Steuern bei der Geld­an­lage — und wie man sie redu­zieren kann

Alle Kapi­tal­erträge sind in Deutsch­land grund­sätz­lich steu­er­pflichtig. Wenn Du also ein paar Jahre lang Geld in Deinem Depot ange­legt hast und Dir schließ­lich die Gewinne, die Du damit gene­riert hast, aus­zahlen möch­test, zieht die Bank auto­ma­tisch 25 % von Deiner Ren­dite ab. Dieser Betrag geht dann direkt als soge­nannte Abgel­tungs­steuer ans Finanzamt. Zu der Abgel­tungs­steuer kommt zusätz­lich noch der Soli­da­ri­täts­zu­schlag von 5,5 Pro­zent und gege­be­nen­falls die Kir­chen­steuer, welche je nach Bun­des­land vari­iert. Eine Ren­dite von bei­spiel­haften 100 Euro kann so in null Komma nichts auf 70 Euro schrumpfen. Mit dem Steu­er­frei­be­trag kannst Du aller­dings mit wenig zeit­li­chem Auf­wand etwas dagegen tun und ganz ein­fach Steuern bei der Geld­an­lage sparen.

Der Steu­er­frei­be­trag

Der Staat unter­stützt Sparer inso­fern, als dass allen Anle­gern ein Steu­er­frei­be­trag zusteht. Dieser beträgt momentan für Ein­zel­per­sonen 1.000 Euro pro Jahr, für Ehe­paare 2.000 Euro. Der Steu­er­frei­be­trag kann ganz ein­fach über ein For­mular, den soge­nannten Frei­stel­lungs­auf­trag, bean­tragt werden. Am ein­fachsten geht das, wenn man dieses For­mular direkt bei der Depoter­öff­nung oder Giro­kon­to­er­öff­nung aus­füllt und gel­tend macht. Aller­dings kann man sich die Abgel­tungs­steuer auch mit Hilfe einer Steu­er­erklä­rung vom Finanzamt zurück­er­statten lassen. Das ist dann etwas kom­pli­zierter und auch zeitaufwändiger.

Auto­ma­tisch Steuern sparen

Das ist aber noch nicht alles! Bei EVERGREEN sorgen wir mit­hilfe unserer Steu­er­au­to­ma­ti­sie­rung dafür, dass Du nicht nur einmal am Ende Deiner Spar­tä­tig­keit von dem Steu­er­frei­be­trag Gebrauch machen kannst, son­dern jedes ein­zelne Jahr! Die Steu­er­au­to­ma­ti­sie­rung ist kom­plett kos­tenlos und hilft dir dabei, zusätz­lich Steuern bei der Geld­an­lage zu sparen, was sich natür­lich äußerst positiv auf Deine Ren­dite auswirkt.
Und so funk­tio­niert das Ganze:

Regulär ist es so, dass Du von dem Steu­er­frei­be­trag am Ende Deiner Spar­tä­tig­keit pro­fi­tierst. Das sieht dann zum Bei­spiel so aus:

  • Du gehst eine Geld­an­lage für 10 Jahre ein. Nachdem diese 10 Jahren um sind, hast Du einen Gewinn von 10.000 Euro erzielt.
  • Bis auf einen Frei­be­trag von 1.000 Euro wird Dein Gewinn nun mit (min­des­tens!) 25 % besteuert.
  • Letzt­lich gene­rierst also nur einen Gewinn von 7.750 Euro.

Bei Akti­vie­rung der EVERGREEN Steu­er­au­to­ma­ti­sie­rung hin­gegen, wird der Steu­er­frei­be­trag jedes Jahr auto­ma­tisch voll aus­ge­schöpft. Kon­kret wird dabei die Ertrags­si­tua­tion in den Pockets über­prüft und anschlie­ßend durch den Kauf und Ver­kauf von Fonds­an­teilen auto­ma­tisch Gewinne in Höhe des Frei­be­trags rea­li­siert. Da EVERGREEN nur inner­halb der eigenen Fonds han­delt ent­stehen keine Trans­ak­ti­ons­kosten. Und auch ein Kurs­ri­siko besteht nicht, da Kauf und Ver­kauf quasi gleich­zeitig statt­finden — der Kurs bleibt also iden­tisch. Somit bleibt die Wert­ent­wick­lung genau die Gleiche — nur der posi­tive Steu­er­ef­fekt ist für das jewei­lige Jahr gesichert.


Wenn wir bei dem Bei­spiel von oben bleiben, kannst Du auf diese Weise jedes Jahr einen Gewinn von bis zu 1.000 Euro steu­er­frei realisieren.

  • In diesen besagten 10 Jahren wären das 10 x 1.000 Euro. 
  • Im besten Fall sind dann die kom­pletten 10.000 Euro steu­er­frei.
Keine Gebühren zahlen
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Die Vor­ab­pau­schale

Wuss­test Du, dass sich mit dem Steu­er­frei­be­trag zusätz­lich in den meisten Fällen auch die Vor­ab­pau­schale zur Besteue­rung von Invest­ment­fonds umgehen lässt? Diese Vor­ab­pau­schale wurde 2018 ein­ge­führt und gilt für soge­nannte „the­sau­ri­e­rende Fonds“. Das sind Fonds, die ihre Erträge nicht direkt ausschütten.

In aus­schüt­tenden Fonds müssen Anleger die erhal­tenen Aus­schüt­tungen sowie alle durch den Ver­kauf von Fonds­an­teilen erwirt­schaf­tete Gewinne ver­steuern. Da bei the­sau­ri­e­renden Fonds keine Aus­schüt­tung statt­findet, kann diese auch nicht besteuert werden. Und genau hier tritt die Vor­ab­pau­schale in Kraft. Ein­fach gesagt wird durch sie so getan, als hätte der the­sau­ri­e­rende Fonds eine Aus­schüt­tung gehabt und dieser fik­tive Aus­schüt­tungs­be­trag wird anschlie­ßend ver­steuert. Die Pau­schale basiert dabei auf dem all­ge­meinen Zins­ni­veau und beträgt 70 % des jähr­li­chen Basis­zinses der Bun­des­bank mul­ti­pli­ziert mit dem Wert des Fonds­an­teils zum Jah­res­be­ginn. Ist der tat­säch­liche Wert­zu­wachs im Kalen­der­jahr geringer, wird nur dieser angesetzt.

Auch wenn die Zah­lung meist relativ gering ist, bedeutet sie natür­lich eine Min­de­rung des Ertrags Deiner Geld­an­lage. Da aber der Sparer-Frei­be­trag von 1.000 € erst bei sehr hohen Invest­ment­er­trägen kom­plett aus­ge­schöpft wird, kann die Vor­ab­pau­schale in den meisten Fällen mit diesem ver­rechnet werden. Dann wird keine Steuer belastet und es erfolgt keine Abbu­chung auf Deinem Verrechnungskonto.

Wenig Auf­wand, große Wirkung

Ein Steu­er­frei­be­trag lohnt sich in jedem Fall! Auch wenn Büro­kratie oft nervig und auf­wändig erscheint, soll­test Du die Mög­lich­keit unbe­dingt nutzen. Er kann dir dabei helfen, die Abbu­chung der Vor­ab­pau­schale zu umgehen und wirkt sich defi­nitiv positiv auf Deine Ren­dite aus, ins­be­son­dere wenn Du jähr­lich von dem Frei­be­trag Gebrauch machst. Am Ende erreichst Du dadurch Dein indi­vi­du­elles Spar­ziel nochmal ein Stück schneller!