Der Nachhaltigkeitsprozess von EVERGREEN

Damit in Deinem Depot nur Wertpapiere landen, die unseren Nachhaltigkeitskriterien entsprechen, durchlaufen alle Assets zuvor einen mehrstufigen ESG-Prozess. Dieser Prozess gilt übergreifend für alle Arten von Emittenten (Staaten, Unternehmen, Überstaatliche Organisationen).
Der Nachhaltigkeitsprozess von EVERGREEN inklusive der hier beschriebenen Ausschlusskriterien findet Anwendung auf folgende Fonds:
- Evergreen Sustainable World Bonds (DE000A3DQ2X7 & DE000A3DQ2W9)
- Evergreen Sustainable World Stocks (DE000A3DQ2Z2 & DE000A3DQ2Y5)
Die Fonds Evergreen PDI Yin (DE000A2PMXW3) und Evergreen PDI Yang (DE000A2PMXW3) befinden sich derzeit noch in der Übergangsphase.
Die 4 Stufen des Nachhaltigkeitsprozesses
Durch unseren mehrstufigen Prozess stellen wir sicher, dass das nachhaltige Handeln oder die nachhaltige Transition der Emittenten auf allen drei Ebenen der Nachhaltigkeit (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) abgebildet wird. Nur wenn eine Anlage alle Ebenen erfolgreich durchläuft, wird sie für die EVERGREEN-Fonds zugelassen.
Stufe 1: Level I Kriterien (Ausschluss)
Die Level I Kriterien zielen darauf ab, schädliche Anlagen aus dem Portfolio auszuschließen. Dadurch heißt diese Ebene auch Ausschluss- oder ‘Exclusion’ Ebene. Sie beinhalten alle Aspekte des ESG mit Fokus auf Social (S) und Governance (G).


Stufe 2: EVERGREEN Nachhaltigkeitsausschuss
Nachdem ein Emittent die Level I Kriterien erfolgreich bestanden hat, wird er auf dem zweiten Level von unserem internen Nachhaltigkeitsausschuss geprüft. Dieser besteht aus Personen des Portfoliomanagements, des CSR Teams sowie der Geschäftsführung. Der Nachhaltigkeitsausschuss hat die Aufgabe zu überwachen, ob die Emittenten mit den EVERGREEN Werten übereinstimmen und eventuelle Kontroversen aufzudecken.
Stufe 3: Impact Ebene
Die Impact Ebene identifiziert Investments, die einen gezielten und messbaren ökologischen und sozialen Mehrwert zur Erreichung der 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen beitragen und charakterisiert diese als Impact Investments. Damit unterscheidet sie sich von den anderen Ebenen, denn statt des Emittenten steht das einzelne Investment im Vordergrund.


Stufe 4: Level II Kriterien
(Ausschluss + Best in Class)
Die Level II Kriterien finden bei allen Emittenten Anwendung, die durch die Level I Kriterien und den EVERGREEN Nachhaltigkeitsausschuss freigegeben wurden, deren Investment aber nicht als „Impact Investment“ klassifiziert wurden. Die Level II Kriterien überschreiten die Standardausschlusskriterien und wenden einen ökologisch fokussierten „Best in Class“ Ansatz mit messbaren Klima Metriken an.