Steuern bei der Geldanlage — und wie man sie reduzieren kann
Alle Kapitalerträge sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Wenn Du also ein paar Jahre lang Geld in Deinem Depot angelegt hast und Dir schließlich die Gewinne, die Du damit generiert hast, auszahlen möchtest, zieht die Bank automatisch 25 % von Deiner Rendite ab. Dieser Betrag geht dann direkt als sogenannte Abgeltungssteuer ans Finanzamt. Zu der Abgeltungssteuer kommt zusätzlich noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls die Kirchensteuer, welche je nach Bundesland variiert. Eine Rendite von beispielhaften 100 Euro kann so in null Komma nichts auf 70 Euro schrumpfen. Mit dem Steuerfreibetrag kannst Du allerdings mit wenig zeitlichem Aufwand etwas dagegen tun und ganz einfach Steuern bei der Geldanlage sparen.
Der Steuerfreibetrag
Der Staat unterstützt Sparer insofern, als dass allen Anlegern ein Steuerfreibetrag zusteht. Dieser beträgt momentan für Einzelpersonen 1.000 Euro pro Jahr, für Ehepaare 2.000 Euro. Der Steuerfreibetrag kann ganz einfach über ein Formular, den sogenannten Freistellungsauftrag, beantragt werden. Am einfachsten geht das, wenn man dieses Formular direkt bei der Depoteröffnung oder Girokontoeröffnung ausfüllt und geltend macht. Allerdings kann man sich die Abgeltungssteuer auch mit Hilfe einer Steuererklärung vom Finanzamt zurückerstatten lassen. Das ist dann etwas komplizierter und auch zeitaufwändiger.
Automatisch Steuern sparen
Das ist aber noch nicht alles! Bei EVERGREEN sorgen wir mithilfe unserer Steuerautomatisierung dafür, dass Du nicht nur einmal am Ende Deiner Spartätigkeit von dem Steuerfreibetrag Gebrauch machen kannst, sondern jedes einzelne Jahr! Die Steuerautomatisierung ist komplett kostenlos und hilft dir dabei, zusätzlich Steuern bei der Geldanlage zu sparen, was sich natürlich äußerst positiv auf Deine Rendite auswirkt.
Und so funktioniert das Ganze:
Regulär ist es so, dass Du von dem Steuerfreibetrag am Ende Deiner Spartätigkeit profitierst. Das sieht dann zum Beispiel so aus:
- Du gehst eine Geldanlage für 10 Jahre ein. Nachdem diese 10 Jahren um sind, hast Du einen Gewinn von 10.000 Euro erzielt.
- Bis auf einen Freibetrag von 1.000 Euro wird Dein Gewinn nun mit (mindestens!) 25 % besteuert.
- Letztlich generierst also nur einen Gewinn von 7.750 Euro.
Bei Aktivierung der EVERGREEN Steuerautomatisierung hingegen, wird der Steuerfreibetrag jedes Jahr automatisch voll ausgeschöpft. Konkret wird dabei die Ertragssituation in den Pockets überprüft und anschließend durch den Kauf und Verkauf von Fondsanteilen automatisch Gewinne in Höhe des Freibetrags realisiert. Da EVERGREEN nur innerhalb der eigenen Fonds handelt entstehen keine Transaktionskosten. Und auch ein Kursrisiko besteht nicht, da Kauf und Verkauf quasi gleichzeitig stattfinden — der Kurs bleibt also identisch. Somit bleibt die Wertentwicklung genau die Gleiche — nur der positive Steuereffekt ist für das jeweilige Jahr gesichert.
Wenn wir bei dem Beispiel von oben bleiben, kannst Du auf diese Weise jedes Jahr einen Gewinn von bis zu 1.000 Euro steuerfrei realisieren.
- In diesen besagten 10 Jahren wären das 10 x 1.000 Euro.
- Im besten Fall sind dann die kompletten 10.000 Euro steuerfrei.
Die Vorabpauschale
Wusstest Du, dass sich mit dem Steuerfreibetrag zusätzlich in den meisten Fällen auch die Vorabpauschale zur Besteuerung von Investmentfonds umgehen lässt? Diese Vorabpauschale wurde 2018 eingeführt und gilt für sogenannte „thesaurierende Fonds“. Das sind Fonds, die ihre Erträge nicht direkt ausschütten.
In ausschüttenden Fonds müssen Anleger die erhaltenen Ausschüttungen sowie alle durch den Verkauf von Fondsanteilen erwirtschaftete Gewinne versteuern. Da bei thesaurierenden Fonds keine Ausschüttung stattfindet, kann diese auch nicht besteuert werden. Und genau hier tritt die Vorabpauschale in Kraft. Einfach gesagt wird durch sie so getan, als hätte der thesaurierende Fonds eine Ausschüttung gehabt und dieser fiktive Ausschüttungsbetrag wird anschließend versteuert. Die Pauschale basiert dabei auf dem allgemeinen Zinsniveau und beträgt 70 % des jährlichen Basiszinses der Bundesbank multipliziert mit dem Wert des Fondsanteils zum Jahresbeginn. Ist der tatsächliche Wertzuwachs im Kalenderjahr geringer, wird nur dieser angesetzt.
Auch wenn die Zahlung meist relativ gering ist, bedeutet sie natürlich eine Minderung des Ertrags Deiner Geldanlage. Da aber der Sparer-Freibetrag von 1.000 € erst bei sehr hohen Investmenterträgen komplett ausgeschöpft wird, kann die Vorabpauschale in den meisten Fällen mit diesem verrechnet werden. Dann wird keine Steuer belastet und es erfolgt keine Abbuchung auf Deinem Verrechnungskonto.
Wenig Aufwand, große Wirkung
Ein Steuerfreibetrag lohnt sich in jedem Fall! Auch wenn Bürokratie oft nervig und aufwändig erscheint, solltest Du die Möglichkeit unbedingt nutzen. Er kann dir dabei helfen, die Abbuchung der Vorabpauschale zu umgehen und wirkt sich definitiv positiv auf Deine Rendite aus, insbesondere wenn Du jährlich von dem Freibetrag Gebrauch machst. Am Ende erreichst Du dadurch Dein individuelles Sparziel nochmal ein Stück schneller!
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