Provisionsfreie betriebliche Altersvorsorge: das Konzept von Evergreen erklärt

Zwei Kolleginnen im Büro erklären sich betriebliche Altersvorsorge

Inhalt

Wir haben uns mit einer eigenen betrieb­li­chen Alters­vor­sorge lange Zeit gelassen. Die Idee ist gut: Du sparst aus dem Brutto, bekommst einen Zuschuss vom Arbeit­geber und ver­schiebst die Steuern in die Ren­ten­phase. Nur: In der Praxis landet viel davon im Ver­trieb. Klas­si­sche bAV-Ver­träge sind häufig pro­vi­si­ons­ba­siert, ein Teil deiner Bei­träge fließt dann an den Ver­trieb statt in deine Rente.

Mit DYNO und der Alte Leip­ziger haben wir uns für ein anderes Modell ent­schieden. Eines, bei dem deine Bei­träge nicht an den Ver­trieb gehen, son­dern in deinem Ver­trag bleiben. Wie das funk­tio­niert und für wen es sich lohnt, steht im Rest des Beitrags.

Wie die betriebliche Altersvorsorge funktioniert

Die betrieb­liche Alters­vor­sorge (bAV) ist eine der drei Säulen der Alters­vor­sorge, neben der gesetz­li­chen Rente und deiner pri­vaten Vor­sorge. Bei der bAV zahlst du einen Teil deines Brut­to­ge­halts in einen Vor­sor­ge­ver­trag ein, bevor Steuern und Sozi­al­ab­gaben abge­zogen werden. Das Prinzip nennt sich Ent­gelt­um­wand­lung. Was kom­pli­ziert klingt, heißt im Prinzip nur: Aus 100 € Bei­trag werden je nach Gehalt und Steu­er­klasse oft nur etwa 50 bis 65 € weniger netto.

Dein Arbeit­geber legt min­des­tens 15 % auf jeden umge­wan­delten Euro drauf. Diese Betei­li­gung ist seit 2022 für Neu­ver­träge Pflicht, sofern er durch deine Ein­zah­lung Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge spart. Das gilt bis zu einem Bei­trag von 338 € pro Monat (dem sozi­al­ver­si­che­rungs­freien Höchst­be­trag 2026). Viele Arbeit­geber geben frei­willig mehr. Auf die so ange­sparte Betriebs­rente fallen erst bei Aus­zah­lung Steuern und Kran­ken­kas­sen­bei­träge an. Weil die meisten Men­schen in der Ren­ten­phase ein nied­ri­geres Ein­kommen haben, ist die Steu­er­last dann meist auch geringer.

So weit das Kon­zept. Was am Ende für dich raus­kommt, hängt am Vertrag.

Drei Schwächen klassischer bAV-Verträge

Drei Punkte, an denen klas­si­sche bAV-Ver­träge typi­scher­weise schwächeln.

Pro­vi­sionen: Beim Abschluss und über die Ver­trags­lauf­zeit fließen Anteile deiner Bei­träge an Ver­mittler. Das ist Geld, das nicht in deiner Rente landet.

Nied­rige Kapi­tal­markt­quote: Klas­si­sche Ver­si­che­rungen halten einen Groß­teil des Kapi­tals im soge­nannten Siche­rungs­ver­mögen. Sicher, aber ren­di­te­schwach. Geld, dass am Kapi­tal­markt arbeiten könnte, tut es oft nicht.

Manu­elle Ver­wal­tung: HR-Abtei­lungen ver­walten bAV-Ver­träge bis heute oft mit Papier, Excel und Tele­fo­naten. Das ist teuer, ver­lang­samt jeden Wechsel und macht den ganzen Pro­zess unflexibel.

Über 30 oder 40 Jahre Ver­trags­lauf­zeit sum­miert sich das. Am Ende kommt weniger Rente raus, als mög­lich wäre.

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Wie die Evergreen bAV aufgebaut ist

Wir haben bei zwei Stell­schrauben ange­setzt: bei den Kosten und bei der Anlage. Dafür arbeiten wir mit drei Part­nern zusammen.

Alte Leipziger: der Versicherer

Die Alte Leip­ziger ist einer der eta­blierten bAV-Ver­si­cherer in Deutsch­land. Das Beson­dere ist der Tarif. Zu Ver­trags­be­ginn ist das Kapital bis zu 100 % am Kapi­tal­markt inves­tiert. Das ist mark­tun­üb­lich: Klas­si­sche Ver­träge halten einen Groß­teil im Siche­rungs­ver­mögen, hier nicht. Die Quote kann sich wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit anpassen.

DYNO: die Plattform

DYNO ist Lizenz- und Tech­no­lo­gie­partner für pro­vi­si­ons­freie bAV-Ver­träge. Statt gegen Pro­vi­sion arbeitet DYNO auf Hono­rar­basis. Aus deinen Bei­trägen wird keine Ver­triebs­marge mehr abge­zweigt, und im Bera­tungs­ge­spräch gibt es keine ver­steckten Ver­mittler-Anreize. Ver­wal­tung, Onboar­ding und Über­nahme bei einem Job­wechsel laufen voll­ständig digital.

Evergreen: das Investment

Im Kern des Ver­trags steht der Ever­green Sus­tainable World Stocks, ein Akti­en­fonds mit klaren öko­lo­gi­schen Kri­te­rien. Der Fonds ist gemäß Artikel 9 der SFDR (EU-Offen­le­gungs­ver­ord­nung) klas­si­fi­ziert. Der Teil deines Kapi­tals, der nicht direkt im Ever­green-Fonds liegt, ist in einem Wert­si­che­rungs­bau­stein ange­legt. Auch dieser ist am Kapi­tal­markt aktiv.

