Welche Kosten entstehen, wenn ich Geld in Fonds anlege?

Vorsicht vor versteckten Kosten
Wir haben gezeigt, dass die Kosten für den Anlageerfolg entscheidend sind.
Doch welche Kosten entstehen bei der Kapitalanlage, speziell beim Investment in Fonds?
Hier lohnt es sich, die verschiedenen Kostenbestandteile einmal im Detail zu beleuchten. Und zwar nicht nur die sichtbaren, sondern auch die unsichtbaren Kosten.
Sichtbare Kosten
Als größter Posten fällt hier die Managementvergütung an: Die Gebühr, die an den Fondsmanager für die Umsetzung der Anlagestrategie innerhalb des Fonds zu zahlen ist. Im Durchschnitt liegt diese Gebühr für aktiv gemanagte Fonds bei etwa 1,25 % p.a.
Eine weitere wichtige Komponente ist die Verwaltergebühr der KVG (Kapitalverwaltungsgesellschaft). Die KVG administriert den Fonds und kümmert sich folglich um aufsichtsrechtliche Dinge, wie zum Beispiel das Reporting. Die Kosten für diese administrativen Tätigkeiten liegen hier im Mittel bei etwa 0,15 % p.a
Zu den sichtbaren Kosten gehört außerdem noch die Depotbankgebühr für die Verwahrstelle. Damit ist die Vergütung für die Verwahrung des Sondervermögens (des Fondsvermögens) bei einer von der Kapitalanlagegesellschaft unabhängigen Bank gemeint. Die Gebühren für diese Dienstleistung liegen durchschnittlich bei etwa 0,1 % p.a.
Abhängig von der Art des Erwerbs bzw. Handels der Fondsanteile können zusätzlich noch Ausgabeaufschläge hinzukommen. Je nachdem, wo man anlegt, kann es also sein, dass man als Investor beim Erwerb von Fondsanteilen einmalig bis zu 5 % zu zahlen hat.
Wir kalkulieren hier mal mit einem mittleren Ausgabeaufschlag von 2,5 %, der sich über eine mittlere Halteperiode von 5 Jahren verteilt. Das macht dann entsprechend 0,5 % p.a. Ausgabeaufschlag.
Die sichtbaren Kosten nachfolgend noch einmal zur Übersicht:
Managementvergütung: | 1,25 % p.a. |
Verwaltergebühr der KVG: | 0,15 % p.a. |
Depotbankgebühr: | 0,1 % p.a. |
Ausgabeaufschläge: | 0,5 % p.a. |
Gesamt: | 2 % p.a. |
Insgesamt kommt es also schon zu durchschnittlich 2 % sichtbaren Kosten.

Unsichtbare Kosten
Neben den sichtbar nachvollziehbaren Kosten können sich noch weitere unsichtbare Kosten einschleichen und den Investmentertrag schmälern.
Zum Beispiel fallen für alle Wertpapiertransaktionen innerhalb des Fonds, die von dem Fondsmanager durchgeführt werden, Transaktionskosten an. Diese können durchaus noch einmal 0,5 % ‑1 % p.a. betragen.
Weiterhin können für ausgewählte Fonds Performancegebühren an den Fondsmanager fällig werden, wenn eine vorher definierte Wertentwicklung erreicht oder überschritten wird.
Besondere Vorsicht sollte übrigens bei Dachfonds geboten sein. Als Dachfonds bezeichnet man Fonds, die wiederum in andere Zielfonds investieren, wobei sich die einzelnen Gebührenbestandteile zum Nachteil des Anlegers aufaddieren.
Abschließend können natürlich auch kleinere Kosten wie zum Beispiel für Wirtschaftsprüfer anfallen. Auch, wenn diese Kosten nicht maßgeblich hoch sind, sind diese meist nicht auf den ersten Blick erkennbar.
Was bedeutet das für den Anleger?
Aufgrund der zahlreichen unterschiedlichen Kostenfaktoren ist es für Anleger besonders wichtig, sich über die Gebühren im klaren zu sein und genauestens auf diese zu achten.
Seit Anfang 2004 muss für jeden Fonds die Total Expense Ratio (TER) oder auch Gesamtkostenquote aufgeschlüsselt werden. Anders als der Name vermuten lässt, sind in der TER keine Transaktionskosten für Umschichtungen im Fonds und auch keine Performancegebühren enthalten. Dennoch sorgt die TER bei Anlegern für mehr Durchblick und erleichtert den Fondsvergleich.
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