Welche Kosten ent­stehen, wenn ich Geld in Fonds anlege?

Vor­sicht vor ver­steckten Kosten

Um bei der Geld­an­lage erfolg­reich zu sein und eine gute Ren­dite zu erzielen, sollte man vor allem auf die Kosten achten. Kosten spielen eine extrem wich­tige Rolle beim Anla­ge­er­folg.
Doch welche Kosten ent­stehen bei der Kapi­tal­an­lage, spe­ziell beim Invest­ment in Fonds?

Hier lohnt es sich, die ver­schie­denen Kos­ten­be­stand­teile einmal im Detail zu beleuchten. Und zwar nicht nur die sicht­baren, son­dern auch die unsicht­baren Kosten.

Sicht­bare Kosten

Als größter Posten fällt hier die Manage­ment­ver­gü­tung an: Die Gebühr, die an den Fonds­ma­nager für die Umset­zung der Anla­ge­stra­tegie inner­halb des Fonds zu zahlen ist. Im Durch­schnitt liegt diese Gebühr für aktiv gema­nagte Fonds bei etwa 1,25 % p.a.

Eine wei­tere wich­tige Kom­po­nente ist die Ver­wal­ter­ge­bühr der KVG (Kapi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft). Die KVG admi­nis­triert den Fonds und küm­mert sich folg­lich um auf­sichts­recht­liche Dinge, wie zum Bei­spiel das Reporting. Die Kosten für diese admi­nis­tra­tiven Tätig­keiten liegen hier im Mittel bei etwa 0,15 % p.a

Zu den sicht­baren Kosten gehört außerdem noch die Depot­bank­ge­bühr für die Ver­wahr­stelle. Damit ist die Ver­gü­tung für die Ver­wah­rung des Son­der­ver­mö­gens (des Fonds­ver­mö­gens) bei einer von der Kapi­tal­an­la­ge­ge­sell­schaft unab­hän­gigen Bank gemeint. Die Gebühren für diese Dienst­leis­tung liegen durch­schnitt­lich bei etwa 0,1 % p.a.

Abhängig von der Art des Erwerbs bzw. Han­dels der Fonds­an­teile können zusätz­lich noch Aus­ga­be­auf­schläge hin­zu­kommen. Je nachdem, wo man anlegt, kann es also sein, dass man als Investor beim Erwerb von Fonds­an­teilen ein­malig bis zu 5 % zu zahlen hat.
Wir kal­ku­lieren hier mal mit einem mitt­leren Aus­ga­be­auf­schlag von 2,5 %, der sich über eine mitt­lere Hal­te­pe­riode von 5 Jahren ver­teilt. Das macht dann ent­spre­chend 0,5 % p.a. Ausgabeaufschlag.

Die sicht­baren Kosten nach­fol­gend noch einmal zur Übersicht:

Manage­ment­ver­gü­tung:1,25 % p.a.
Ver­wal­ter­ge­bühr der KVG:0,15 % p.a.
Depot­bank­ge­bühr:0,1 % p.a.
Aus­ga­be­auf­schläge:0,5 % p.a.
Gesamt:2 % p.a.

Ins­ge­samt kommt es also schon zu durch­schnitt­lich 2 % sicht­baren Kosten.

Keine Gebühren zahlen

Unsicht­bare Kosten

Neben den sichtbar nach­voll­zieh­baren Kosten können sich noch wei­tere unsicht­bare Kosten ein­schlei­chen und den Invest­ment­er­trag schmälern.

Zum Bei­spiel fallen für alle Wert­pa­pier­trans­ak­tionen inner­halb des Fonds, die von dem Fonds­ma­nager durch­ge­führt werden, Trans­ak­ti­ons­kosten an. Diese können durchaus noch einmal 0,5 % ‑1 % p.a. betragen.

Wei­terhin können für aus­ge­wählte Fonds Per­for­man­ce­ge­bühren an den Fonds­ma­nage­ment-Gesell­schaft fällig werden, wenn eine vorher defi­nierte Wert­ent­wick­lung erreicht oder über­schritten wird.

Beson­dere Vor­sicht sollte übri­gens bei Dach­fonds geboten sein. Als Dach­fonds bezeichnet man Fonds, die wie­derum in andere Ziel­fonds inves­tieren, wobei sich die ein­zelnen Gebüh­ren­be­stand­teile zum Nach­teil des Anle­gers aufaddieren.

Abschlie­ßend können natür­lich auch klei­nere Kosten wie zum Bei­spiel für Wirt­schafts­prüfer anfallen. Auch, wenn diese Kosten nicht maß­geb­lich hoch sind, sind diese meist nicht auf den ersten Blick erkennbar.

Was bedeutet das für Anleger:innen?

Auf­grund der zahl­rei­chen unter­schied­li­chen Kos­ten­fak­toren ist es für Anleger:innen beson­ders wichtig, sich über die Gebühren im klaren zu sein und genau­es­tens auf diese zu achten. Denn diese können zu wahren Ren­di­te­kil­lern werden.

Seit Anfang 2004 muss für jeden Fonds die Total Expense Ratio (TER) oder auch Gesamt­kos­ten­quote auf­ge­schlüs­selt werden. Die TER umfasst die Kosten für Wer­bung, den Wirt­schafts­prüfer, Druck­kosten, Anwalts­kosten, die Kosten im Zusam­men­hang mit der Jahresbericht­erstellung, Kosten der Geschäfts­füh­rung und ähn­li­ches sowie die Depot­bank­ge­bühren. Die Total Expense Ratio fasst somit alle Gebühren zusammen, die direkt aus dem Fonds­ver­mögen ent­nommen werden und so die Per­for­mance des Fonds beein­flussen. Anders als der Name ver­muten lässt, sind in der TER aller­dings keine Trans­ak­ti­ons­kosten für Umschich­tungen im Fonds und auch keine Per­for­man­ce­ge­bühren ent­halten. Den­noch sorgt die TER bei Anleger:innen für mehr Durch­blick und erleich­tert den Fondsvergleich.

Das Balkendiagramm zeigt die Zusammensatzung der Fondskosten aus der TER und zusätzlichen Kosten

ETF-Kosten

Nicht nur bei aktiv gema­nagten Invest­ment­fonds, son­dern auch bei pas­siven Invest­ment­fonds (ETF — Exch­ange Traded Funds) ent­stehen für Investor:innen Kosten. Bei einem ETF fallen sowohl beim Kauf als auch beim Ver­kauf Trans­ak­ti­ons­ge­bühren an. Alle Trans­ak­tionen werden nicht zu den Fonds­preisen der Kapital­verwaltungs­gesellschaft (KVG) abge­rechnet, son­dern zu den vom Market Maker gelie­ferten Kauf- und Ver­kaufs­kursen. Hinzu kommen, wie bei aktiv gema­nagten Invest­ment­fonds, lau­fende Kosten, die in der TER ange­geben sind. Diese bewegen sich übli­cher­weise zwi­schen 0,01 % und 0,5 % pro Jahr.

Bei der Wahl der Geld­an­lage kann es sich durchaus lohnen die Fonds­kosten zu berück­sich­tigen. Vor allem bei einem langen Inves­ti­ti­ons­zeit­raum können sich, nied­rige Gebühren positiv auf die Ent­wick­lung der Ren­dite aus­wirken. Dabei ist auf die Kos­ten­trans­pa­renz des Anbie­ters der Geld­an­lage zu achten, da nicht alle Kosten auf einem Blick sichtbar sind.