Nachhaltig gedacht

Nach­hal­tig­keit lässt sich bei einer bAV auf drei Ebenen messen: was sie inves­tiert, wie der Ver­trag auf­ge­baut ist und wer am Ende davon profitiert.

Öko­lo­gisch: Der Fonds folgt klaren Kri­te­rien aus Umwelt, Sozialem und Unter­neh­mens­füh­rung (ESG). Ganz kon­kret bedeutet das: keine fos­silen Kon­zerne, keine kon­tro­versen Waffen, keine Tabakkonzerne.

Finan­ziell: Ohne Pro­vi­si­ons­an­teile im Bei­trag fließt mehr in deine Vor­sorge. Was du ein­zahlst, bleibt in deinem Vertrag.

Sozial: Gerade Arbeit­neh­mende mit gerin­gerem Ein­kommen pro­fi­tieren. Für diese Gruppe gibt es eine zusätz­liche staat­liche För­de­rung der betrieb­li­chen Altersvorsorge.

Was Beschäftigte davon haben

Du zahlst direkt aus deinem Brut­to­ge­halt ein. Inner­halb der gesetz­li­chen Frei­grenzen sparst du dadurch Steuern und Sozi­al­ab­gaben. Dein Arbeit­geber zahlt min­des­tens 15 % auf jeden umge­wan­delten Euro. Manche Unter­nehmen geben frei­willig mehr.

Dein Kapital arbeitet zu Ver­trags­be­ginn bis zu 100 % am Kapi­tal­markt, nicht im ren­di­te­schwa­chen Siche­rungs­ver­mögen. Bei einem Job­wechsel kannst du den Ver­trag mit­nehmen oder privat wei­ter­führen. Den Arbeit­ge­ber­zu­schuss behältst du auch bei einem Wechsel, wenn die Anstel­lung min­des­tens drei Jahre gedauert hat.

Bei der Aus­zah­lung kommt noch ein Vor­teil dazu: 176,75 € deiner monat­li­chen Betriebs­rente sind frei von Bei­trägen zur gesetz­li­chen Kran­ken­kasse. Für die Summe dar­über fallen die regu­lären Abgaben an.

Was die bAV in deiner kon­kreten Situa­tion kostet und ein­bringt, kannst du auf unserer Pro­dukt­seite mit einem Rechner durchspielen.

Was der Arbeitgeber davon hat

Wer heute Per­sonal sucht, weiß: Bezah­lung allein reicht nicht mehr. Mit­ar­bei­tende achten darauf, was dar­über hinaus geboten wird, gerade bei Vor­sorge und Nach­hal­tig­keit. Eine bAV, die finan­ziell etwas bringt und nach­haltig inves­tiert, ist im Bewer­bungs­ge­spräch ein kon­kretes Plus.

Du erfüllst die gesetz­liche Pflicht zur Ent­gelt­um­wand­lung mit einem sau­beren, modernen Aufbau. Auf den umge­wan­delten Anteil fallen weniger Lohn­steuern und Sozi­al­ver­si­che­rungs­ab­gaben an. Ein Teil dieser Ersparnis geht als Pflicht­zu­schuss zurück an deine Mit­ar­bei­tenden. Die digi­tale Ver­wal­tung erspart deinem HR-Team einen Groß­teil der täg­li­chen Auf­gaben. Mit­ar­bei­tende können vieles selbst über die Platt­form erle­digen. Auch für Geschäftsführer:innen ist das Kon­zept geeignet, bei GmbHs mit zusätz­li­chen Gestaltungsmöglichkeiten.

Was die Reform 2026 daran ändert

Die Bun­des­re­gie­rung hat Ende 2025 ein Ren­ten­paket beschlossen, das auch die bAV stärken soll: weniger Büro­kratie für kleine und mitt­lere Unter­nehmen, bes­sere Bedin­gungen bei einem Job­wechsel, mehr För­de­rung für Gering­ver­die­nende und Teil­zeit-Ange­stellte. Was sich kon­kret ab 2026 ändert haben wir hier erklärt: bAV-Reform 2026: Was sich für dich ändert.

So findest du heraus, ob das zu dir passt

Auf unserer Pro­dukt­seite fin­dest du einen Rechner. Du gibst dein Brut­to­ge­halt und einen Wunsch­bei­trag ein und siehst, was dich die bAV netto kostet und wie sich dein Vor­sor­ge­ka­pital bis zum Ren­ten­ein­tritt ent­wi­ckeln kann. Dort stehen auch die Details zu Kosten, Anlage und Ablauf.

Geld­an­lage am Kapi­tal­markt ist mit Risiken ver­bunden. Der Wert deiner Anlage kann schwanken. Eine posi­tive Wert­ent­wick­lung ist nicht garan­tiert. Wert­ent­wick­lungen der Ver­gan­gen­heit sind kein ver­läss­li­cher Indi­kator für die zukünf­tige Ent­wick­lung. Die Höhe der spä­teren Rente hängt von Bei­trags­dauer, Kapi­tal­markt­ver­lauf und den gewählten Bau­steinen ab. Dieser Bei­trag ist keine Anlage- oder Versicherungsberatung.

Hin­weise zur Besteue­rung in diesem Bei­trag stellen keine Steu­er­be­ra­tung dar. Deine indi­vi­du­elle Steu­er­si­tua­tion hängt von wei­teren Fak­toren ab. Sprich bei kon­kreten Fragen eine:n Steuerberater:in an.

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