Der Nach­hal­tig­keits­pro­zess von EVERGREEN

Eine Person überquert eine Hängebrücke zwischen zwei Klippen

Damit in Deinem Depot nur Wert­pa­piere landen, die unseren Nach­hal­tig­keits­kri­te­rien ent­spre­chen, durch­laufen alle Assets zuvor einen mehr­stu­figen ESG-Pro­zess. Dieser Pro­zess gilt über­grei­fend für alle Arten von Emit­tenten (Staaten, Unter­nehmen, Über­staat­liche Organisationen).

Der Nach­hal­tig­keits­pro­zess von EVERGREEN inklu­sive der hier beschrie­benen Aus­schluss­kri­te­rien findet Anwen­dung auf fol­gende Fonds:

- Ever­green Sus­tainable World Bonds (DE000A3DQ2X7 & DE000A3DQ2W9)
- Ever­green Sus­tainable World Stocks (DE000A3DQ2Z2 & DE000A3DQ2Y5)

Die Fonds Ever­green PDI Yin (DE000A2PMXW3) und Ever­green PDI Yang (DE000A2PMXW3) befinden sich der­zeit noch in der Übergangsphase.

Die 4 Stufen des Nach­hal­tig­keits­pro­zesses 

Durch unseren mehrstufigen Pro­zess stellen wir sicher, dass das nach­hal­tige Han­deln oder die nach­hal­tige Tran­si­tion der Emit­tenten auf allen drei Ebenen der Nach­hal­tig­keit (Umwelt, Soziales, Unter­neh­mens­füh­rung) abge­bildet wird. Nur wenn eine Anlage alle Ebenen erfolg­reich durch­läuft, wird sie für die EVERGREEN-Fonds zugelassen.  

Stufe 1: Level I Kri­te­rien (Aus­schluss)

Die Level I Kri­te­rien zielen darauf ab, schäd­liche Anlagen aus dem Port­folio aus­zu­schließen. Dadurch heißt diese Ebene auch Aus­schluss- oder ‘Exclu­sion’ Ebene. Sie beinhalten alle Aspekte des ESG mit Fokus auf Social (S) und Gover­nance (G).

Stufe 2: EVERGREEN Nachhaltigkeitsausschuss

Nachdem ein Emit­tent die Level I Kri­te­rien erfolg­reich bestanden hat, wird er auf dem zweiten Level von unserem internen Nach­hal­tig­keits­aus­schuss geprüft. Dieser besteht aus Per­sonen des Port­fo­lio­ma­nage­ments, des CSR Teams sowie der Geschäfts­füh­rung. Der Nach­hal­tig­keits­aus­schuss hat die Auf­gabe zu über­wa­chen, ob die Emit­tenten mit den EVERGREEN Werten über­ein­stimmen und even­tu­elle Kon­tro­versen aufzudecken.

Stufe 3: Impact Ebene

Die Impact Ebene iden­ti­fi­ziert Invest­ments, die einen gezielten und mess­baren öko­lo­gi­schen und sozialen Mehr­wert zur Errei­chung der 17 Sus­tainable Deve­lo­p­ment Goals (SDGs) der Ver­einten Nationen bei­tragen und cha­rak­te­ri­siert diese als Impact Invest­ments. Damit unter­scheidet sie sich von den anderen Ebenen, denn statt des Emit­tenten steht das ein­zelne Invest­ment im Vor­der­grund.

Stufe 4: Level II Kriterien
(Aus­schluss + Best in Class)

Die Level II Kri­te­rien finden bei allen Emit­tenten Anwen­dung, die durch die Level I Kri­te­rien und den EVERGREEN Nach­hal­tig­keits­aus­schuss frei­ge­geben wurden, deren Invest­ment aber nicht als „Impact Invest­ment“ klas­si­fi­ziert wurden. Die Level II Kri­te­rien über­schreiten die Stan­dard­aus­schluss­kri­te­rien und wenden einen öko­lo­gisch fokus­sierten „Best in Class“ Ansatz mit mess­baren Klima Metriken an.