-Rente um die Möglichkeit eines Altersvorsorgedepots ergänzt werden. Die Frühstart-Rente sollte sich beim Erreichen der Volljährigkeit automatisch in ein normales Altersvorsorgedepot umwandeln, um die Altersvorsorge friktionsfrei fortsetzen zu können.
- Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, sollten Frühstart-Rente und Altersvorsorgedepot ohne zwingende Garantien (etwa Kapitalgarantie oder Verrentung) angeboten werden können.
- In der Auszahlungsphase sollte maximal mögliche Flexibilität bestehen: Dies beinhaltet neben einem Auszahlungsplan auch die Möglichkeit einer (Teil-)Entnahme oder den Beginn der Auszahlungsphase vor dem Eintritt in die gesetzliche Rente.
- In der Frühstart-Rente sollten auch Einzahlungen zugelassen werden. Damit wird es zum Beispiel für Eltern oder Großeltern möglich, aktiv zur Rente der Kinder und Jugendlichen beizutragen.
- Wir sprechen uns nachdrücklich für eine Ausweitung der Berechtigten für das Altersvorsorgedepot auf alle in Deutschland Steuerpflichtigen aus.
3. Unterzeichnende
Gerne stehen wir dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung für eine vertiefte politische und technische Diskussion zur Verfügung. Hierzu fügen wir auch einen technischen Anhang bei.
Mit freundlichen Grüßen
- Max Bachem, Xaver
- Martin Kassing, Upvest
- Thomas Soltau, Smartbroker
- Tino Benker-Schwuchow, Consorsbank
- Jonas Haase, Growney
- Ernst Huber, Traders Place
- Iven Kurz, Evergreen
- Ralf Oetting, justTRADE
- Lars Reiner, Ginmon
- Dirk Schmitz, BlackRock
- Raphael Steil, Getquin
- Martin Daut, quirion
- Max Linden, lemon.markets
- Valentin Stalf, N26
- Robin Binder, NAO
- Tilo Hacke, DKB
- David Krahnenfeld, Ampega
- Christian Machts, Franklin Templeton
- Patrick Paech & Thorsten Roth, SMAVESTO
- Maximilian v. Richthofen, finanzen.net
- Lukas Söllner, Vickii
- Frank Thelen, Tech Capital
- Tamaz Georgadze, Raisin
- Erik Podzuweit, Scalable Capital
- Sophie Thurner, beatvest
- Harald Brock, Investify Tech
- Ingo Hillen, Sino
- Sebastian Külps, Vanguard
- Fabian Mohr, unitplus
- Christian Pellis, Amundi
- Oliver Riedel, Baader Bank
- Ulli Spankowski, BISON – Digital Broker
» Das Positionspapier als pdf-Dokument.
4. Technische Anmerkungen
Diese technischen Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf den Diskussionsstand aus dem Herbst 2024.
- Es muss eine Anlagekategorie „Cash“ eingeführt werden. Einerseits kann es in bestimmten Marktlagen sinnvoll sein, mehr Bargeld zu halten. Andererseits ist bei einem Wertpapierdepot ein Verrechnungskonto notwendig, bei dem zumindest für logische Sekunden Bargeld gehalten wird. Ferner sollten auch ELTIFs als Anlageklasse zugelassen werden.
- Die Einschränkung der Anbieter durch das AltZertG sollten überdacht werden und vor allem auch Wertpapierinstituten, die klassischerweise Anbieter von Depots sind, das eigenständige Anbieten ihrer Produkte für die Frühstartrente und das Altersvorsorgedepot ermöglichen.
- Der Bruchstückehandel muss zugelassen werden.
- Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bürokratische Prozesse zu reduzieren, den Unternehmen mehr zu vertrauen und dafür die Sanktionen bei Regelverstößen zu verschärfen. Dieser Grundsatz sollte auch hier angewendet werden: Auf eine gesonderte Zertifizierung der Anbieter wird im Gegenzug zu einem harten Sanktionsregime verzichtet. Dies verhindert auch eine erwartbare Überlastung der Zertifizierungsstelle nach Inkrafttreten des Gesetzes.
- Der Onboarding-Prozess sollte komplett digital gestaltbar sein. Es dürfen keine gegenteiligen Bestimmungen im Gesetz aufgenommen werden.
- Bisher konnte nicht ausgeschlossen werden, dass ein Kunde mehrere Altersvorsorgedepots abschließt. Die bisher diskutierte Vorgehensweise eines „Windhundverfahrens“ (der erste eingereichte Zulagenantrag wird bedient) ist in der Praxis untauglich. Hier wäre zum Beispiel eine Online-Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern zielführend.
- Alle gesetzlichen fixierten Beiträge (zum Beispiel Zulagen, steuerliche Höchstbeträge) sollten indexiert werden.
- Für ein im Rahmen der Finanzportfolio verwaltetes Altersvorsorgedepot sollte die gleiche Umsatzsteuerbefreiung Anwendung finden wie für KVGs und Versicherungsunternehmen (§ 4 Nr. 8 lit. h) UstG).
- Unternehmensanleihen ab einem hinreichenden Marktvolumen sollten in den Katalog der zulässigen Instrumente aufgenommen werden.
- Es sollten Bestimmungen zur Vererbung eingeführt werden.
- Es sollte klargestellt werden, dass in der Auszahlungsphase sowie bei vorzeitigen Verfügungen (einschließlich Todesfall) die Abgeltungssteuer anzuwenden ist und eine Günstigerprüfung im Einkommensteuerverfahren des Kunden durchgeführt werden muss.
- Zuzahlungen ins Altersvorsorgedepot sollten möglich sein. Diese würden staatlich nicht durch Zulagen gefördert, aber nachgelagert besteuert werden.
- Der Aufbau und die Existenz der Vergleichsplattform dürfen keine Voraussetzung dafür sein, dass die Frühstart-Rente und die Riester-Reform in Kraft treten.
- Vermögenswirksame Leistungen sollten auch in ein Altersvorsorgedepot eingezahlt werden können. Das Altersvorsorgedepot sollte auch eine Variante der betrieblichen Altersvorsorge sein.

„Deutschlands Rentensystem braucht kein Pflaster, sondern ein Update – digital, fair und mit guten Renditechancen.“

Iven Kurz, Gründer und CEO von EVERGREEN, im Juni 2025